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Rezensionen juristischer Literatur

Schmidt – EStG – Jahres – Kommentar

Schmidt, EStG. Einkommenssteuergesetz. Kommentar, 39. Auflage, 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Schmidt | Einkommensteuergesetz: EStG | 39., völlig neubearbeitete Auflage | 2020

Schmidt

Einkommensteuergesetz: EStG

Kommentar

39., völlig neubearbeitete Auflage 2020. Buch. XXXII, 2684 S. Hardcover (In Leinen), 115,00 Euro inkl. MwSt.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-74300-9

Format (B x L): 13,0 x 19,4 cm

Gewicht: 1285 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Nachauflage: Einkommensteuergesetz: EStG, 40. Auflage 2021

 Autoren

www.beck-shop.de

Als meinungsbildender Jahreskommentar berücksichtigt der “Schmidt” in seiner Kommentierung mit Rechtsstand 1. März 2020 alle Änderungen des Erscheinungsjahres, mit denen sich der Gesetzgeber selbst übertroffen hat, aber es könnten in diesem Jahr noch mehr Änderungen kommen. Es handelt sich dabei um den maßgeblichen Kommentar zum EStG, der von allen Beteiligen intensiv genutzt wird.

Die Neuauflage berücksichtigt 12 EStG – Änderungsgesetze, 17 neue EStG – Normen – die meist auch andere Bereiche des Steuerrechts mitbetreffen – und ca. 120 geänderte Vorschriften des EStG, so dass die Kommentierungen vollständig neu gefasst werden mussten.Es sind im Berichtszeitraum mehr Änderungen als das EStG Paragrafen hat, wobei manche Normen doppelt vergeben wurden und sich etliche „handwerkliche“ Fehler eingeschlichen haben, was in der aktuellen Situation nicht weiter ins Gewicht fällt.

Die wie immer hochaktuelle Kommentierung wertet selbstredend auch die Rechtsprechung wie gewohnt im Detail aus, so dass die Neuauflage einige hundert neue Enscheidungen des BFH und der FG, nebst den neuen und geänderten BMF-Schreiben sowie das umfangreiche Schrifttum eingehend berücksichtigt. Die Kommentierungen stammen überwiegend von Richtern am BFH. Die Themen der Einarbeitungen werden im Vorwort sehr transparent zusammen gefasst.

Die Gesetzgebung ist von einem Grundwiderspruch gekennzeichnet: dem Wunsch nach Kürze kontrastiert eine Differenziertheit, die sich oftmals im Detail verliert und auch die Finanzämter vor schwierige Aufgaben stellt. Der Kommentar sieht zwangsläufig der Differenziertheit verpflichtet und spricht stets alle bekannten Praxisprobleme an, um die Komplexität des Einkommenssteuerrechts zu reduzieren, was seit Jahrzehnten souverän gelingt. Das Vorwort ist immer sehr lesenswert, weil es alle Gesetzesänderungen auflistet, die neuen Entscheidungen zitiert, die neuen BMF-Schreiben auflistet und auf aktuelle Entwicklungen eingeht. Die Kommentierung ist in Teilen sehr kritisch. Der Kommentar wird nicht ohne Grund von den Nutzern hoch gelobt.

Der Kommentar weist von Auflage zu Auflage einen hohen Aktualitätsgrad auf, ist extrem praxiserprobt und bietet Erläuterungen, die bekanntlich sehr problem- und lösungsorientiert sind und von sehr erfahrenen Richter-Autoren stammen, die diese Probleme eingehend kennen. Vertieft eingegangen wird etwa auch auf die Folgen des Brexit. Viele Themen betreffen auch andere Steuergesetze, wie etwa die Änderungen im Grundsteuerrecht. Erneut vertieft wurde angesichts der Entwicklungen in der Rechtsprechung etwa die Erläuterung zu den privaten Veräußerungsgeschäften in § 23 EStG.

Der Kommentar richtet sich in erster Linie an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichte und Unternehmen, aber letztlich auch an die Steuerzahler.

Da das EStG mit anderen Steuergesetzen intensiv “verzahnt” ist, wird auf diese Schnittstellen fortlaufend eingegangen, so bei der Kommentierung des § 15 EStG etwa auf die Bezüge zum Körperschaftssteuerrecht, etwa bei der Betriebsaufspaltung oder im Rahmen des § 15 a EStG für die Begrenzung der Verlust bei beschränkter Haftung. Detailliert wird etwa im Rahmen des § 18 EStG erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer Selbständigkeit auszugehen ist. Viele Normen des EStG beeinflussen auch zivilrechtliche und handelsrechtliche Materien unter Einschluss der Vertragsgestaltung, die ohne Rückgriff auf die Steuerrechtslage kaum mehr möglich ist. Diese Bezüge werden in den Erläuterungen jeweils berücksichtigt.

Wie aus allen Auflagen seit 1982 gewohnt, bietet auch die Neuauflage eine umfassende, detaillierte und sehr praxisnahe Erläuterungen des gesamten Einkommenssteuerrechts mit stets ausgewogenen Vorschlägen zur Lösung von Streitfragen.

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