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Rezensionen juristischer Literatur

Bürgerliches Recht – das Examensrepititorium

Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 28. Aufl., 2019, Vahlen

Eine Rezension zu:

 Abbildung von Medicus / Petersen | Bürgerliches Recht | 27., neu bearbeitete Auflage | 2019 | Eine nach Anspruchsgrundlagen ...

Dieter Medicus/Jens Petersen

Bürgerliches Recht

Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung

28., neu bearbeitete Auflage

Reihe: Academia Iuris

München: Vahlen, 2019, 506 S., 24,90 Euro

ISBN 978-3-8006-5462-8

www.beck-shop.de

Das umfassende Examensrepetitorium erscheint nach dem Tod des Begründers dieses beeindruckenden Bandes nunmehr in einer weiteren Neubearbeitung, die wiederum nichts zu wünschen übrig lässt. Bis heute beeindruckt die Strukturierung des Bandes, die nach Anspruchsgrundlagen geordnet ist und die letztlich fast jeder aus dem Fachbereich kennt. Die Lektüre setzt Kenntnisse voraus, es kann aber auch bereits studienbegleitend genutzt werden. Das Werk dient sowohl als Handbuch als auch als systematisches Lernbuch, besonders für Wiederholungen. Oder auch für Praktiker, die noch mal schnell nachsehen müssen, wie das denn mit dem Aufbau etwa bei der GoA so war.

Der “Medicus” komprimiert das examensrelevante Wissen zum Bürgerlichen Recht und eignet sich insoweit auch als Nachschlagewerk. Es folgt zwar dem Anspruchsaufbau (s. hierzu Kapitel 1), berücksichtigt jedoch auch dessen Grenzen (siehe den Abschnitt “Sonderfragen”) nebst prozessualen Vorfragen. Das Werk ist Lehrbuch, Handbuch und Repetitorium zugleich und kann auf vielfältige Art genutzt werden: der Examenskandidat sollte es systematisch durcharbeiten.

Darüber hinaus kann es punktuell zu bestimmten Fragekomplexen herangezogen werden oder vor dem Examen zur Wissensüberprüfung und Wiederholung in die Hand genommen werden. Durch das Paragraphenregister lassen sich Probleme schnell ausmachen und lösen. Für die Neuauflage wurden alle aktuellen Gesetzesänderungen eingearbeitet und die Rechtsprechung entsprechend ausgewertet. Erneut wurden Passagen gestrichen, deren Kenntnis im Rahmen der heutigen Juristenausbildung verzichtbar erscheint. Das Werk glänzt von Neuauflage zu Neuauflage durch eine noch stringentere Schwerpunktsetzung bei absoluter Beschränkung auf das Wesentliche, ganz im Sinne des Begründers dieses Werkes.

Diese Auflage reflektiert insgesamt die Auswirkungen der Gesetzesänderungen der letzten Jahre, soweit sie besonders ausbildungsrelevant sind. Dazu gehört insbesondere die Reform des Werkvertragsrecht (Rdnrn. 317 ff), insbesondere des privaten Baurechts. Zum anderen sind die Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der kaufvertragrechtlichen Mängelhaftung nach wie vor aktuell, so etwa bei § 477 BGB (die aktuelle Rechtslage ist unter Rrn. 313 ff erläutert). Im Gegenzug hat der Verfasser die Fußnoten deutlich bereinigt und weiterhin fast alles aus 50 Jahren Rechtsentwicklung entfernt, was dem heutigen Studenten idR. nicht mehr weiter hilft.

Die Besonderheit des Werkes ist seine Gliederung, die letztlich eine Methodik aus dem römischen Recht der Pandektenjurisprudenz aufgreift: Die nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung zeigt dem Leser den Blick für die über die einzelnen Bücher des BGB hinausgehenden Zusammenhänge auf, welche gerade in Examensklausuren von einem Kandidaten erwartet werden. Der Band schult seit Jahrzehnten den Blick auf das Wesentliche.

Die Neuauflage trägt der Rechtsentwicklung seit der Vorauflage Rechnung und enthält insbesondere neue Abschnitte zum Verbraucherschutzrecht, nimmt aber auch zu einer Fülle examensrelevanter Gerichtsentscheidungen pointiert Stellung. Der Umfang wurde etwas erweitert, aber frühere Abschnitte zu insolvenzrechtlichen, wertpapierrechtlichen und sozialrechtlichen Besonderheiten mit Bezügen zum Zivilrecht bleiben weiter gestrichen. De Darstellung konzentriert sich jetzt noch mehr auf zentrale, examensrelevante Strukturen und Probleme.

Für die Neuauflage wurden Gesetzesänderungen sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet.

Nach wie vor steht im Zentrum der Darstellung die Vermittlung struktureller Zusammenhänge zwischen den Normen der einzelnen Bücher des BGB, die in der ersten Staatsprüfung auch erwartet werden. Nach einer kurzen Einführung in den Anspruchsaufbau werden Ansprüche aus Vertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag (nach wie vor absolut brillant!), Dingliche Ansprüche mit EBV und Folgeansprüchen, Ansprüche aus Delikt und schließlich ungerechtfertigter Bereicherung behandelt, gefolgt von den wichtigsten Einwendungen und Einregen sowie Sonderfragen wie etwa beim Regreß.

Das überaus vielschichtige Werk hat von seinem Glanz nichts verloren und stellt nach wie vor ein brillantes und letztlich einzigartiges Standardwerk zum Bürgerlichen Recht dar.

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