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Rezensionen juristischer Literatur

Der Handkommentar zur ZPO

Thomas/Putzo, ZPO. Zivilprozessordnung, 42. Aufl., 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Thomas / Putzo | Zivilprozessordnung: ZPO | 42. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Heinz Thomas/Hans Putzo

Zivilprozessordnung

FamFG Verfahren in Familiensachen, EGZPO, GVG, EGGVG, EU-Zivilverfahrensrecht

fortgeführt von: Klaus Reichold/Rainer Hüßtege/Christian Seiler

Kommentar

42. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 2725 S., 65,00 Euro inkl. MwSt.

Das Werk ist Teil der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas†, ehem. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Prof. Dr. Hans Putzo†, ehem. Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Fortgeführt von Dr. Klaus Reichold, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, und Dr. Christian Seiler, Direktor des Amtsgerichts

ISBN 978-3-406-76844-6

www.beck-shop.de

 

Das erfolgreiche und seit Jahrzehnten bewährte Standardwerk kommentiert nicht nur die ZPO, sondern auch für das Zivilprozessrecht zentrale Teile des FamFG und das europäische Zivilverfahrensrecht, dessen Bedeutung ständig weiter zunimmt.

Neben der ZPO und der EGZPO werden das FamFG (Verfahren in Familiensachen; frührere “Freiwillige Gerichtsbarkeit”), das GVG, das EGGVG, die Brüssel Ia-VO (EuGVVO) und IIa-VO (EuEheVO) kommentiert. Darüber hinaus werden weitere, für die Praxis wichtige EU-Verordnungen (EuZustVO, EuBewVO, EuMVVO, EuGFVO, EuUntVO, EuGüVO, EuPartVO, EuKoPfVO und EuErbVO) nebst Durchführungsgesetzen einführend erläutert. Der europarechtliche “Drall” der Rechtsentwicklung bei zunehmenden grenzüberschreitenden Sachverhalten ist unverkennbar. Der Kommentar informiert stets aktuell und zuverlässig über alle zivilprozessualen Fragen.
Das Werk bietet einen sehr strukturierten Überblick bei anwachsender Stoffmenge, enthält zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende sowie aktuelle Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur.

Die 42. Auflage berücksichtigt neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Zivilverfahrensrecht zahlreiche Änderungen, darunter:
  • das WohnungseigentumsmodernisierungsG – WEMoG
  • die PKH-Bekanntmachung 2021
  • das KostenrechtsÄndG 2021 nebst den Änderungen des RVG
  • das Pfändungsschutzkonto-FortentwicklungsG – PKoFoG
  • das Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG – SanInsFoG
  • das G zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
  • das Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG)
  • das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (Einfügung von § 44 EGZPO)
  • Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz; Änderung von §§ 108, 187, 195 FamFG, Neufassung von § 189 FamFG und Einfügung von § 196a FamFG).

Seit mehr als 57 Jahren informiert dieser exzellente Kommentar stets aktuell und zuverlässig über alle zivilprozessualen Fragen. Das Werk bietet einen strukturierten Überblick bei anwachsender Stoffmenge, enthält zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende sowie aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und die Literatur.

Die erste Auflage erschien vor über 57 Jahren. Seit über 57 Jahren findet der Leser in knappen Formulierungen eine Kommentierung, die angesichts ihrer Kompaktheit den Leser mit ihrem Informationsgehalt immer wieder verblüfft und die darüber hinaus auch den Meinungsstand in vielen Bereichen prägt, da wirklich wichtigen Streitfragen nicht ausgewichen wird. Die Kommentierung könnte nicht kompakter sein, bei einem maximal möglichen Nutzen. Mehr als dieser Kommentar bietet, kann ein Handkommentar nicht bieten. Die Information sind mitunter sehr gedrängt, aber erfolgen aber stets so, dass es den Leser weiter bringt und bei einer ständig steigenden Bandbreite an Informationen.

Die Beschränkung auf das Wesentliche hat zur Folge, dass manche Information nur knapp dargestellt werden, allerdings so, dass man diese Informationen sehr schnell verarbeiten kann, so dass der Kommentar auch Referendare eingehend anspricht. Die Informationsdichte ist sehr hoch.

Die ZPO ist seit Jahren Gegenstand etlicher Reformvorhaben des Gesetzgebers, die sich in den Anpassungen der Kommentierungen niederschlägt. Hinzu kommt der ständig steigende Einfluss des Europarechts. Die wesentlichen Neuerungen der 42. Auflage verdanken sich erneut maßgeblich der Rechtsentwicklung im Europäischen Recht, beruhen aber auch auch nationalen Rechtsanpassungen, so dass der Umfang der Jubiläumsausgabe erneut ansteigen musste. Ein deutlicher Schwerpunkt stellt die Bewältigung der COVID19-Krise im Bereich der Zivilverfahren dar. Zwar gab es außer in § 44 EGZPO keine ausdrücklichen Gesetzesänderungen in diesem Bereich, aber die Krise stellte die Justiz vor erhebliche Anforderungen, etwa im Bereich der Nutzung von Videokonferenztechnologie, dem vermehrten Einsatz des schriftlichen Verfahrens auf Antrag beider Parteien und eine großzügige Praxis der Fristverlängerung und der Terminsverlegungen.

Die Brüssel IIa-VO, die erst am 01.08.2022 in Kraft tritt, wird erst in der nächsten Auflage kommentiert und ist wie die EuZustellVO und die EuBewVO noch nicht abgedruckt, aber auf die Änderungen wird hingewiesen.  Die Auswertung der Rechtsprechung und der Literatur hat den Stand vom 18.02.2021.

Die eingearbeiteten Gesetzesänderungen werden im Vorwort erfreulicherweise im Detail aufgeführt, was die Übersicht für den Leser sehr erleichtert. Der Kommentar hat den Stand vom 18.02.2020 und ist damit sehr aktuell. Einen Schwerpunkt der Neuauflage stellt erneut die Einführung der Musterfeststellungsklage nebst der MusterfeststellungsklagenVO (Anhang zu § 609 ZPO) in §§ 606 ff ZPO nebst § 32 c ZPO dar, bei der nur qualifizierte Einrichtungen vor dem Hintergrund der “Abgasrechtsprechung” klagebefugt sind und an der sich Verbraucher als Betroffene beteiligen, wenn auch nicht als Partei. Die Kommentierung ist zurückhaltend neutral, da die weiteren Entwicklungen abgewartet werden sollten.

Viele Neuerungen betreffen familienrechtliche Materien, wie das EUGüVO oder das internationale Adoptionsrecht. Zahlreiche Änderungen beruhen auf europarechtlichen Regelungen, so etwa im Bereich der Prospekthaftung. Aktuell interessant ist auch das Verhüllungsverbotmit Erlaubnisvorbehalt in Art. 176 Abs.2 GVG.

Die Autoren haben gleichzeitig die Kommentierungen zu den in der Vorauflage neu aufgenommenen Rechtstexten deutlich vertieft, da eine Kommentierung immer auch die Praxiserfahrungen mit kürzlich erfolgten Gesetzesänderungen aufnehmen wird.

Die VO (EU) Nr. 650/2012 zum europäischen Erbrecht wird erneut noch intensiver berücksichtigt und mit dem IntErbVG umfassend kommentiert, mit zahlreichen Hinweisen auf eine effektive Rechtsanwendung vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender zahlreicher Unsicherheiten. Die prozessualen Aspekte des grenzüberschreitenden Erbrechts machen erneut einen erheblichen Umfang der geänderten und ergänzten Kommentierungen aus.

Der stets in jeder Auflage hochaktuelle Kommentar analysiert sämtliche aktuellen Rechtsentwicklungen. Von der Anlage und vom Unfang her geht er seit Jahren über die Kommentierung der ZPO hinaus und kommentiert letztlich alle wichtigen zivilprozessrechtlichen Regelungskomplexe und stellt die Zusammenhänge zwischen den kommentierten Rechtsmaterien her.

Der bestens bekannte Kommentar verschafft dem Nutzer einen systematischen Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge, überzeugt durch eine klare Systematik, zeigt die Zusammenhänge auf und enthält überdies zahlreiche Tenorierungsvorschläge – die sich leicht in Klageanträge “übersetzen” lassen – und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung sowie das Schrifttum.

Der klug konzipierte Kommentar ermöglicht dem Nutzer einen zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts. Der Kommentar spricht Praktiker ebenso an wie Referendare und Studenten. Er ist überdies zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Der Stil der Kommentierung ist bewusst knapp gehalten und konzentriert sich auf das Wesentliche. Manchmal muss man die Sätze mehrfach lesen und dann zeigt sich, dass der Gehalt viel hilfreicher ist, als er auf den ersten Blick scheint. An Systematik ist die Kommentierung ohnehin seit Jahrzehnten nicht zu überbieten. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.

Die Neuauflage bietet erneut die wahrscheinlich kompakteste Praxis – Kommentierung der ZPO auf sehr aktuellen Stand, mit hohem Anwendungsnutzen für alle Leser, von Auflage zu Auflage.

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