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Rezensionen juristischer Literatur

Ein führender Kommentar zum SGB IX

Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben, Sozialgesetzbuch IX, 14. Auflage, 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

 Sozialgesetzbuch IX: SGB IX | Neumann / Pahlen / Winkler / Jabben | 13., neu bearbeitete Auflage, 2018 | Buch (Cover)

Dirk Neumann / Ronald Pahlen / Jürgen Winkler / Jürgen Jabben

Sozialgesetzbuch IX: SGB IX

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Kommentar

– Aktuell zum Bundesteilhabegesetz –

Kommentar

14., neu bearbeitete Auflage

 München: C.H.Beck, 2018, Buch, XXVIII, 1151 S., Hardcover (In Leinen), 115,00 Euro

ISBN 978-3-406-74143-2

 Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kommentare zum Arbeitsrecht; Band 10

bearbeitet von Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgericht a.D., Dr. Ronald Pahlen, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D., Prof. Dr. Jürgen Winkler und link iconJürgen Jabben. Begründet von Hermann Wilrodt und Otfried Gotzen, ab der 2. Auflage von den Verfassern fortgeführter Kommentar zum Schwerbehindertengesetz, ab 10. Auflage zum SGB IX

www.beck-shop.de

Das bekannte und eingeführt Standardwerk zum SGB IX gibt umfassend Auskunft zu allen praxisrelevanten Fragen des Schwerbehindertenrechts, das sich weit in das Arbeitsrecht erstreckt. Kommentiert sind insbesondere das SGB IX, aber auch das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht, insbesondere die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung.

Bereits die Vorauflage war notwendig geworden, nachdem am 01. Januar 2018 das SGB IX völlig neu gefasst in der Neufassung des Bundesteilhabegesetzes vom 23.12.2016 zum größten Teil in Kraft getreten ist. Die Einleitung auch dieser Auflage zeichnet die Entwicklung von Behindertenrecht als Kriegsbeschädigten und Berufsunfallopferrecht bis 1974 nach, um sodann zu zeigen wie sich die damals eingeführte finale Betrachtungsweise für alle Formen von Behinderungen ohne Rücksicht auf die Art der Behinderung seit Inkrafttreten des SGB IX im Jahr 2001 entwickelt hat, nachdem die Rehabilitation Bestandteil der Rechtslage wurde. Einbezogen werden die erheblichen völkerrechtlichen Einflüsse aufgrund der UN-Behindertenkonvention, die für Deutschland ab dem Jahr 2009 relevant wurden.

Diese völkerrechtliche Regulation hat das neu gefasste SGB IX erheblich beinflusst. Ab dem Jahr 2020 gelten die §§ 90 – 150 SGB IX mit dem Übergang der Eingliederungshilfen aus dem SGB XII in das SGB IX. Diese neue Rechtslage war Gegenstand der Vorauflage und die 14. Auflage enthält eine Bestandsaufnahme dazu, wie sich diese Reform in der Praxis ausgewirkt hat.

Die Neuauflage setzt die Neukommentierung der Vorauflage konsequent fort und vervollständigt die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden letzten Änderungen der SGB IX Reform. Der Schwerpunkt der Neuauflage liegt insbesondere bei jenen neuen Vorschriften, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind und die teilweise auf das Bundesteilhabegesetz von 2016 zurückgehen. Die Verbesserung der Teilhaberechte ist ein deutlicher Schwerpunkt der Reform und wird entsprechend in Schwerpunkten bei den Erläuterungen behandelt. Allerdings  ergaben sich seit dem Erscheinen der letzten Auflage Änderungen durch sechs Änderungsgesetze, unter anderem aufgrund des Angehörigen – Entlastungsgesetzes.

Berücksichtigt wird insbesondere das Bundesteilhabegesetz inklusive der Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Reha-Trägern.
Wichtigste Neuerung ist jedoch die Eingliederungshilfe. Diese wird ab dem 1.1.2020 nicht mehr in den §§ 53 ff. SGB XII, sondern in Teil 2 des SGB IX geregelt. Die neuen Vorschriften waren bislang nur skizziert und werden in der Neuauflage nunmehr umfassend kommentiert. Besonders zu nennen sind u.a. die Vorschriften zur Berücksichtigung von Vermögen und zum Eigenbetrag der Leistungsberechtigten. Der Stand der Kommentierungen wird damit der 1.1.2020 sein.

Umfassend erläutert ist das neue Vertragsrecht zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen und Diensten der Menschen mit Behinderungen. Weitere Schwerpunkte bilden die neue unabhängige Teilhabeberatung und die neuen sanktionsbewehrten Informationspflichten der Reha-Träger. Die neuen Vorschriften stellen aber auch Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen, da einige Vorschriften unmittelbaren Einfluss auf die Betriebspraxis haben wie insbesondere die §§ 151 ff SGB IX zeigen, die hier vorbildlich kommentiert sind.

Hinzukommen die neuen Regelungen über die Leistungsverantwortung bei den Reha-Trägern, die Einführung der unabhängigen Teilhabeberatung und die zahlreichen Informationspflichten der Reha-Träger, die hier alle praxisgerecht aufgearbeitet werden.

Die Autoren sind Dr. Dirk Neumann, Vizepräs. des Bundesarbeitsgerichts a.D., Dr. Ronald Pahlen, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht, Prof. Dr. Jürgen Winkler, Kath. Hochschule Freiburg und Jürgen Jabben, Abteilungsdir. Deutsche Rentenversicherung.

Das Werk richtet sich an Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und -organisationen, Versorgungsämter, Integrationsämter und Rehabilitationsträger sowie Richter und Rechtsanwälte.

Es gibt letztlich keinen aktuellen Aspekt des Schwerbehindertenrechts, der in dieser vorbildlichen und praxisbezogenen Kommentierung nicht thematisiert wird.

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