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Rezensionen juristischer Literatur

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz. Kommentar, Erstauflage, 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Wernsmann | Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz: VwZVG | 1. Auflage | 2020 | beck-shop.de

Rainer Wernsmann

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Kommentar

Reihe: Landesrecht Freistaat Bayern

Erstauflage

München: C.H.Beck, 218 Seiten, Euro 89,00 inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-73743-5

www.beck-shop.de

Die Materie, die Gegenstand der Kommentierung ist, gilt allgemein als ein wenig “spröde”. Ungeachtet dessen ist sie im Verwaltungsrecht von erheblicher praktischer Wichtigkeit, auch aus der Sicht der Betroffenen. Neben die Regelungen für die Bundesverwaltung treten die jeweiligen Regelungen für die Bundesländer, hier für den Freistaat Bayern. Die Verfasser geben eine sehr praxisnahe Darstellung dieser Materie, die sich weitgehend an der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis in Bayern orientiert.

Der Kommentierung liegt zwar die Rechtslage in Bayern zugrunde, sie wird aber ständig mit den bundesrechtlichen Regelungen verglichen, so dass Abweichungen auf beiden Seiten kenntlich gemacht werden. Dies zeigt bereits die Einführungn, die die Rechtslage im Zusammenhang vorstellt, nicht zuletzt weil die zentralen Fragen dieser Materie immer wieder Gegenstand von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessen sind und Examensrelevanz aufweisen.

Der erste Hauppteil des Kommentars behandelt das Zustellungsverfahren mit den einzelnen Zustellungsarten unter Einschluss der elektronischen Zustellung und in Art. 9 mit den Möglichkeiten der Behebung von Zustellungsmängeln, mit einer eingehend Analyse der hierzu ergangenen Rechtsprechung und den nicht heilbaren Zustellungsmängeln.

Der zweite Hauptteil behandelt das Verwaltungsvollstreckungsrecht. Alle Verwaltungsvollstreckungsgesetze trennen zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen und der Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen. In diesem Bereich ergeben sich im Detail zahlreiche Abweichungen vom Bundesrecht, die allesamt kenntlich gemacht werden. Die Voraussetzungen der wirksamen Vollstreckung wegen Geldforderungen nennen Art. 23 ff (Leistungsbescheid, Fälligkeit, Fristablauf nach Bekanntgabe), jedoch mit vielen Besonderheiten im einzelnen. Die Kommentierung geht auch auf Zusammenhänge mit der Vollstreckung nach der Abgabenordnung ein.

Die Voraussetzungen aller Vollstreckungshandlungen werden Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal unter Einbindung in den Ablauf des Verwaltungsverfahrens erläutert und berücksichtigen die Verzahnungen mit anderen Vorschriften des öffentlichen Rechts eingehend. Wegen der Grundrechtsrelevanz werden bei Art. 29 ff insbesondere beim unmittelbaren Zwang und der Ersatzvornahme die Aspekte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes intensiv erörtert. Besondere Berücksichtigungen finden auch die jeweiligen Vollstreckungsvoraussetzungen (Unanfechtbarkeit eines VA, Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, gesetzlicher Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches).

In vielen Bereichen der Kommentierung sind Beispiele eingestreut, um die Ausführungen nachvollziehbarer zu machen. Besonders hinzuweisen ist auf die Ausführungen zu Art. 38, dessen Erläuterung alle Fragen des Rechtsschutzes gegen Vollstreckungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Dies gilt auch den Rechtsschutz gegen einen sofortigen Vollzug. Es ist eine besondere Stärke dieses Kommentars Verfahrensfragen in die Erläuterungen einzubeziehen.

Wer Informationen zur Verwaltungszustellung und zur Verwaltungsvollstreckung im Freistaat Bayern sucht, wird diese in dieser äußerst informativen Kommentierung schnell finden.

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