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Münchener Kommentar zum BGB: Band 6: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil III

Münchener Kommentar zum BGB: Band 6: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil III (§§ 631 – 704), 9. Aufl., 2023, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 6: Schuldrecht - Besonderer Teil III §§ 631-704 | 9. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 6: Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 631 – 704 BGB)

Kommentar

9. Auflage

München: C.H.Beck, 2020, , Buch, LI, 1801 S. Hardcover (In Leinen), 219,00 Euro inkl. MwSt.

– nur als Gesamtwerk beziehbar –

ISBN 978-3-406-76676-3

Information zu den Autoren:

Redakteur: Prof. Dr. Martin Henssler

www.beck-shop.de

Mit dem nunmehr erschienenen Band 6 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die 9. Auflage dieses renommierten Großkommentars fortgesetzt, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind.

Das auf 13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich im Jahr 2023 komplett vorliegen. Bis zu diesen Endzeitpunkt sollen alle Einzelbände vorliegen. Die Kommentierung soll ab dieser Auflage in einem dreijährigen Turnus erfolgen, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie die ersten Bände der 9. Auflage eindrucksvoll gezeigt haben.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die europarechtliche und internationale Bezüge intensiv einbezieht.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und weisen viele Querverweise zu anderen Erläuterungen auf. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was Kritik der Autoren nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH und den Instanzgerichten durchgehend berücksichtigt wird.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe und Zusammenhänge hin analysiert. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Mit der 9. Auflage wird der Band 6 in einer vollständig überarbeiteten Form vorgelegt.

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind, zumindest nicht im Werkvertragsrecht – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.

Für die 9. Auflage wurde Band 6 – bislang Band 5 – insgesamt vollständig überarbeitet und auf den Stand von Oktober 2022 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2020 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2020 erschienenen Vorauflage. Der sechste Band betrifft einen Teil der Austauschverträge und die schwierige Materie der Geschäftsführung ohne Auftrag.

Der Band 6 vereint sehr unterschiedliche Materien wie das Werkvertragsrecht und das private Baurecht, das Maklerrecht, das Reisevertragsrecht, das Darlehensverbraucher, die Geschäftsbesorgung, die GoA und bestimmte Bereiche des Bankvertragsrechts sowie den Verwahrungsvertrag. Seit der Vorauflage sind in diesen Bereichen zahlreiche Gesetzesänderungen erfolgt, die in diesen Erläuterungen systematisch aufgearbeitet werden.

Band 6 befasst sich daher mit Rechtsgebieten, die umfassenden Änderungen unterworfen waren, unter anderem:

Die Kommentierung des Werkvertragsrecht wurde deutlich weiter ausgebaut, zumal die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung systematisch ausgewertet wurde. Hinzuweisen ist zB auf die Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung. Die Änderung durch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist eingearbeitet. Ferner sind die Neureglungen zum Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte berücksichtigt, die schwierig zu handhaben sind.

Erste Rechtsprechung zur jüngsten Reform des Reiserechts wurde eingearbeitet. Die Regelungen zum Reisesicherungsfond einschließlich der Änderungen in § 651r BGB und 651t BGB sind berücksichtigt. Ferner sind die besonderen Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erläutert.
Wesentliche Neuerungen gab es im Maklerrecht zu berücksichtigen, insbesondere was die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser betrifft.
Im Recht der Zahlungsdienste wurden die Bezüge zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität aktualisiert.

Das inzwischen vollständig reformierte Werkvertragsrecht wird in all seinen Facetten erläutert. Die Erläuterung des § 631 BGB geht intensiv darauf ein, in welchen Bereichen das Werkvertragrecht eine Rolle spielt und entfaltet gleichzeitig eine systematische Übersicht über das Werkvertragsrecht, wobei auch die Einflüsse des Europarechts zur Sprache kommen.  Vertieft kommentiert wird das aus dem Werkvertragsrecht ausgegliederte, aber mit diesem weiter verzahnte Bauvertragsrecht der §§ 650 a ff BGB. Die Erläuterungen folgen zwar der Gesetzessystematik, gehen aber auf die hier bestehenden Besonderheiten ein, wenn die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts zur Anwendung kommen, so insbesondere beim Architekten- und Ingenieurvertrag. In diesem Rahmen werden deutliche Schwerpunkte gebildet, etwa beim Generalunternehmervertrag, der Mängelhaftung und der Abnahme. Die Bezüge zur VOB werden ständig hergestellt. Nach wie vor bleibt die Regelungsdichte – wie die Erläuterungen zeigen – des BGB-Bauvertrags gegenüber dem VOB-Vertrag deutlich zurück, so dass die VOB/B weiter ihre führende Stellung aufweisen wird. Allen Kommentierungen sind Übersichten vorangestellt, die eine leichtere Orientierung ermöglichen.

Die Kommentierung beeinhaltet eine Konsolidierung der Neukommentierung des geänderten Pauschalreiserechts mit der Vorauflage, dessen Reform hier für unzureichend gehalten wird, was sich durch die sehr kritische Kommentierung auch wie ein roter Faden hindurchzieht. Die Umstellung von der europarechtlichen Minimal- auf die Vollharmonisierung führte nur zu einer „kleinen Lösung“, mit einer Verbesserung des Haftungssystems und der Einbeziehung der elektronischen Reiseportale, klammerte aber eine Einbeziehung der Passagierrechte aus. Die Kommentierung zeigt in der Breite die ganze Problematik der Reform.

Einen weiteren Schwerpunkt der Neuauflage bilden die Erläuterungen zum Recht der Zahlungsdienste, ebenfalls weitgehend auf EU-Recht beruhend. Die Erläuterungen gehen sehr detailliert auf die Änderungen durch die 2. Zahlungsdienste-RL ein und die Verklammerung mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ein. Die Erläuterungen dieser meist halbzwingenden Regelungen gehen sehr eingehend auf die AGB – Banken ein, auf die Besonderheiten der bargeldlosen Zahlung und insbesondere auf elektronische Zahlungsdienste, auch mit Berücksichtigung des KWG und weiterer bankrechtlichen Regelungen.

Die souveränen Erläuterungen der vielschichtigen Regelungen in diesem Band bieten dem Nutzer eine optimale Grundlage für die Bewältigung auch komplexer Aufgaben in diesem Bereich.

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