Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: Band 7, 4. Auflage, 2022, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7
Nebenstrafrecht II – JGG
Bandredakteuer: Prof. Dr. Marco Mansdörfer
4. Auflage
München: C.H.Beck, 2022, C.H.Beck, 2605 S., 429,00 Euro inkl. MwSt.
Kommentar
Es besteht Gesamtabnahmepflicht: Vorteilspreis bei Gesamtabnahme aller 9 Bände der 4. Auflage
ISBN 978-3-406-74607-9
Der Band setzt die vierte Auflage des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch fort und behandelt umfangreiche und sehr wesentliche Bereiche des sehr praxisrelevanten Nebenstrafrechts. Die neue Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2019. Der Münchener Kommentar zum StGB stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts wissenschaftlich vertieft dar, legt dabei aber großen Wert auf die Bedürfnisse der Praxis. Hier dient auch eine präzise Auswertung der Judikatur, die zu realitätsnahen Lösungsmodellen führt.
Die Schwerpunkte der Kommentierung zum Nebenstrafrecht II beruhen auf einer präzisen und praxisnahen Auswahl des hier kommentierten Nebenstrafrechts. Kommentiert werden zunächst das Arnei – und Betäubungsmittelstrafrecht mit Arneimittelgesetz (AMG), das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG), BetäubungsmittelverschreibungsVO (BtmVV), Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG), das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Weiter kommentiert werden medizinrechtliche Materien wie das Transplantationsgesetz (TPG), das Transfusionsgesetz (TFG) und das Gentechnikgesetz. Weiter geht es mit dem Naturschutzrecht mit Tierschutzgesetz (TierSG) und dem BundesnaturschutzG.
Es folgen mit medizinrechtlichen Themen nicht verknüpfte Normen aus dem Vereins- und Versammlungsrecht mit Vereinsgesetz (VereinsG) und dem VersammlungsG hinsichtlich der demonstrationsrechtlichen Strafvorschriften. Der Band wird ergänzt durch kommentierte Auszüge aus dem Jugendgerichtsgesetz, soweit es strafrechtliche Normen enthält.
Da es sich bei den hier kommentierten nebenstrafrechtlichen Normen überwiegend um Blankettgesetze handelt, die auf medizinrechtliche und medizintechnologische Normen verweisen, findet sich im Anhang zu diesem Kommentar eine Begriffserläuterungssynopse, uj Auslegungsfragen zu vermeiden. Nicht zuletzt mit Blick auf in diesem Zusammenhang erforderliche Sachverständigengutachten.
Die Kommentierung des JGG konzentriert sich auf die die §§ 1 – 8, 17 – 18, 21, 61, 61 b, 105, also mit Normen, die sich mit der Anwendbarkeit, der Verfahrenseinstellung und Straftzumessungserwägungen beschäften.
Die Erläuterungen zu den medizinstrafrechtlichen, medizintechnologischen und pharmakologischen Strafnormen gehen tief auf deren spezifische Tatsachenbereiche ein und sind entsprechend spezifisch. Sie erklären diese Materien aber vor dem Hintergrund auch kriminologischer Tatsachen sehr plastisch. Deren Kenntnis ist für eine angemessene Rechtsanwendung in diesem Bereich unerlässlich.
Die Kommentierungen enthalten Erläuterungen in einer wissenschaftlichen Tiefe, die sehr beeindruckend ist.
Die Kommentierungen sind möglichst einheitlich aufgebaut und geben zunächst einen Überblick über den Regelungszusammenhang, erläutern dann die jeweilige Norm, gehen auf Fragen des internationalen Strafrechts, auf Fragen von Täterschaft und Teilnahme nebst Konkurrenzen ein und werfen einen Blick auf Parallelvorschriften. Der Satz ist wie gewohnt sehr leserfreundlich.
Die Kommentierungen sind alle sehr detailliert und gehen auf alle aktuellen Entwicklungen intensiv ein.
Wer mit Strafrecht intensiv zu tun hat, wird diesen Kommentar nicht missen wollen, der die für diesen Band relevanten Materien in einer gewohnt exzellenten und praxisbetonten Qualität sehr informationsreich detailiert erläutert.