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Rezensionen juristischer Literatur

Das zivilrichterliche Dezernat

Büßer/Tonner, Das zivilrichterliche Dezernat, 3. Auflage, 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu: 

Abbildung von Büßer / Tonner | Das zivilrichterliche Dezernat | 3., vollständig überarbeitete Auflage | 2019

 

Janko Büßer/Martin Tonner

Das zivilrichterliche Dezernat

3., vollständig überarbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2019, 259 S., 33,90 Euro

ISBN 978-3-406-73007-8

www.beck-shop.de

Dieser Band bietet eine systematische Anleitung über die rationelle Handhabung eines zivilrichterlichen Dezernats mit sehr vielen Praxishinweisen. Auch für Referendare und Rechtsanwälte bietet dieser Band einen interessanten Einblick, da man diese “Innenverhältnisse” meist nur “von außen” kennt. Gerade jungen Richtern gibt dieser Band interessante Informationen über die effektive Bewältigung der Dezernatsaufgaben.

Der Schwerpunkt des Bandes liegt auf der rationalen und effektiven Gestaltung der Dezernatsarbeit, in all ihren Facetten, allerdings konzentriert sich die Darstellung auf das Wesentliche. Dabei geht es insbesondere um die Vermittlung möglichst effektiver Arbeitstechniken, die sich überdies auch in anderen Bereichen einsetzen lassen. Die Neuauflage behält die Konzeption bei und arbeitet die relevanten Gesetzesänderungen sowie die relevante Rec htsprechung ein. Ein gewisser Akzent der Neuauflage liegt in der stärkeren Berücksichtigung der Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Justiz mit elektronischen Akten und der Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr, der aber erst in den Anfängen steht.

Der Band beschränkt sich nicht auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der mündlichen Verhandlung, auch wenn diese Aspekte ausführlich behandelt werden. Es geht zunächst um die Gewinnung eines Überblicks über den “inneren” Ablauf eines Zivilverfahrens aus richterlicher Sicht und um konkrete Hinweise für bestimmte problematische Konstellationen. Infolgedessen geht es um den Arbeitsalltag eines Zivilrichters mit hohen Pensen anhand von Standardsituationen. Die Darlegungen enthalten auch viele Tenorierungsvorschläge, die sehr interessant sind.

Beispielsweise geht die Darstellung näher auf die Organisation des Arbeitsplatzes, die Verhandlungsführung, die Vernehmungstechnik und die Beweiswürdigung ein. Intensiv erörtert wird auch die Vorbereitung und Unterbreitung von Vergleichsvorschlägen. Es ist nicht gerade selten, dass es Richtern gelingt, Parteien von der Sinnhaftigkeit eines Vergleichs zu überzeugen, dem sie zuvor mehr als skeptisch gegenüberstanden. Nicht selten kommt es im Gerichtssaal zu Einigungen, die im Vorfeld gescheitert waren. Am Ende umfangreicher Prozesse steht oftmals ein Vergleich aus wirtschaftlichen Gründen. Besonders hervorzuheben sind auch die Ausführungen zu den richterlichen Hinweispflichten, die sehr umfassend gehalten sind.

Der Leitfaden ist äußerst praxisnah gestaltet und geht intensiv auf die Abfassung von Entscheidungen ein, auch im Berufungsverfahren. Alle Aspekte sind mit Schritt – für – Schritt – Anleitungen, Formulierungsvorschlägen und Checklisten aufbereitet. Die zahlreichen Nachweise erlauben eine Vertiefung in fast jeder Hinsicht, auch für Spezialfragen.

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit organisatorischen Fragen, um sodann auf die Grundstrukturen der Dezernatsarbeit in einem zweiten Kapitel einzugehen. Das dritte Kapitel widmet sich dem Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens, während das vierte Kapitel sich mit den Verhandlungsterminen sowie mit dem Gütetermin auseinandersetzt. Es folgt ein interessantes Kapitel über die Verfahrensbeendigung durch Urteil, Erledigung und Klagerücknahme, gefolgt von einem Überblick über besondere Verfahren wie etwa dem Säumnisverfahren und dem einstweiligen Rechtsschutz. Der Band schließt mit einem Überblick über die Berufung und sonstige Rechtsbehelfe. Letztlich handelt es sich um eine Art Lehrbuch zur zivilrichterlichen Arbeitstechnik, die die “Innenperspektive” der Justiz sehr interessant darstellt.

Der Leitfaden bietet eine sehr praxisnahe Darstellung der Tätigkeit des Zivilrichters und dürfte gerade jungen Richtern eine deutliche Hilfe sein.

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