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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Überblick über das Konzernrecht

Emmerich/Habersack, Konzernrecht, 11. Aufl., 2019, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Emmerich / Habersack | Konzernrecht | 11., völlig neu bearbeitete Auflage | 2020

Volker Emmerich/Mathias Habersack

Konzernrecht

11. Aufl.

Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher

München: Verlag C.H. Beck, 2019, 613 S., 44,90 Euro inkl. MwSt.

ISBN 9-878-406-74292-7

www.beck-shop.de

Die Neuauflage stellt das Konzernrecht in einer nahezu vollständig veränderten und neugeschriebenen Auflage dar, da sich diese Materie fortwährend in Bewegung befindet. Das Konzernrecht regelt die verschiedenen Tatbestände des Verbundes rechtlich selbständiger Unternehmen, zu denen insbesondere Abhängigstatbestände, der einfache Konzern und der Vertragskonzern gehören. Die Materie berührt sehr intensiv die Bereiche des Gesellschaftsrechts, des Unternehmenssteuerrechts, des Bilanzrechts, des Kapitalmarktrechts und berührt natürlich auch zivilrechtliche Fragestellungen, etwa im deliktsrechtlichen Bereich. Alle in diesem Zusammenhang wesentliche Aspekte werden in diesem eingeführten Lehrbuch behandelt.

Jede der Auflagen stellt letztlich eine Bestandsaufnahme des Konzernrechts zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der jeweiligen Auflage dar. Aus einer Zusammenschau der Auflagen läßt sich die Geschichte des Konzernrechts ablesen. Dabei wurden insbesondere die Folgen der neueren BGH – Rechtsprechung eingehend eingearbeitet, die allerdings regelmäßig von einer kritischen Literatur begleitet werden, die ebenso intensiv ausgewertet wird.

Dargestellt werden vorwiegend die folgenden Themenbereiche:

  • Grundbegriffe des Konzernrechts (§§ 15 ff. AktG)
  • Gruppenbildungs- und -Leitungskontrolle
  • Aktienkonzernrecht
  • GmbH-Konzernrecht
  • Konzernrecht der Personengesellschaften und sonstigen Organisationen.

Die Neuauflage wertet – wie gesagt – unzählige und immer schwerer zu übersehende Entscheidungen der nationalen und europäischen Gerichte im Detail aus und kommentiert diese teilweise kritisch. Hinzu kommt die anstehende Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechterichtlinie durch das ARUG II. Es wird zwar nicht unmittelbar in das Aktienkonzernrecht eingreifen, indes mit §§ 111a ff. AktG Sondervorschriften über “Geschäfte mit nahestehenden Personen” schaffen, die neben §§ 311 ff. AktG zur Anwendung gelangen und damit für ihren Anwendungsbereich insbesondere die Zulässigkeit des gestreckten Nachteilsausgleichs relativieren. Letztlich ist auch dies eine Auswirkung der Grundlagen des EU-Anti-Korruptionsrechts, mit einer strafrechtlichen Entsprechung. Betroffen wird insoweit insbesondere die Zulässigkeit des gestreckten Nachteilsausgleichs, mit bilanz- und steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Neuauflage hat den Stand von Mai 2019.

Das Konzernrecht gilt nicht ohne Grund als eines der schwierigsten Teilrechtsgebiete des Gesellschaftsrechts. Der erste Teil führt umfassend in die Materie ein, die als Teildisziplin des Gesellschaftsrechts zu begreifen ist, auch wenn die Konzernbildung unter erheblichen steuerrechtlichen Vorgaben – insbesondere des Körperschaftssteuerrechts – erfolgt. Diese werden auch eingehend als Rechtsquelle berücksichtigt. Im Zentrum des ersten Teiles steht  notwendigerweise die Erörterung der §§ 15 -18 AktG sowie des 328 AktG, die mehr oder weniger die entscheidende Basis des deutschen Konzernrechtsdarstellen darstellen, auch für den GmbH-Konzern, hier in analoger Anwendung.

Das Konzernrechtsverhältnis ist von Mehrheitsbeteiligung und Abhängigkeit der beherrschten Unternehmen gekennzeichnet, weshalb auch diese Begriffe erst einmal anhand der einschlägigen aktienrechtlichen Vorschriften zu klären waren. Erst § 18 AktG enthält Bestimmungen über den Konzern, der in zwei Arten auftauchen kann: als Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern unterhalb der Schwellen von Eingliederung und Fusion. Die Bildung des Konzerns löst aufgrund der Publizitätserfordernisse Mitteilungspflichten insbesondere nach §§ 20 ff AktG aus, die im Kontext auch der anderen relevanten Vorschriften behandelt werden. Auch die schwierige Problematik der Mitbestimmung im Konzern wird angemessen berücksichtigt.

Teil 2 ist der Darstellung der Gruppenbildungs- und Gruppenleitungskontrolle gewidmet. Dieser Bereich ist von der Rekonstruktion des Konzernsrechtsverhältnisses einmal aus der Perspektive des abhängigen Unternehmens, aber auch von der Perspektive des herrschenden Unternehmens gekennzeichnet. Hier geht es insbesondere um die rechtsformspezifische Wahrung auch und gerade von Minderheitsinteressen, deren Durchsetzung immer öfter Gegenstand gerichtlicher Verfahren ist. Die Diskussion ist hier noch sehr im Fluss, wird aber sehr detailgenau nachgezeichnet, ausgehend von der Holzmüller-Entscheidung des BGH.

Der umfassende Teil 3 bietet den gegenwärtig wohl kompaktesten und besten Überblick über das Aktienkonzernrecht. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen über den Beherrschungsvertrag und die immer wichtiger werdenden Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträge, mit jeweils “verdeckten Formen”. Die Darstellung dieser Vertragsarten zeigt wie schwierig sie unter Beachtung der steuerlichen Vorgaben mit Blick auf § 17 KStG und die Anforderungen an eine Organschaft umzusetzen sind, so das die Risiken einer “verunglückten Organschaft” (oftmals mit haftungsrechtlichen Folgen für Berater) eingehend diskutiert werden.

In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik internationaler Beherrschungsverträge sehr umfassend dargestellt, da gerade das Konzernrecht erheblich durch internationale Bezüge geprägt ist, da rein nationale Konzernstrukturen eine immer geringere Bedeutung haben. Überzeugend ist jetzt auch die Darstellung der steuerrechtlichen Seite des Aktienkonzernrechts, die erheblich vertieft wurde.  Besondere Beachtung verdienen die Darlegungen zu den Beteiligungsrechten betroffener Aktionäre. Erheblich erweitert und verbessert wurden die Ausführungen zur Abfindung der außenstehenden Aktionäre bei Übernahme der AG durch ein beherrschendes Unternehmen. Erheblich weiterentwickelt hat sich in den letzten Jahren die Dogmatik zur Leitungsmacht und zur Haftung des herrschenden Unternehmens, die im betreffenden Kapitel sehr eingehend Berücksichtigung finden.

Auf besonderes Interesse dürfte erneut die Neubearbeitung des Kapitels über faktische Konzerne führen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem einschlägigen Kapitel zum GmbH-Konzern. Besonders Augenmerk gilt hier der qualifizierten Nachteilszufügung auf der Basis deliktsrechtlicher Grundlagen.

Das Konzernrecht der Gesellschaftsformen außerhalb der AG wird kompakt dargestellt. Die einschlägige Rechtsprechung wendet die Normen des AktG und die darin enthaltenen allgemeinen Rechtsprinzipien hier weitgehend analog an.  Der Band schließt mit einer Übersicht über das Konzernrecht der Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.

Den Autoren ist erneut eine ungemein lesenswerte Darstellung des schwierigen Konzernrechts gelungen, die in dieser Form mehr oder weniger einzigartig ist.

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