Eine Rezension zu:
Klein
Abgabenordnung
– einschließlich Steuerstrafrecht –
17., völlig neubearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 2024, 2685 S., 219,00 Euro
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher
Information zu den Autoren
Bearbeitet von Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Markus Jäger, Richter am Bundesgerichtshof, Bernd Rätke, Vorsitzender Richter am Finanzgericht, Dr. Eckart Ratschow, Richter am Bundesfinanzhof, Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am Bundesfinanzhof a.D., und Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am Bundesfinanzhof. Begründet von Prof. Dr. Franz Klein†, Präsident des Bundesfinanzhof a.D., undGerd Orlopp†, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen a.D.
ISBN 978-3-406-80150-1
Der kompakte Standardkommentar erscheint alle zwei Jahre und erfasst die Abgabenordnung unter Einschluss des Steuerstrafrechts. Daneben werden die einschlägigen Vorschriften aus der ZPO, insbesondere die Pfändungsvorschriften, aus der InsO, dem Zollkodex/Unionszollkodex, aus dem VwZG sowie das EUAHiG in die Kommentierung angesichts der bestehenden Regelungszusammenhänge einbezogen. Die Kommentierung ist erneut in weiten Teilen erneut neu gestaltet worden, nachdem in den letzten zwei Jahren erneut zahlreiche Änderungsgesetze erlassen worden sind, die wiederum zahlreiche Vorschriften der AO geändert haben.
auf das für die Praxis Wesentliche. Umfassend und verfahrenssicher, kommentiert das Werk die gesamte AO einschließlich des Steuerstrafrechts, daneben die einschlägigen Vorschriften aus der ZPO, insbesondere die Pfändungsvorschriften, aus der InsO, aus dem VwZG sowie das komplette EUAHiG.
- Beschleunigung und Modernisierung von Außenprüfungen
- Umsetzung der DAC 7-Richtlinie, mit Auswirkungen auf die Außenprüfung
- Vollverzinsung (§ 233a AO).
Zwei völlig neue AO-Vorschriften (§ 147b, § 200a) werden dabei erstmals kommentiert. Alle neuesten BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) sind ebenfalls verlässlich berücksichtigt.
Die Erläuterungen enthalten u.a. die Kommentierung der neuen Vorschriften zur Außenprüfung, die zu einer Beschleunigung führen sollen, aber auch zu einer Verkürzung der Ablauffristen führen. Erstmals kommentiert wird das neue Mitwirkungsverlangen in § 200 a AO, dessen Nichtbefolgung zu einem Mitwirkungsverzögerungsgeld bis zu 25.000 Euro pro Tag führen kann. Diese Pflichten können u.U. auch rückwirkend angewendet werden, wenn Prüfungsanordnungen vor dem 31.12.2024 bekannt gegeben worden sind.
Damit werden die Verpflichtungen durch das Steuer – Oasen-Abwehrgesetz hinsichtlich der Mitwirkungspflichten, der Schätzungsmöglichkeiten, erleichterter Außenprüfung, die die bisherigen Regelungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes in der Breite verschärft. Diese Vorschriften korrespondieren auch der Geldwäscheprävention. Erneute Verschärfungen gab es im Steuerstrafrecht sowie im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht zu § 15 b VIII InsoO und der Haftung des Managements nach § 69 AO.
Wie gewohnt wurden alle neuesten BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) eingehend berücksichtigt. Im Zentrum der Neuauflage steht insbesondere die weiter voranschreitende Einbindung des Steuerverfahrensrechts in die gängigen Systeme der elektronischen Kommunikation Bürger und Finanzamt sowie unter dem Finanzämtern im In- und Ausland selbst. Dazu gehört etwa die Möglichkeit der vollautomatischen Bearbeitung von Steuererklärungen in § 155 Abs.4.
Die Vielzahl neuester BFH-Entscheidungen, FG-Urteile und Verwaltungserlasse sowie die umfangreichen Änderungen des AO-Anwendungserlasses (AEAO) sind ebenfalls verlässlich eingearbeitet. Überdies waren zahllose Entscheidungen des BFH einzuarbeiten, die nachzuverfolgen praktisch die Inanspruchnahme der Leistungen bestimmter Datenbankanbieter erfordert.
Das steuerliche Verfahrensrecht wird in Zeiten steigender finanzgerichtlicher Verfahren immer bedeutsamer, allerdings enthält die AO nicht nur verfahrensrechtliche Vorschriften. Die ständigen Steuerrechtsänderungen durch den Gesetzgeber berühren zwangsläufig in zunehmendem Maße auch die Abgabenordnung, so dass die Verzahnung zwischen der AO und den jeweiligen besonderen Steuerrechtsmaterien immer enger wird. Der “Trend” zur Modernisierung des Steuerverfahrens innerhalb von Systemen der elektronischen Kommunikation ist seit Jahren unverkennbar und wird jährlich weiter optimiert. Qualifizierte steuerliche Beratung umfasst deshalb die Beherrschung des steuerlichen Verfahrensrechts durch problemorientierte Information unter gleichzeitiger Reduktion auf das in der Praxis Wesentliche. Hier setzt der “Klein” seit der ersten Auflage mit einer überzeugenden Konzeption an.
Übersichtlich und gut verständlich, dabei aber umfassend und verfahrenssicher, kommentiert das Werk nun in bereits 16. Auflage die gesamte AO komplett in einem handlichen Band. Auch das Steuerstrafrecht (§§ 369 – 412) ist eingehend und praxisgerecht erläutert. Mitkommentiert im Werk sind die einschlägigen Vorschriften aus der ZPO, insbesondere die Pfändungsvorschriften, aus der Insolvenzordnung, aus dem Zollkodex der Union (UZK) sowie aus dem VwZG.
Fortgeführt wurde ein Schwerpunkt im Bereich des Schutzes vor Manipulationen bei Registrierkassen durch eine Einzelaufzeichnungspflicht mit wenigen Ausnahmen in § 146 mit der Kassennachschau in § 146 b.
Ein weiterer Schwerpunkt der Neubearbeitung lag in den Bezügen des internationalen Steuerrechts zur AO. Dies zeigt sich etwa bei den im Jahr 2020 eingeführten Berichtspflichten in § 138a durch einen Country -to- Country – Report, zeigt sich aber noch weit deutlicher in den Auswirkungen der Skandale im Bereich der Panama – Papers auf die AO, die zu neuen Anzeigepflichten geführt haben. Diese Entwicklungen führen zudem wenigstens indirekt zu einer weiteren Verschärfung des Steuerstrafrechts, was die Erläuterungen aufgreifen. Kommentiert werden unter anderem insoweit die Auswirkungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung auf das Steuerstrafrecht.
Der Praxiskommentar gibt äußerst profunde Informationen zu allen Problemen, mit denen die Praxis sich beschäftigen muss und ist eine Informationsquelle ersten Ranges, die zudem stets sehr aktuell ist.