Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seilen, BPersVG, 10. Auflage, 2019, Bund – Verlag
Eine Rezension zu:
Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen
BPersVG
Bundespersonalvertretungsgesetz
mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften
10. Auflage
Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2019, 2438 S.
(bis 30.04.2019: 169 Euro Subskriptionspreis; danach: 189 Euro)
ISBN 978-3-7663-6753-2
Die Kommentierung erscheint nach drei Jahren mit einigen neu eingetretenen Autorinnen und Autoren neu und hat im Wesentlichen den Stand vom Spätsommer 2018. In dem Zeitraum seit der Vorauflage ist das BPersVG zwar nicht geändert worden, aber eine überfällige Reform ist Gegenstand des Koalitionsvertrages der “Großen Koalition”, allerdings ohne konkrete Eckpunkte. Allerdings erfolgten in 3 Artikelgesetzen in den Jahren 2016 und 2017 einige Gesetzesänderungen für Teilbereiche des Persoalvertretungsrechts, etwa für den Bereich der Bundeswehr, die in der Neuauflage berücksichtigt sind.
Die gegenwärtigen Entwicklungen machte eine Aktualisierung erforderlich, wiederum mit umfangreichen Verweisen auf die Regelungen der Länder. Zu allen Streitfragen im Personalvertretungsrecht liefert das Werk erstklassige Informationen.
Der große Standardkommentar zum gesamten BPersVG bietet erneut ausführliche Anmerkungen mit tabellarischen Übersichten zu den Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze und wertet die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung umfassend aus, teilweise mit durchaus kritischen Bewertungen.
Die praxisbezogenen Erläuterungen der Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern sind um detaillierte Hinweise auf die vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen ergänzt. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den besonders wichtigen organisations- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind hervorgehoben. Tabellarische Übersichten mit ergänzenden Anmerkungen informieren umfassend und detailgenau über die landesgesetzlichen Tatbestände und Formen der Beteiligung.
Darüber hinaus sind erläutert:
- die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
- die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
- die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
- das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatinnenund Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
- das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO
- die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs
- die Vorschriften des Sozialgesetzbuches II über die Personalvertretung in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune organisiert sind
Erläutert werden die Vorschriften des BPersVG für den Personalrat im Bundesdienst und in den Ländern. Die Darsellung wird intensiv ergänzt durch detaillierte Hinweise und Übersichten zu vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den organisation- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind durchgehend besonders hervorgehoben.
Entwicklungen haben sich aber außerhalb des Gesetzestextes durch die Rechtsprechung zu neuen Konfliktzonen ergeben, die eingehend dokumentiert ist. Auch die Neuausrichtung des Bundeswehr hat zu wesentlichen Änderungen bei der Personalvertretung geführt, die in die Kommentierung Eingang gefunden haben, da sich hier erhebliche gesetzliche Neuerungen ergeben haben. Im Anhang V B findet sich ein komplett neu erarbeiteter Kurzkommentar zum neuen Soldatinnen – und Soldatenbeteiligungsgesetz
Einbezogen in die Darstellung werden auch die Landespersonalvertretungsgesetze, die seit August 2010 mit Ausnahme Brandenburgs in allen Bundesländern erlassen worden sind. Die Erläuterungen der Regelungen zu den Jobzentern sich aus der Kommentierung des § 88 PersVG herausgenommen und in den neuen Anhang IX verlagert worden.
Die Kommentierung wird in zahlreichen Bereichen weiter vertieft. Dies beruht auf der intensiven Einarbeitung der neueren Entwicklungen insbesondere in der Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt insbesondere bei den Beteiligungsrechten, zu denen das BVerwG in den letzten Jahren mehr als 250 Beschlüsse erlassen hat, was auf ein deutliches Streitpotential in diesem Bereich hindeutet. Die Kommentierung zu den Angelegenheiten der Beteiligung in §§ 75 – 80 BPersVG und deren Handhabung wurde daher insgesamt überarbeitet.
Die Textgestaltung wurde durchgehend verfeinert. Der Kommentar erläutert für die Praxis das Recht der Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern. Er enthält detaillierte Hinweise auf die – ggf. auch abweichenden – Regelungen in den 16 Landespersonalvertretungsgesetzen. Ein deutlicher Schwerpunkt der Kommentierungen liegt bei den Mitbestimmungsangelegenheiten. Infolgedessen enthält der Anhang eine detaillierte Dokumentation für diesen Bereich, beginnend mit der Erläuterung der Wahlordnung, den Vorschriften des dt. Richtergesetzes, über die betrieblichen Interessenvertretungen der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen, bei der Bundeswehr und den Stationierungsstreitkräften der NATO.
Die vorzügliche Kommentierung geht erneut auf alle derzeit aktuellen Problemzonen ein und verschafft dem Leser das notwendige Wissen um praxisnahe Lösungen zu realisieren.
Autoren:
Lothar Altvater, Assessor jur., ehem. Referatsleiter in der ÖTV-Hauptverwaltung in Stuttgart
Dr. Eberhard Baden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bonn
Sebastian Baunack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Peter Berg, Rechtsanwalt in Düsseldorf, bis April 2017 Justiziar der Landesbezirksleitung NRW der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Martina Dierßen, Rechtsanwältin, Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung beim ver.di-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen
Gunnar Herget, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen
Michael Kröll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main, verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift »Der Personalrat«
Dirk Lenders, Rechtsanwalt in St. Augustin
Gerhard Noll, Rechtsanwalt in Wuppertal, Justiziar der ver.di Bildung+Beratung Gem. GmbH