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Rezensionen juristischer Literatur

Elektronischer Rechtsverkehr – Praxisleitfaden

Degen/Emmert, Elektronischer Rechtsverkehr, 2. Auflage, 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Degen / Emmert | Elektronischer Rechtsverkehr | 2. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Thomas A. Degen/Ulrich Emmert

Elektronischer Rechtsverkehr

beA, Digitalisierung, Datenschutz und IT-Sicherheit für Anwälte, Justiz, Behörden und Unternehmen

2., neu bearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 271 S., 79,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-73693-3

www.beck-shop.de

 

Das Handbuch behandelt alle Aspekte des elektronischen Rechtsverkehrs kompakt in einem Band. Das Handbuch zeigt dabei Chancen und Risiken gleichermaßen auf und geht alle Aspekte des Rechtsrahmens auf, die bis in das Jahr 2022 umzusetzen sind. Das bis dahin weitere Anpassungen erfolgen werden, ist nicht unwahrscheinlich.

Dieses Handbuch zeigt in sieben Teilen auf, welche konkreten Änderungen und Investitionen, vor allem auch technischer Art, in Kanzleien, Gerichten, Behörden und Unternehmen in den nächsten Jahren aufgrund der Neuregelungen zum elektronischen Rechtsverkehr vorzunehmen sind. Das Handbuch erleichtert den Beteiligten  die erforderliche Umstellung, soweit dies nicht bereits geschehen ist.
Behandelt werden insbesondere folgende Themen:
  • Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
  • Beweisrecht
  • IT-Sicherheit
  • Ersetzendes Scannen
  • Digitale Langzeitarchivierung
  • Sicherer Versand mit DE-Mail
  • Best Practice.
In die Neuauflage 2020 sind aktuell eingearbeitet sind insbesondere die Erfahrungen mit dem empfangsfähigen besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), das inzwischen relativ gut funktioniert, nachdem sich in den ersten beiden Jahren erhebliche technische Mängel gezeigt haben. Der Schriftsatzverkehr mit den Gerichten wird durch dieses Tool erheblich vereinfacht, ist aber auch durchaus zeitintensiv, besonders bei Ausfällen der Technologie, allerdings stehen insoweit Alternativen zur Verfügung.
Der aktive Anschluss- und Benutzugszwang greift spätestens ab dem 01.01.2022 – in Mahnverfahren und beim Schutzschriftenregister schon weit länger – in der Kommunikation mit Gerichten. Alle relevanten Aspekte werden in § 2 des Praxisleitfadens unter praxisnaher Darstellung des E-Justiz-Gesetzes intensiv erläutert, auch hinsichtlich der technischen Durchführung. Besonders erfreulich ist insoweit der Abschnitt VI., der sehr kompakt praxisrelevante Fallbeispiele und Haftungskonstellationen darstellt, etwa hinsichtlich der Tücken von Formatfehlern oder fehlerhaften Signaturen.
Die Neuauflage berücksichtigt zudem alle weiteren Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr, wie die technischen Fortschritte bei der e-Justiz, dem e-Government und den Archivierungsdiensten für Anwälte und Gerichte. Dabei wird in den einzelnen Kapiteln auch auf Beweisprobleme, sicheren Übermittlungswegen, elektronische Klageverfahren – schon Standard in Rheinland-Pfalz – und die E-Akte mit den Anforderungen an ein ersetzendes Scannen eingegangen. Elektronische Aktenführung war allerdings bereits in vielen Kanzleien lange vor dem E-Justiz-Gesetz Standard. Die Darstellung enthält erfreuliche viele Praxisbeispiele und geht auch auf die Zusammenhänge mit den Anforderungen des Datenschutzes in der IT-Sicherheit ein. In diesem Rahmen werden auch Videokonferenztools, Verschlüsselungstechniken oder präventive Abwehrmaßnahmen gegen Fraud eingegangen.
Der Praxisleitfaden bietet eine sehr kompakte und verständliche Übersicht über alle Aspekte des elektronischen Rechtsverkehrs, mit sehr vielen nützlichen Praxishinweisen.

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