Münchener Kommentar zum BGB: Band 4: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil I (§§ 433 – 534), 8. Aufl., 2019, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 4: Schuldrecht Besonderer Teil I (§§ 433 – 534 BGB)
Kommentar
8. Auflage 2019, Buch, XXVII, 1911 S. Hardcover (In Leinen), 199,00 Euro
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
ISBN 978-3-406-72604-0
Information zu den Autoren:
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Redakteur: Prof. Dr. Dres. h.c.Harm PeterWestermann
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Die Bearbeiter des vierten Bandes: Prof. Dr.Klaus PeterBerger
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Prof. Dr.MartinFranzen
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Prof. Dr.Urs PeterGruber
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Prof. Dr.PeterHuber
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Prof. Dr.JensKoch
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Prof. Dr.StephanLorenz
Das Gesamtwerk hat folgenden Plan:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 978-3-406-72600-2
- Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 978-3-406-72602-6
- Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311-432), 978-3-406-72603-3
- Band 4: Schuldrecht, Besonderer Teil I §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG, 978-3-406-72604-0
- Band 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II, 978-3-406-72605-7
- Band 6: Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 630-704), 978-3-406-72606-4
- Band 7: Schuldrecht Besonderer Teil IV, 978-3-406-72607-1
- Band 8: Sachenrecht, 978-3-406-72608-8
- Band 9: Familienrecht I, 978-3-406-72609-5
- Band 10: Familienrecht II, §§ 1589-1921, SGB VIII, 978-3-406-72610-1
- Band 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG, 978-3-406-72611-8
- Band 12: Internationales Privatrecht I, 978-3-406-72612-5
- Band 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-248 EGBGB, 978-3-406-72613-2
Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.
Für die 8. Auflage wurde Band 4 insgesamt vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand von März 2019 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2018/19 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2016 erschienenen Vorauflage.
Die Kommentierung erläutert im Schwerpunkt das Kaufrecht, berücksichtigt aber auch international erfolgreiche CISG, mit der dazu seit der Vorauflage ergangenen Rechtsprechung und Literatur. Da auch das Kaufrecht immer stärker von europarechtlichen Regelungen überlagert werden, wird auch hier die Rechtsprechung des EuGH immer zentraler. Die Kommentierung greift diese aktuellen Entwicklungen eingehend auf, so die Änderungen bei der Nacherfüllung nach Lieferung und Einbau mangelhafter Kaufsache, einer der Punkte, wo der deutsche Gesetzgeber die EuGH-rechtsprechung zwar aufgreifen musste, aber eigene Wege beschritten hat. Ein Schwerpunkt der Kommentierungen sind die erheblichen Änderungen beim Verbrauchsgüterkauf, die teilweise auch auf der Rspr. des EuGH beruhen. Sie betreffen auch das Verhältnis zum allgemeinen Kaufrecht und die Anwendbarkeit der verschiedenen Fassungen der §§ 474 – 479 BGB.
Intensiv eingegangen wird aber etwa auch auf die als so genannte “Abgas-Affaire” bekannten Sachverhalte (Verwendung manipulierter Abgassoftware), für die eigens eine Musterfeststellungsklage als neue Klageart in der ZPO eingeführt wurden. Auf diese Verbindungen wird eingegangen.
Eingegangen wird etwa auch auf die Einflüsse des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung auf das Kaufrecht, etwa beim Kauf von mangelhaftem Baumaterial, das im Rahmen eines Werkvertrags verbaut wurde, mit deutlichen Verbesserungen der Rechtslage auch für Verträge zwischen Unternehmern.
Die Kommentierung des CISG nach den Normen des BGB angesiedelt, berücksichtigt die gestiegenen Fallzahlen aus dem Bereich Import – Export innerhalb der EU und mit Drittländern. Bereits der Anwendungsbereich ist kritisch, weil sich aufgrund völkerrechtlicher Vorbehalte Modifikationen ergeben können, mit einem Sprung ins IPR, das CISG externe Lücken aufweist. Die Kommentierung greift nicht nur die deutsche Rezeption auf, sondern wertet auch die internationalen Entwicklungen eingehend aus. Die Art. 35 ff CISG enthalten ein einflussreiches Gewährleistungsrecht, dass insbesondere auch die Vertragspraxis prägt. Im Rahmen der Kommentierung des Rechtsmangels wird etwa auf die immer relevanter werden Fragen eingegangen, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen Produktkonformitätsregeln (etwa MedizinprodukteG oder ProduktsicherheitsG als Beispiel) einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel nach Art. 35 CISG darstellt.
Völlig neu konzipiert wurden aufgrund der Gesetzesänderungen die Abschnitte zum Verbraucherdarlehen. Zu diesem neuen Komplex wurden nunmehr erste Rechtsprechung und Literatur ausgewertet.
Vollständig überarbeitet wurde die Kommentierung der jüngst novellierten §§ 481 ff. BGB zu den Teilzeitwohnrechteverträgen, die ebenfalls um erste Rechtsprechung zur geänderten Rechtslage ergänzt wurde.
Ebenfalls novelliert wurden die §§ 491 ff. BGB. Infolge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden die Verbraucherrechte erweitert, was zu einer erheblichen Erweiterung der Sonderregeln für Immobilienfinanzierungen führte, die eingehend erläutert werden. Inzwischen finden sich in §§ 505a ff. detaillierte zivilrechtliche Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie eine Beratungspflicht bei der dauerhaften und erheblichen Inanspruchnahme von Überziehungskrediten. Berücksichtigt werden darüber hinaus die Änderungen aufgrund des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes, die neue Änderungen der §§ 491 ff. BGB herbeigeführt haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann jetzt bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten für den Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien vorgeben, sofern und soweit dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist, etwa im Falle einer Überhitzung des Immobilienmarkts. Neu eingeführt wurde der Begriff des Immobilienverzehrkreditvertrags, der weder Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag noch Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist. Die Autoren setzen sich damit intensiv auseinander.
Hervorzuheben ist, dass dieser Band eine handbuchartige Darstellung des gesetzlich nicht näher geregelten Finanzierungsleasings enthält, die zu den besten Darstellungen dieser Materie verzweigten und strikt AGB – gesteuerten Materie gehört. Die Kommentierung bietet eine hochinteressante Bestandsaufnahme des aktuellen Standes unter detaillierter Auswertung der Vertragspraxis der Liefer- und Leasingverträge und der Rechtsprechung zu diesem Bereich. Die Verträge werden insbesondere unter AGB – rechtlichen Aspekten auf Haltbarkeit und Lücken überprüft, etwa hinsichtlich der Regelungen zur Minderleistung bei Vertragsende beim Kilometerleasingvertrag.
Die Kommentierungen sorgen für Klarheit und Aktualität und sind mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision abgefasst worden.
Der vierte Band der achten Auflage des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bietet alle Detailinformationen, die im Bereich des Schuldrechts Besonderer Teil I nebst CISG und Finanzierungsleasing relevant sind und setzt die Erfolgsgeschichte der ersten sieben Auflagen dieses renommierten Kommentars eindeutig fort. Die Neuauflage setzt erneut deutliche Maßstäbe.