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Rezensionen juristischer Literatur

Der einzige RVG-Kommentar nur für Straf- und Bußgeldsachen

Burhoff/Volpert, RVG Straf – und Bußgeldsachen, 6. Auflage, ZAP-Verlag, 2021

RVG Straf- und Bußgeldsachen

Detlef Burhoff/Joachim Volpert

RVG Straf- und Bußgeldsachen

6. Auflage

Bonn: ZAP-Verlag, 2021, 2079 S., 129,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-750-80005-2

www.zap-verlag.de

 

Strafsachen und RVG sind ein Thema, dass in allgemeinen RVG-Kommentaren lediglich auf ein paar hundert Seiten abgefrühstückt wird. Die wirklichen Besonderheiten kommen zu kurz. Nunmehr ist der beste Spezialkommentar zu diesem Thema passend zur RVG-Reform gerade neu erschienen. In einer Kombination von Handbuch und Kommentar – ergänzt durch den lesenswerten Blog des Erstautors – werden alle Besonderheiten sowohl für den Bereich des Strafrechts als auch für den Bereich des – sich derzeit sehr entwickelnden – Ordnungswidrigkeitenrechts behandelt und zwar so, wie die Praxis solche Informationen gerne hätte.

Das Buch „RVG Straf- & Bußgeldsachen“ geht das Thema auf rund 2.000 Seiten als Ganzes an, so dass keine Frage unbeantwortet bleibt. Selbstredend sind in die Neuauflage alle Änderungen durch das KostRÄG 2021 eingearbeitet. Wer Strafverteidigungen durchführt, sollte dieses hilfreiche Kompendium nutzen und kann sicher sein, dass stets richtig abgerechnet wird. Seit der ersten Auflage im Jahr 2004 hat dieser Titel von Auflage zu Auflage eine Alleinstellung in diesem Markt eingenommen. Neben diesem Band wird kein zweiter Band zum Thema benötigt.

Das Werk konzentriert sich auf die vollständige Kommentierung der Teil 4 VV (Strafsachen), 5 VV (Bußgeldsachen) und 7 VV (Auslagen)sowie auf jene Normen des RVG, die für die Abrechnung der Teile 4 – 6 VV RVG von Bedeutung sind. Die Gebührenbeträge sind mit dem KostRÄG 2021 zum 01.01.2021 angehoben worden. Je nach Art der Strafverteidigung bietet sich allerdings der Abschluss einer Honorarvereinbarung an und auch dieses Thema ist Gegenstand dieses Handbuches, zumal die RVG-Sätze durchaus auch Bestandteil der Kalkulation einer Honorarvereinbarung sein können. Sämtliche neuen Tabellenbeträge (selbstredend unter Einschluss der Pflichtverteidigung) für die Wertgebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie die Rahmengebühren der Verfahren nach Teil 6 VV sind im Detail in das kluge Werk eingearbeitet. Allerdings wird auch die bislang ergangene und einschlägige, gebührenrechtliche Rechtsprechung im Detail ausgewertet; besonders interessant ist dies für den Bereich der Pflichtverteidigung. Wie bisher ergänzen zahlreiche Praxishinweise, Formulierungs- und Abrechnungsbeispiele, Checklisten und Arbeitshilfen die Darstellung. Erfasst sind selbstredend auch die Gebühren für Berufung und Revisionsverfahren.

Am Ende eines jeden Mandats im Bereich Strafrecht steht die Rechnungsstellung, unbeschadet der Möglichkeit der Einforderung eines Vorschusses, der in diesem Band natürlich auch behandelt wird. Bei dieser Abrechnung sind größte Sorgfalt und vor allem tiefgehende Kenntnisse des RVG von Nöten, denn sonst entgeht den Verteidigern womöglich ein Teil Ihres Honorars, gerade und auch bei falscher Abrechnung. Das Werk geht ausführlich mit vielen Beispielen in die Tiefe statt nur kurz und knapp Erläuterungen zu bieten, die dem Leser nicht wirklich weiterhelfen.

In den handelsüblichen RVG-Kommentaren führen die Bereiche Straf- und Bußgeldsachen ein Nischendasein und werden oft nur kurz und knapp abgehandelt. Ganz anders machen es Burhoff und Volpert: Ihr unverzichtbares Standardwerk gibt auf über 2.000 (!) Seiten praxisrelevante Antworten auf alle vergütungsrechtlichen Fragen in Straf- und Bußgeldsachen. So werden Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen schneller erledigt. Der Kommentierung vorangestellt ist ein ABC-Teil/Handbuch-Teil in dem in Teil A die allgemeinen Kernbegriffe präzise erläutert werden. Das ist gerade auch für jene eine Hilfe, die Strafverfahren nur gelegentlich betreiben. Die Stichworte werden von Auflage zu Auflage erweitert, wobei auch die Geldwäschetatbestände und die Vermögensabschöpfung berücksichtigt werden. Völlig überarbeitet ist aufgrund von Gesetzesänderungen die Abrechnung der Pflichtverteidigung. Die frühere Rechtslage wird noch mit behandelt, da zahlreiche „Altfälle“ noch offen sind.

Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreut, wird diesen Spezialkommentar nutzen. Dies gilt umsomehr bei nur gelegentlicher Tätigkeit in diesen Bereichen. Nur hier finden sich die kostenrelevanten Informationen in einem Band, in einer  praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungs- und Abrechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen. Es wird hier nichts übersehen, so dass der Nutzer Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen damit gekonnt beherrschen kann. Schlussendlich: der Marktführer in diesem Bereich!

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