Thomas/Putzo, ZPO. Zivilprozessordnung, 41. Aufl., 2020, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Heinz Thomas/Hans Putzo
Zivilprozessordnung
FamFG Verfahren in Familiensachen, EGZPO, GVG, EGGVG, EU-Zivilverfahrensrecht
fortgeführt von: Klaus Reichold/Rainer Hüßtege/Christian Seiler
Kommentar
41. Auflage
München: C.H.Beck, 2020, 2669 S., 65,00 Euro
Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas†, ehem. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Prof. Dr. Hans Putzo†, ehem. Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Fortgeführt von Dr. Klaus Reichold, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Dr. Christian Seiler, DIrektor des Amtsgerichts
ISBN 978-3-406-73599-8
Das erfolgreiche und seit Jahrzehnten bewährte Standardwerk kommentiert nicht nur die ZPO, sondern auch für das Zivilprozessrecht zentrale Teile des FamFG und das europäische Zivilverfahrensrecht, dessen Bedeutung ständig weiter zunimmt.
Neben der ZPO und der EGZPO werden das FamFG (Verfahren in Familiensachen; frührere “Freiwillige Gerichtsbarkeit”), das GVG, das EGGVG, die Brüssel Ia-VO (EuGVVO) und IIa-VO (EuEheVO) kommentiert. Darüber hinaus werden weitere, für die Praxis wichtige EU-Verordnungen (EuZustVO, EuBewVO, EuMVVO, EuGFVO, EuUntVO, EuGüVO, EuPartVO, EuKoPfVO und EuErbVO) nebst Durchführungsgesetzen einführend erläutert. Der europarechtliche “Drall” der Rechtsentwicklung bei zunehmenden grenzüberschreitenden Sachverhalten ist unverkennbar. Der Kommentar informiert stets aktuell und zuverlässig über alle zivilprozessualen Fragen.
- das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften mit Änderungen der ZPO, der EGZPO, des GVG und des EGGVG
- das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, mit dem in § 176 GVG ein Verhüllungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt auch für zivilrechtliche Sitzungen eingeführt wurde
- das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und EWR-Angehörige mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis und zur Änderung des Personalausweisgesetzes
- das Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679
- das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
- PKHBek 2020 und PfändungsfreigrenzenBek 2019.
Seit mehr als 56 Jahren informiert dieser exzellente Kommentar stets aktuell und zuverlässig über alle zivilprozessualen Fragen. Das Werk bietet einen strukturierten Überblick bei anwachsender Stoffmenge, enthält zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende sowie aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und die Literatur.
Die erste Auflage erschien vor über 56 Jahren. Seit über 56 Jahren findet der Leser in knappen Formulierungen eine Kommentierung, die angesichts ihrer Kompaktheit den Leser mit ihrem Informationsgehalt immer wieder verblüfft und die darüber hinaus auch den Meinungsstand in vielen Bereichen prägt, da wirklich wichtigen Streitfragen nicht ausgewichen wird. Die Kommentierung könnte nicht kompakter sein, bei einem maximal möglichen Nutzen. Mehr als dieser Kommentar bietet, kann ein Handkommentar nicht bieten. Die Information sind mitunter sehr gedrängt, aber erfolgen aber stets so, dass es den Leser weiter bringt und bei einer ständig steigenden Bandbreite an Informationen.
Die Beschränkung auf das Wesentliche hat zur Folge, dass manche Information nur knapp dargestellt werden, allerdings so, dass man diese Informationen sehr schnell verarbeiten kann, so dass der Kommentar auch Referendare eingehend anspricht. Die Informationsdichte ist sehr hoch.
Die ZPO ist seit Jahren Gegenstand etlicher Reformvorhaben des Gesetzgebers, die sich in den Anpassungen der Kommentierungen niederschlägt. Hinzu kommt der ständig steigende Einfluss des Europarechts. Die wesentlichen Neuerungen der 41. Auflage verdanken sich erneut maßgeblich der Rechtsentwicklung im Europäischen Recht, beruhen aber auch auch nationalen Rechtsanpassungen, so dass der Umfang der Jubiläumsausgabe erneut ansteigen musste.
Die eingearbeiteten Gesetzesänderungen werden im Vorwort erfreulicherweise im Detail aufgeführt, was die Übersicht für den Leser sehr erleichtert. Der Kommentar hat den Stand vom 15.02.2020 und ist damit sehr aktuell. Einen Schwerpunkt der Neuauflage stellt erneut die Einführung der Musterfeststellungsklage nebst der MusterfeststellungsklagenVO (Anhang zu § 609 ZPO) in §§ 606 ff ZPO nebst § 32 c ZPO dar, bei der nur qualifizierte Einrichtungen vor dem Hintergrund der “Abgasrechtsprechung” klagebefugt sind und an der sich Verbraucher als Betroffene beteiligen, wenn auch nicht als Partei. Die Kommentierung ist zurückhaltend neutral, da die weiteren Entwicklungen abgewartet werden sollten.
Viele Neuerungen betreffen familienrechtliche Materien, wie das EUGüVO oder das internationale Adoptionsrecht. Zahlreiche Änderungen beruhen auf europarechtlichen Regelungen, so etwa im Bereich der Prospekthaftung. Aktuell interessant ist auch das Verhüllungsverbotmit Erlaubnisvorbehalt in Art. 176 Abs.2 GVG.
Die Autoren haben gleichzeitig die Kommentierungen zu den in der Vorauflage neu aufgenommenen Rechtstexten deutlich vertieft, da eine Kommentierung immer auch die Praxiserfahrungen mit kürzlich erfolgten Gesetzesänderungen aufnehmen wird.
Die VO (EU) Nr. 650/2012 zum europäischen Erbrecht wird erneut noch intensiver berücksichtigt und mit dem IntErbVG umfassend kommentiert, mit zahlreichen Hinweisen auf eine effektive Rechtsanwendung vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender zahlreicher Unsicherheiten. Die prozessualen Aspekte des grenzüberschreitenden Erbrechts machen erneut einen erheblichen Umfang der geänderten und ergänzten Kommentierungen aus.
Der stets in jeder Auflage hochaktuelle Kommentar analysiert sämtliche aktuellen Rechtsentwicklungen. Von der Anlage und vom Unfang her geht er seit Jahren über die Kommentierung der ZPO hinaus und kommentiert letztlich alle wichtigen zivilprozessrechtlichen Regelungskomplexe und stellt die Zusammenhänge zwischen den kommentierten Rechtsmaterien her.
Der bestens bekannte Kommentar verschafft dem Nutzer einen systematischen Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge, überzeugt durch eine klare Systematik, zeigt die Zusammenhänge auf und enthält überdies zahlreiche Tenorierungsvorschläge – die sich leicht in Klageanträge “übersetzen” lassen – und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung sowie das Schrifttum.
Der klug konzipierte Kommentar ermöglicht dem Nutzer einen zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts. Der Kommentar spricht Praktiker ebenso an wie Referendare und Studenten. Er ist überdies zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
Der Stil der Kommentierung ist bewusst knapp gehalten und konzentriert sich auf das Wesentliche. Manchmal muss man die Sätze mehrfach lesen und dann zeigt sich, dass der Gehalt viel hilfreicher ist, als er auf den ersten Blick scheint. An Systematik ist die Kommentierung ohnehin seit Jahrzehnten nicht zu überbieten. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Die Neuauflage bietet erneut die wahrscheinlich kompakteste Praxis – Kommentierung der ZPO auf sehr aktuellen Stand, mit hohem Anwendungsnutzen für alle Leser, von Auflage zu Auflage.