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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Kompendium zur italienischen Rechtssprache

Gerhard Köbler, Rechtsitalienisch, 3. Aufl., 2021, Vahlen

Eine Rezension zu:

Abbildung von Köbler | Rechtsitalienisch | 3. Auflage | 2020 | beck-shop.de

Gerhard Köbler

Rechtsitalienisch

Deutsch-Italienisch und Italienisch – Deutsch

Rechtswörterbuch für jedermann

3. Auflage

München: Verlag Vahlen, 454 S., 22,90 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-8006-6273-9

www.beck-shop.de

Ausländische Rechtstexte lassen sich nicht ohne Kenntnis der spezifischen Fachbegriffe verstehen, geschweige denn übersetzen. Im Rahmen der Internationalisierung der Wirtschaft ist dies notwendiger denn je. Insbesondere im Verhältnis Deutschlands zu Italien, einem Land, zu dem enge Verbindungen bestehen.

Köbler begann diese überaus beliebte Reihe mit Rechtsenglisch und setzte sie mit Bänden zu Rechtsfranzösisch, Rechtsitalienisch, Rechtsspanisch, Rechtsrussisch, Rechtspolnisch, Rechtschinesisch und Rechtstürkisch sowie weiteren Bänden fort. Alle Bände waren ein großer Erfolg.

Nunmehr liegt Rechtsitalienisch französisch in dritter  und wesentlich erweiterter Auflage vor, die 12.000 deutsche Stichwörter und 15.000 itatalienische Stichworte enthält. Die Darstellung enthält die wichtigsten Entsprechungen mit ihren einschlägigen grammatikalischen Kategorien und erfasst auch die rechtliche Relevanz technischer Entwicklungen. Der Text hat den Stand von Januar 2021.

Wie in allen Bänden dieser Reihe ist außerdem ein kurzer Überblick über das italienische Rechtssystem auf aktuellem Stand enthalten. Diese Einführungen sind so konzipiert, dass neben einem Überblick über die Rechtsgeschichte, die wesentlichen Teilrechtsgebiete kurz vorgestellt und das italienische Recht (mit den Besonderheiten der Autonomien wie Sardinien oder Südtirol) enthält unbeschadet der europäischen Rechtsvereinheitlichung erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht. Jedenfalls findet der Leser hier eine erste systematische Orientierungsgrundlage. Vorangestellt sind den einzelnen Abschnitten jeweils sehr nützliche Literaturhinweise ergänzt mit einigen Hyperlinks. Das italienische Recht lässt sich überdies – italienische Sprachkenntnisse vorausgesetzt – im Internet recht gut recherchieren.

Köbler geht in der Einführung als Rechtshistoriker auf die interessanten Hintergründe der italienischen Rechtsentwicklung ein, die auf sehr lange Traditionen zurückblicken kann und heute noch dem römischen Recht im Grundsatz verpflichtet ist. Dies prägt selbstredend auch die verwendete Rechtsterminologie, die den romanischen Rechtskreis überdies tief geprägt hat. Die Einführung geht sowohl auf die rechtshistorischen Entwicklungen, die Zäsur durch die Bildung des neuen Italien im 19. Jahrhundert, das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und das Zivilrecht mit Teilrechtsgebieten. Die Literaturhinweise und die Hyperlinks zu den Institutionen in Italien sind überaus hilfreich.

Sieht man den Stichwort Katalog durch, entpuppt er sich als recht vollständig, da kaum ein Versuch des Nachschlages ohne Antwort bleibt. Rechtsbegriffe beziehen sich oftmals auch auf die Situation der Rechtsentwicklung. Ein interessantes Beispiel hierfür ist ein Vergleich des deutschen mit dem italienischen Bereicherungsrecht, das wegen des fehlenden Abstraktionsprinzip eine wesentlich unbedeutenderen Anwendungsbereich bei der Leistungskondiktion hat.  Unter “ungerechtfertigte Bereicherung” findet sich denn auch der entsprechende Begriff “arricchimento senza guista causa“ nebst vergleichbaren Begriffsbildungen. Ähnlich viele Parallelbegriffe gibt es für den Terminus ”Herausgabe” (rilascio, restitutione, pubblicazione, edizione).

Wörterbücher dieser Art offenbaren damit neben ihren Stärken aber auch gewisse Schwächen: sie müssen die spezifischen Kontexte vernachlässigen, in denen jede Parallelbedeutung ihren je eigenen Sinngehalt erhält. Um den Sinngehalt eines Rechtstextes zu erschließen, bedarf es der zusätzlichen Heranziehung entsprechender Darstellungen, auf die reichhaltig verwiesen wird.

Das Wörterbuch bietet eine hervorragende Möglichkeit italienische Rechtstexte zu erschließen. Einen besserer Einstieg in die Terminologie lässt sich kaum finden.

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