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Rezensionen juristischer Literatur

Basiskommentar zum TzBfG

Holwe/Kossens/Pielenz/Räder, Teilzeit- und Befristungsgesetz. Basiskommentar, 6. Aufl., 2019, Bund – Verlag

Eine Rezension zu:

Bild von Teilzeit- und Befristungsgesetz

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Joachim Holwe/Michael Kossens/Cornelia Pielenz/Evelyn Räder

Teilzeit- und Befristungsgesetz

6. Auflage

Basiskommentar

Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2019, 426 S.

ISBN 978-3-7663-6872-0

www.bund-verlag.de

Teilzeitarbeit und zeitlich befristete Arbeitsverträge nehmen immer mehr zu. Sie prägen derzeit etwa ein Drittel der Arbeitsverhältnisse. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist das TzbfG. dass hier mit Blick auf die betriebliche Praxis kommentiert wird. Die Erläuterungen haben den Stand von Dezember 2018. Unter anderem wird hier eingehend erörtert, wann und unter welchen Bedingungen die Arbeitszeit erhöht oder verringert werden kann und unter welchen rechtlichen Bedingungen eine Befristung von Arbeitsverträgen mit oder ohne Sachgrund überhaupt und in welchen Grenzen möglich ist.

Die Neuauflage erläutert ausführlich den neuen Anspruch auf Brückenteilzeit und dessen Voraussetzungen. Diese Regelung betrifft einen Anspruch des Arbeitnehmers unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzt auf eine Teilzeitstelle zu wechseln, verbunden mit dem Recht auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Die Möglichkeiten eine solche Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen, werden allgemeinverständlich erörtert.

Diese Konstruktion hat zur Folge, dass es möglich ist, erst Vollzeit zu arbeiten, dann Teilzeit und später wieder zurück in Vollzeit zu arbeiten. Ab dem 1. Januar 2019 ist es mit der neuen Brückenteilzeit aus § 8 einfacher, die Arbeitszeit den Lebensphasen anzupassen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der »Teilzeitfalle« stecken bleiben, sondern wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können. Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit wird ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) eingeführt – zumindest in Betrieben, in denen grundsätzlich mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann können diese verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahr verringert wird. Möglich ist das, sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.

Weiter berücksichtigt werden die aktuelle Rechtsprechung, inklusive des BVerfG und des EuGH, die erhebliche Klärungen von Zweifelsfragen herbeigeführt haben, insbesondere zur sachgrundlosen Befristung des § 14. Die Kommentierung geht eingehend auf die Rechtsprechung des BAG und des EuGH auf und erarbeitet auch die europarechtlichen Dimensionen dieser Materie, da dieses Gesetz maßgeblich auf zwei europarechtlichen Richtlinien beruht (97/81/EG und 1999/70/EG) und somit im Lichte dieser Richtlinien bei Zweifelsfragen auszulegen ist.  Daraus resultiert auch die maßgebliche Relevanz der Rspr. des EuGH zu diesen Fragen, der in diesem Bereich einige umstrittene Rechtsfragen klären musste.

Gut erklärt wird etwa im Rahmen der Kommentierung des § 2 Abs.2 die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Regelungen über Teilzeitbeschäftigung sowie das spezielle Diskriminierungsverbot wegen Teilzeitbeschäftigung aus § 4.

Die Regelung über die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen wird oft geändert, zumal die Aufzählung der Sachgründe in § 14 Abs.1 nur beispielhaften Charakter hat und durch Fallgruppen aus der Rspr. ergänzt wird, die hier genau analysiert und herausgearbeitet werden, auch wenn diese Norm nach § 22 zwingend ist. Ähnlich strukturiert werden die sachgrundlosen Befristungen erörtert. Die Rechtsunwirksamkeit einer fehlerhaften Befristung nach § 16 ist im Verfahren nach § 17 vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen, was eine eigene Verfahrensart geschaffen hat, die hier im Zusammenspiel mit dem KSchG eingehend dargestellt wird.

Die Autoren haben erneut in sechster Auflag eine sehr verständliche und komprimierte Darstellung für die betriebliche Praxis vorgelegt, die für Betriebsräte und Arbeitnehmer extrem nützlich ist.

Der Basiskommentar erörtert alle wesentlichen Aspekte des Teilzeit – und Befristungsgesetzes und ist für alle arbeitsrechtlich Interessierten mehr als nützlich.

 Herausgeber, Autorinnen und Autoren:
Joachim Holwe, Assessor, Maître en droit, Jurist im Sprachendienst des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Luxemburg
Dr. Michael Kossens, M.A. mult., Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei, Hannover
Cornelia Pielenz, Rechtsanwältin, Gewerkschaftssekretärin im Ressort Tarif- und Beamtenpolitik, Bund, Länder und Gemeinden der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin
Evelyn Räder, Juristin im Bereich Recht und Rechtspolitik der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Berlin

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