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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Standard im Kostenrecht

Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., 2021, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Toussaint | Kostenrecht: KostR | 51. Auflage | 2021 | Band 2 | beck-shop.de

Guido Toussaint (Hrsg.)

Kostenrecht

GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG, sowie Kostenvorschriften für einzelne Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften

Kommentar

51. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, XXI, 2615 S., Buch. Hardcover (In Leinen), 159,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-76175-1

Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 2

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Dieses unangefochtene Meisterwerk unter den Kostenrechtskommentaren erschien bis zur 50. Auflage als „Hartmann/Toussaint“, nachdem Peter Hartmann diesen Kommentar jahrzehntelang bearbeitet hatte. Der Kommentar erläuterte seit jeher das gesamte deutsche Kostenrecht, also derzeit GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG, sowie Kostenvorschriften für einzelne Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften. Entsprechend strukturiert ist der Kommentar aufgebaut und erfasst alle Verfahrensarten, die notarielle Abrechnungspraxis, die Kosten der Zwangsvollstreckung, die Justizverwaltungskosten und sonst relevante Verfahrensarten.

Die Erläuterungen haben den Stand von Mitte Januar 2021. Alle Gesetzesänderungen des Jahres 2020 – mit der Reform des RVG – sind ebenso erfasst wie das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sowie das SanInsFoG, das Gesetz zur Änderung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sowie zuletzt das GWB-Digitalisierungsgesetz. Der Namenswechsel beruht nicht zuletzt auch darauf, dass die Kommentierung eine neue Struktur erhalten hat, die vom Allgemeinen zum Besonderen führt und eher von pragmatischen als von dogmatischen Erwägungen geleitet ist. Aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen der letzten Jahre handelt es sich um eine fast völlig neue Kommentierung des Kostenrechts in Fortschreibung der bisherigen Auflagen. Die Änderungen sind im Vorwort aufgelistet. Besondere Gewichtungen haben die Vorschriften für die Festsetzung von Gegenstandswerten und Streitwerten.

Der »Toussaint« – bis zur 50. Auflage bekannt als »Hartmann/Toussaint« – informiert umfassend und jährlich neu über alle praxisrelevanten Kostenvorschriften. Die jeweils ergangene Rechtsprechung wird im Detail ausgewertet. Eingearbeitet sind daneben die neueste Rechtsprechung sowie zahlreiche weitere Änderungen des GKG, z.B. durch die Änderungen im WEG, soweit relevant. Die Kommentierungen sind sehr ausführlich, gerade bei ungelösten Kostenrechtsproblemen angesichts neuer Vorschriften. Die Schwerpunktbildung ist sehr überzeugend.
Die Kommentierungen sind objektiv, interessenneutral und ermöglichen dem Leser rasche Problemlösungen aufgrund der sehr strukturierten Darstellungsweise, die alle Bedürfnisse der Praxis erfüllt. Die Kommentierungen sind sehr strukturiert und oftmals – nunmehr noch intensiver – nach Stichpunkten geordnet, so dass sich gesuchte Informationen rasch auffinden lassen. Von der „ABC-Technik“ wird intensiv Gebrauch gemacht.

Erneut geht es in Schwerpunkten auch um die Auswirkungen der Digitalisierung und des elektronischen Rechtsverkehrs auf das Kostenrecht. Die Kommentierungen gehen auch intensiv auf Streitfragen und Randfragen ein und bieten stets sehr fundierte Lösungsvorschläge, falls Streitfragen nicht höchstrichterlich entschieden worden sein sollten. Dies ist derzeit angesichts einer ungewöhnlich hohen Zahl von Änderungen ein deutliches Problem.

Die Kommentierungen folgen überdies überwiegend einem einheitlichen Aufbau, so dass der Aufbau der Reihenfolge Systematik – Regelungszweck – Sachlicher Geltungsbereich – Persönlicher Geltungsbereich – Einzelkommentierungen – Anmerkungen folgt, was die Nutzung für den Leser sehr erleichtert. Auf Einzelheiten einzugehen, verbietet sich angesichts einer Kommentierung, die sich auf dem höchstem denkbaren Niveau bewegt. Letztlich werden alle aktuellen Problembereiche souverän dokumentiert.

Die stets sehr aktuelle, verständliche und systematische Kommentierung zum Kostenrecht bietet nach wie vor eine der besten und interessantesten Kommentierungen des Kostenrechts und zeigt wie aktuell ein “Klassiker” sein kann.

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