Lackner/Kühl/Heger, StGB. Strafgesetzbuch, 30. Aufl., 2023, C-H.Beck
Eine Rezension zu:
Karl Lackner/Kristian Kühl/Martin Heger
Kommentar
30., neu bearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2023, 2248 S., 95,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-76755-5
Der seit 30 Auflagen eingeführte Kommentar – den jeder Jurist kennt – vermittelt ein sicheres Verständnis der Systematik des Strafgesetzbuches und der Struktur der einzelnen Vorschriften. Er wird auch im Studium vielfach verwendet. Angesichts der verarbeiteten Materialfülle wird er auch in der Praxis extrem geschätzt. Die Erläuterungen beruhen auf einer wissenschaftlich fundierten Herangehensweise und richten sich an alle, die mit dieser Materie zu tun haben. Sämtliche Normen des StGB werden in einer an der Strafrechtspraxis orientierten Auslegung unter detaillierter Auswertung insbesondere der Rechtsprechung kommentiert, was Kritik an der Rechtsprechung nicht ausschließt. Der Kommentar berücksichtigt aber auch die aktuelle Literatur. Die sehr systematische Kommentierung bietet aufgrund des strukturierten Aufbaus einen schnellen Zugriff auf die benötigten Informationen.
Der ungemein verständlich geschriebene Kommentar erläutert umfassend und fundiert alle Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), wobei Schwerpunkte nach Prüfungs – und Praxisrelevanz gebildet werden. Das Werk gibt dabei einen verlässlichen Überblick und eine an der Strafrechtspraxis orientierte Auswertung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur, in einer geänderten Verweisungstechnik, die auf der Nutzung als Online – Aufgabe beruht, aber die von Lackner und Kühl minutiös entwickelte Kurzzitierung von Rspr. und Literatur dafür aufgeben musste. Eine Tabelle der Änderungen des StGB ist der Kommentierung vorangestellt. Für die erste Orientierung sorgen zahlreiche Überblicke vor der Kommentierung, um die Systematik zu vermitteln. Eingearbeitet sind etwa folgende Gesetzesänderungen:
- Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche v. 09.03.2021 mit der Einfügung des § 306k StGB, der Änderungen des § 76a StGB und den erheblichen Änderungen des § 261 StGB
- Erhebliche Änderungen haben §§ 6, 138, 152a, 162b, 263a StGB erfahren; neu eingefügt wurde § 152a StGB
- Die Kommentierung geht in Schwerpunkten auf die komplexen Änderungen der §§ 46, 115, 126, 140, 185, 188, 194, 241 StGB ein
- Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
- Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020.
- Der Kommentar geht bereits auf projektierte Änderungen ein, nachdem das StGB seit Jahren keine Ruhe mehr findet, so auf die geplanten und teilweise bereits erfolgten Änderungen der §§ 66, 78b, 140, 174, 174a, 174c, 180, 181b, 183, 184c StGB; nebst Neufassungen der §§ 176, 176a, 176b, 184b und den neuen §§ 176c, 176d, 184l StGB.
- Eingehend berücksichtigt werden die Auswirkungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, mit Auswirkungen auf §§ 78c, 129, 355 StGB nebst Änderungen des § 203 StGB aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vom 07.07.2021.
Dieser Kommentar ist seit Jahrzehnten – begründet von Dreher und Maassen – eine Institution in der Strafrechtsliteratur. Der Text wurde durchgehend aktualisiert, insbesondere wurden neu in das StGB aufgenommene Normen oder deren Änderungen neu kommentiert.
Der Kommentar, dessen Credo von Anfang an eine stringente Systematik war, die es erlaubt, auch schwierige Normen leicht zu erschließen, setzt diesen Weg mit der 30. Auflage erfolgreich weiter fort und entwickelt die Konzeption konsequent weiter. Der Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung.
Die besonderen Vorteile des Kommentars liegen nach wie vor darin, dass der Leser die Inhalte schnell erfassen kann und die Kommentierung auch in Studium und Referendariat ggf. gut zum Wiederholen geeignet ist.
Die Erläuterungen enthalten zahlreiche Beispiele und Kurzfälle, die bei der Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts sehr weiterhelfen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Auslegung des StGB immer schwieriger wird, nicht zuletzt aufgrund der umtriebigen Aktivitäten eines Gesetzgebers, der oftmals Geschwindigkeit und Symbolhaftigkeit vor Qualität der Normgebung setzt. Es ist nicht verwunderlich, dass dieser Kommentar mit Kritik nicht zurückhält, sondern Schwächen insbesonderer neuer Normen – die gerne geprüft werden – auch offen legt.
Dieser Kommentar ist ein absolutes Standardwerk und im Strafrecht unentbehrlich.