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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd.6: §§ 298 – 358 StGB

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: Band 6, 4. Auflage, 2023, C.H.Beck

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Abbildung von Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 6: §§ 298-358 | 4. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: §§ 298 – 358 StGB

4. Auflage

München: C.H.Beck, 2023, C.H.Beck, 1484 S., 339,00 Euro

Kommentar

Es besteht Gesamtabnahmepflicht: Vorteilspreis bei Gesamtabnahme aller 9 Bände der 4. Auflage

ISBN 978-3-406-74608-2

www.beck-shop.de

 

Der sechste Band setzt die vierte Auflage des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch fort und behandelt die Bereiche der Straftaten gegen den Wettbewerb, die Sachbeschädigung, Gemeingefährliche Straftaten, das Umweltstrafrecht – soweit im StGB geregelt – und Straftaten im Amt. Die Erläuterungen der §§ 298 – 358 StGB schließen die Erläuterungen des Strafrechts des StGB in dieser Auflage ab. Die neue Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2019, die gesetzgeberisch eine erhebliche Tragweite haben. Der Münchener Kommentar zum StGB stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts wissenschaftlich vertieft dar, legt dabei aber großen Wert auf die Bedürfnisse der Praxis. Hier dient auch eine präzise Auswertung der Judikatur, die zu realitätsnahen Lösungsmodellen führt, auch wenn nicht hinreichend Gerichtsentscheidungen zu Reformen bereits vorliegen.

Die Schwerpunkte der Kommentierung folgen bereits aus den Themenschwerpunkten. Der sechste Band ist aus Teil II des fünften Bandes der Vorauflage hervorgegangen, so dass die Kommentierungen deutlich erweitert wurden. Die Kommentierungen haben den Stand von Ende Juni 2022. Die Straftaten gegen den Wettbewerb beeinhalten den Kern der Korruptionsdelikte, die in den letzten Jahren erheblich erweitwert wurden. Zur Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sind Sonderdelikte für das Gesundheitswesen hinzugetreten, sowohl für Bestechung als auch für Bestechlichkeit, mit einem Schwerpunkt auf der Verordnungskriminalität. Die Kommentierungen gehen auf die europarechtliche Zusammenhänge auch unter kriminologischen Aspekten ein und betonen die Zusammenhänge mit Geldwäscheprävention. Die derzeitigen Regelungen sind in Gesamtzusammenhänge eingebettet, die noch sehr im Fluß sind. Die Ermittlungen sind schwierig und werden durch ein Hinweisgeberschutzgesetz erleichtert. Die Beweisschwierigkeiten bei der Verknüpfung von gewährter Zuwendung und sachwidriger Bevorzugung werden deutlich angesprochen. Da die Regelungen noch mit vielen offenen Fragen verbunden sind, wird darauf eingehend hingewiesen.

Weitere Schwerpunkte stellen die Brandstiftungsdelikte dar, zu denen in der Literatur erhebliche Vorschläge für eine neue Auslegung vorgetragen werden, mit denen sich die Erläuterung in § 306 StGB auch auseinandersetzt, aber die Grenzen der Auslegung betont und entsprechende Korrekturen dem Gesetzgeber vorbehält. Die Erläuterungen gehen auch auf prozessuale Aspekte ein, so dass festgestellt werden muss, wo es gebrannt hat und was konkret abgebrannt ist. Hier spielen Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Von besonderer Bedeutung ist inzwischen auch die Erläuterung des § 315 StGB, der gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr unter Strafe stellt, die sich in unerfreulicher Art und Weise häufen.Die Kommentierung geht hier auch auf Veränderungen im Verkehrssicherheitsverständnis ein, die auf Gefährdung von Rechtsgütern beruht. Da insoweit ein erheblicher Streitstand besteht, wird dieser im Detail nachgezeichnet. Ähnliches gilt für § 316 StGB, der derzeit von erheblicher Aktualität im Bereich der Klima – Proteste gekennzeichnet ist.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und des Schutzes der Umwelt sind die §§ 324 ff StGB von besonderer Bedeutung. Die Vorbemerkung vor §§ 324 ff zeichnet detailliert die Entwicklung des Umweltstrafrechts nach und bezieht das Nebenstrafrecht und das Umweltschutzrechts als Verwaltungsrecht intensiv ein. In diesem Rahmen wird auch die europarechtliche Rechtsentwicklung detailliert nachgezeichnet, die die nationalen Regelungen prägt.

In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert, neue Frage­stellungen (beispielsweise »COVID«, »Diesel«) werden in zahlreichen Kommentierungen aufgearbeitet. Es war immer schon einer Stärke dieses Kommentars rechtspolitische Argumente aufzugreifen und rechtspolitische Kritik zu üben. Bereits diese Kommentierungen zeigen, dass dieser Kommentar herangezogen werden sollte, wenn es etwas komplizierter wird. Die Kommentierungen enthalten Erläuterungen in einer wissenschaftlichen Tiefe, die sehr beeindruckend ist.

Die Kommentierungen sind alle sehr detailliert und gehen auf alle aktuellen Entwicklungen intensiv ein.

Wer mit Strafrecht intensiv zu tun hat, wird diesen Kommentar nicht missen wollen, der die für diesen Band relevanten Materien in einer gewohnt exzellenten und praxisbetonten Qualität sehr informationsreich detailiert erläutert.

 

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