Münchener Kommentar zum BGB: Band 5: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h), 9. Aufl., 2023, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 5: Schuldrecht Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h BGB)
BetrKV – HeizKKV – WärmeLV – EFZG – TzBfG – MiLoG – KSchG
Kommentar
8. Auflage
München: C.H.Beck, 2020, , Buch, LI, 3144 S. Hardcover (In Leinen), 299,00 Euro
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
ISBN 978-3-406-76675-6
Information zu den Autoren:
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Redakteure: Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Wolfgang Krüger
Die Kommentierungen bieten einen hohen Praxisnutzen auf wissenschaftlicher Grundlage, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.
Für die 9. Auflage wurde Band 5 insgesamt vollständig überarbeitet und auf den Stand von Oktober 2022 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2023 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthalten hat, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2020 erschienenen Vorauflage.
Der Band 5 vereint sehr unterschiedliche Materien wie das Miet- und Pachtrecht und das Arbeitsrecht (Dienstvertragsrecht). Die Kommentierungen gehen insbesondere für den Bereich des Arbeitsrechts weit über den Gesetzestext der arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB hinaus und umfassen auch das Kündigungsschutzrecht und befristete Arbeitsverhältnisse sowie das Mindestlohngesetz.
Zusammen gefasst wird in dieser Auflage erstmals das WBVG mit Regelungen zu den Heimverträgen und Pflegeverträgen umfassend erläutert. Das betreute Wohnen ist umfassend dargestellt, indem allgemein die rechtlichen Besonderheiten zum altersgerechten Wohnen herausgearbeitet wurden. Die Verbraucher, die in den Anwendungsbereich des WBVG fallen, sind in der Regel besonders schutzbedürftig, was in den Erläuterungen durchgehend zur Sprache kommt.
Im Mietrecht wurde das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts eingearbeitet. Besonders bei den qualifizierten Mietspiegeln fehlten bisher verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Die Konkretisierung soll durch eine Mietspiegelverordnung erfolgen.
Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zum Mietrecht, insbesondere zur Miethöhe, zur Kündigung und zu Betriebskostenabrechnungen, mit den Änderungen der HeizkostenVO.
Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Berücksichtigt sind ferner die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und das Entgelttransparenzgesetz.
Die rechtlichen Besonderheiten der Pandemie-Gesetzgebung (COVID-19) wurde durchgängig an den jeweils einschlägigen Passagen berücksichtigt, da noch zahlreiche Fälle anhängig sind, bei denen sie – zumindest teilweise – relevant sind.
Die Kommentierung zum Mietrecht geht in deutlichen Schwerpunkten auf die Änderungen durch vier Mietrechtsnovellen ein. Dabei wird auch auf § 555 b Abs.4 BGB neu eingegangen, der auf dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vom 23.06.2021 beruht und neue Glasfaseranschlüsse („Dark Fibre“) im Festnetzbereich als Modernisierung festschreibt, mit Folgeänderungen in §§ 556 und 559 BGB. Mietrechtsanpassungsgesetz 2018/2019 ein.
Da man praktisch jede Art von Gütern mieten oder leasen kann, ist die Umsetzung der RL 2019/770/EU durch § 548 a BGB ebenfalls erläutert, der die Miete digitaler Inhalte und deren Bereitstellung betrifft und Mietsachen gleich stellt. Soweit prognostizierbar wird in allen Erläuterungen zu7 bestehenden und voraussichtlichen Streitfragen prospektiv Stellung genommen.
Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zu Angehörigenmietverträgen, zu Annahmefristen für Mietverträge, zur Zwischenvermietung, zu Aufrechnungsverboten, zum Vertragseintritt des Mieters, zum Vorkaufsrecht des Mieters und zur Fristenberechnung. Fragen des Leistungsstörungsrechts und Fragen der Betriebskostenabrechnung (Gartenpflege, „Mülltourismus“) beschäftigten die Gerichte weiter sehr intensiv. Weitere Schwerpunkte stellen die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und das Vorliegen von Kündigungsgründen (vorgetäuschter Eigenbedarf) dar. Beim Eigenbedarf wird auf die jüngste BGH – Rechtsprechung intensiv eingegangen.
Der Band 5 bietet erneut eine souveräne Erläuterungen aller Rechtsfragen des Mietrechts und des Dienst- und Arbeitsrecht vor aktuellem Hintergrund und mit sehr tiefgehenden Erörterungen.