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Rezensionen juristischer Literatur

Digitalisierung und Arbeitsrecht

W. Däubler, Digitalisierung und Arbeitsrecht, 8. Auflage, 2022, Bund – Verlag

Eine Rezension zu:

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 Wolfgang Däubler

Digitalisierung und Arbeitsrecht

Künstliche Intelligenz – Homeoffice – Arbeit 4.0

Aus der Reihe: Recht aktuell

8., aktualisierte Auflage

Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2022, 675 S., 46,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-7663-7272-7

www.bund-verlag.de

Die achte Auflage des eingeführten Handbuches bietet eine prägnante und sehr verständliche Erläuterung des gesamten Spektrums der Digitalisierung, bezogen auf die Zusammenhänge mit dem Arbeitsrecht, wobei selbstredend zahlreiche datenschutzrechtliche Aspekte zur Sprache kommen. Das Handbuch hat den Stand von Juli 2022 und berücksichtigt bis zum Redaktionsschluss noch sämtliche Entwicklungen in allen einschlägigen Bereichen, wobei sich im Bereich KI derzeit sehr interessante Entwicklungen ergeben, wie sich etwa mit OPENAI/ChatGPT testen läßt.

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten 20 – 30 Jahren sehr verändert und wurde immer digitaler – als Bestandteil einer sogenannten Informationsgesellschaft. Diese Tendenzen haben sich während der Corona – Pandemie deutlich verstärkt und die Eile der Umsetzungspraktiken hat – teilweise auf Kosten von Qualität – zugenommen. Digitale Agenden sind global präsent. Der weltweiten Informationsgewinnung korrespondiert eine jederzeitige Erreichbarkeit, wobei immer mehr Arbeit im Home – Office und in mobiler Arbeit geleistet werden, mit gesundheitlichen Begleiterscheinungen. Berufliches und privates lässst sich oftmals nicht mehr klar trennen. Längst werden Roboter in der Fertigung eingesetzt, die nicht krank werden können. Lernende Systeme in der KI übernehmen immer mehr Steuerungsaufgaben, aber sie sind immer nur so gut, wie die Software, auf denen sie beruht. Jeder Personaler weiß inzwischen vor dem Bewerbungsgespräch aus meist öffentlich zugänglichen Quellen, wer zum Interview erscheint. Von jedem Ort der Welt kann man sich in eine Telekonferenz einwählen. Das Internet der Dinge rundet diese Entwicklungen ab und die heutigen Fahrzeuge sind mehr oder weniger fahrende Computer, die auch autonom fahren können, wenn dies programmiert sein sollte. Die arbeitsrechtlichen Probleme, die diese Entwicklungen auslösen, sind so zahlreich wie die unterschiedlichen Entwicklungen und teilweise noch nicht ansatzweise geklärt.

In diese Zusammenhänge stößt dieses interessante Handbuch mit interessanten Schwerpunkten und setzt technisch da ein, wo die Probleme ausgelöst werden, indem der Entwicklungsprozess der Digitalisierung in § 1 rekontruiert wird, der nicht erst vor ein Jahren eingesetzt hat, sondern bereits in den 50ger und 60ger – Jahren Vorläufer gefunden hat. Dieser § 1 beschreibt die aktuelle „schöne neue Arbeitswelt“ im Frame eines entwickelten Internets und der Arbeit mit digitalen Arbeitsmitteln, die aber auch zu einer gewissen sprachlichen Redundanz geführt haben. Dabei wird auch die Plattformökonomie untersucht, etwa das Crowdworking. Besonders beschrieben werden die sich aus diesen Entwicklunge ergebenden Risiken, unter Berücksichtigung des „Darknet“ und der begrenzten staatlichen Kontrollmöglichkeiten, denen aber auch Vorteile entgegenstehen können, je nachdem wie man digitale Freiheit im Einzelfall bewertet, da dem Überwachungshunger der Staaten kaum mehr Grenzen gesetzt werden, die der Gewinnung von BigData durch die Internetgiganten korrespondiert. Ein Kernproblem dieser Entwicklungen liegt darin, dass die Steuerungen der wirtschaftlichen Entwicklung von einer auch namentlich überschaubaren Anzahl von Akteuren beherrscht werden, von denen sich einige als Wohltäter der Menschheit in Szene setzen. Der § 1 geht aber auch auf nach wie vor vorhandene Spielräume ein, um dann auf die spezifischen Probleme aus arbeitsrechtlicher Sicht zu sprechen zu kommen, etwa bei der Nutzung von BigData durch Global-Player.

Die Darstellung geht auf alle heutigen digitalen Geräte als Arbeitsmittel der Beschäftigten ein, unter Einschluss von „Bring your own Device“, was in manchen Arbeitsverträgen untersagt und in anderen gefordert wird. Ein weiterer Schwerpunkt sind soziale Netzwerke und Arbeitsrecht, mit Schwerpunkten bei der obligatorischen Unterstützung des Arbeitgebers etwa durch verpflichtende Profile bei Linkedin oder XING, Pflichtverletzungen und deren Folgen und die Löschungsproblematik nach Beendigung der Tätigkeit für einen Arbeitgeber.

Die Regelungen zur Arbeitszeit stellen ein grundlegendes Problem bei Arbeit 4.0 dar und werden in § 5 erörtert, wobei auch die betriebliche Mitbestimmung eine Rolle spielt, etwa bei der grenzenlosen Rufbereitschaft und deren rechtlicher Zulässigkeit. Nicht erst seit Corona bestehen Probleme beim Arbeitsschutz, etwa was den Einsatz veralteter Technologie angeht. Kurz erörtert werden der Schutz der Arbeitnehmerdaten in § 7, zu dem es eigene Veröffentlichungen des Verfassers gibt („Gläserne Belegschaften“). Ein deutlicher Schwerpunkt besteht in § 8 zum Kontrollpotential des Arbeitgebers und der Begrenzung durch den Arbeitnehmerdatenschutz, mit Erläuterungen zur telekommunikationsrechtlichen Seite und zum TTDSG mit der Problematik der Verwertungsverbote.

§ 9 beschäftigt sich mit dem Einsatz von KI bei Personalentscheidungen, wobei man hier durchaus die Auffassung vertreten kann, dass dies einer Einwilligung des Betroffenen bedarf. Da es hierzu bereits zahlreiche Urteile gibt, werden diese eingehend diskutiert. Weitere Kapitel gehen auf den Einsatz neuer Geräte, die unerlaubte Privatnutzung dienstlicher Geräte, Gewerkschaften im Netz und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung in diesen Bereichen ein.

Der § 15 zum Homeoffice ist nahezu völlig neu gefasst und arbeitet insbesondere die Entwicklungen aufgrund der Corona – Pandemie grundsätzlich auf, unter allen arbeitsrechtlichen Aspekten. Weitere Kapitel beschäftigten sich mit der Plattformökonomie im Sinne des Arbeiten übers Netz und im Netz, sowie mit Fragen der IT – Sicherheit.

Die Schwerpunkte der 8. Auflage:Homeoffice und mobile Arbeit

  • Digitalisierung der Arbeit von Interessenvertretungen
  • Plattformökonomie und neuer Arbeitnehmerbegriff
  • Künstliche Intelligenz im Betriebsrätemodernisierungsgesetz
  • IT-Sicherheit.

Das hochaktuelle Handbuch behandelt alle wichtigen Aspekte im Zusammenhang von Arbeitsrechts und Digitalisierung in sehr verständlicher Form und bringt alle brisanten Aspekte pointiert zur Sprache.

Prof. Dr. Wolfgang Däubler ist einer der bekanntesten deutschen Arbeitsrechtler. Eines seiner vielen Spezialgebiete ist der Beschäftigtendatenschutz.

 

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