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Rezensionen juristischer Literatur

Großkommentar Datenschutzrecht

Simitis/Hornung/Spieker (Hrsg.), Datenschutzrecht, Erstauflage, 2019, Nomos

Eine Rezension zu:

Simitis / Hornung / Spiecker gen. Döhmann | Datenschutzrecht | Cover

 Spiros Simitis/Gerrit Hornung/Indra Spieker genannt Döhmann (Hrsg.)

Datenschutzrecht

DSGVO mit BDSG

Erstauflage

 Großkommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis, Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M., Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M.

                                                                                              Baden-Baden: Nomos, 2019, 1474 S., Gebunden, 198,00 Euro

   ISBN 978-3-8487-3590-7

 www.nomos-shop.de

Der über acht Auflagen erschienene und sehr viel zitierte Gr0ßkommentar zum BDSG erscheint angesichts des erheblichen Systemwechsels, der mit der DSGVO einhergeht als Erstauflage, da ein neues Zeitalter des Datenschutzes eingeleitet wurde, da es seit dem 25.05.2018 in Europa – unbeschadet der oftmals unterschiedlichen nationalen Begleitgesetze – ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht gibt. Vieles was Gegenstand der Datenschutz-Richtlinie war, findet sich zwar wieder, aber deutlich modifiziert, teilweise in anderen Kontexten und mit erheblichen Neuerungen.

Der mit guten Grund berühmte Kommentar war eines der  Markenzeichen zum früheren Datenschutzrecht und wird diese Position mit der Erstauflage zur DSGVO und dem BDSG als 1. Adresse zur Lösung datenschutzrechtlicher Problemlagen beibehalten. Ziel des Kommentars ist es weiter der Praxis zufrieden stellende Lösungsmodelle für alle Problemstellungen zur Verfügung zu stellen. Probleme enthält die DSGVO saehr zahlreich, so dass sich ein Blick in diesen Kommentar immer wieder lohnern wird. Jede frühere Auflage dieses Kommentars war eine Art Bestandsaufnahme der zentralen Problemzonen des Datenschutzrechts. Dies gilt für die Erstauflage zum neuen Datenschutzrecht erst recht.

Der Großkommentar analysiert unter allen denkbaren wissenschaftlichen und praktischen Aspekten alle entscheidenden Datenschutzfragen. Dabei beziehen die Kommentierungen immer auch die europarechtlichen und internationalen Entwicklungen sowie die Abgrenzungsfragen zu den Informationsfreiheitsgesetzen ein, aber auch das Verhältnis zu technologischen Entwicklung, die den tatsächlichen Kernbereich des Informationsrechts ausmacht. Dabei werden auch speziellere Normen in die Kommentierungen einbezogen.

Die Kommentierung berücksichtigt insbesondere, dass die Entwicklung der Informationstechnologie den entscheidenden Referenrahmen für das Datenschutzrecht darstellt, dessen Normen auf diese Entwicklung reagieren ohne diese Entwicklung je völlig “einholen” zu können. Dies führt allerdings immer mehr zu konkreten Problemen bei der Anwendbarkeit der jeweiligen Normen, zumal die DSGVO trotz ihrer längeren Vorlaufzeit neu ist, so dass sich die Rechtsprechung hierzu erst entwickeln muss, ohne in vielen Bereichen auf frühere Rechtsprechung zurück greifen zu können. Die vorzügliche Einleitung zeichnet diese Entwicklungen von den nationalen Ansätzen der 70ger Jahre, zum europaischen Datenschutzregime der Richlinien bis zur jetzigen Rechtslage im Detail nach und bietet eine herausragende Einführung in die Thematik.

Die Neukommentierung trägt unter anderem auch dem Umstand Rechnung, dass viele bereichsspezifische Datenschutznormen weitgehend abgelös wurden, etwa mit Blick auf das TMG. Der Nomos-Kommentar zum Datenschutzrecht erläutert in der Tradition des BDSG-Kommentars von Simitis alle sich stellenden Praxisfragen und wird weiter stark meinungsbildend wirken. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs vor dem Hintergrund desNormgebungsprozesses umfassend aus. Die Analyse führt zur Entwicklung von Lösungsmodellen, die erhebliche Auswirkungen auch in streitigen Verfahren haben werden.

Den Schwerpunkt legt der Großkommentar auf

  • die freiheitsrechtsorientierte Auslegung der Vorschriften
  • die Kommentierung der verbleibenden Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten
  • den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung
  • und die zu erwartenden Einflüsse der zunehmenden Europäisierung (europarechtliche Interpretation, faktische Einflüsse der Stellungnahmen des künftigen Europäischen Datenschutzausschusses als Nachfolger der Art. 29-Datenschutzgruppe).

Die breite Diskussion und die Kritik über die Anwendungsbereiche der einzelnen Vorschriften, insbesondere in Sektoren wie dem Arbeitnehmerdatenschutz oder dem Internetdatenschutz, wird umfassend berücksichtigt. Die Kommentierung berücksichtigt eingehend, dass der Einfluss der DSGVO weit über Europa hinausreicht. Das neue Marktortprinzip aus Art. 3 Abs.2 und der erweiterte Verarbeitungsbegriff in Art. 4 Abs.2 haben deutliche Auswirkungen auf international agierende Informationsdienstleister, die sich diesem Einfluss nicht einziehen, wenn sie in Europa weiter tätig sein wollen. In vielen Staaten außerhalb der EU wurden die Datenschutzrechte unter dem Einfluss des Europarechts verändert. Die Kommentierung verkennt aber auch nicht die Probleme dieser Regelung. Zahlreiche unbebestimmte Rechtsbegriffe müssen noch durch Praxis und Rspr. geprägt werden, ohne das feststeht, in welche Richtungen sich die Diskurse entwickeln werden. Eine Reform nach der Reform ist eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich.

Als Beispiel mag der neue Art. 6 Abs.1 lit f) DSGVO dienen, in den viele Inkassounternehmen die alte Rechtslage einfach hineinlesen, ohne eine Abwägungsentscheidung auch nur in Erwägung zu ziehen. Diese Norm wird die künftige Entwicklung neben den Anforderungen an die Einwilligung maßgeblich prägen. Infolgedessen ist auch die Kommentierung dazu überaus detailliert und geht auf alle Probleme näher ein. Offen ist auch der Einfluss des neuen Europäischen Datenausschusses auf die neuere Entwicklung. Wie bisher ist die Kommentierung strikt grundrechtsorientiert.

Im Gegensatz zu anderen Kommentaren werden die Kommentierungen von DSGVO und BDSGneu nicht getrennt, sondern die Vorschriften des BDSG werden im Rahmen der DSGVO dort kommentiert, wo Öffnungsklauseln zum nationalen Recht existieren und dies sind einige. Die Vorwirkungen der ePrivcy-VO in Ersetzung der ePrivacyRL sind vollständig eingearbeitet.

Die Neuregelungen durch das ebenfalls seit 25.5.2018 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz, auf der Grundlage des Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU), sind durchgehend berücksichtigt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Justiz und Polizei (in Teil III BDSG neu).

Weitere Schwerpunkteder Kommentierung

  • Rechte der Betroffenen, insbesondere aus Art. 12 – 22, einschließlich „Recht auf Vergessenwerden“, mit den Beschränkungen
  • „One-Stop-Shop“, Kohärenz der Datenschutzaufsicht
  • Sanktionen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen einschließlich Bußgeldern
  • Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing, Art. 44 ff DSGVO
  • Profiling
  • Pseudonymisierung und Anonymisierung
  • Neuregelungen bei der Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen
  • Datenschutz durch Technik und Ansätze zur IT-Sicherheit
  • Datenschutzaudit und -zertifizierung
  • Umgang mit statistischen Daten und Big Data
  • Datensicherheit
  • Datenschutzfolgeabschätzung und vieles mehr.

Die Neuauflage bringt das Gesamtwerk auf den aktuellen Stand von Oktober 2018.

Dieser eingeführte Kommentar bedarf auch als Erstauflage zur DSGVO längst keiner Empfehlung mehr. Er ist weiterhin eine der entscheidensten Informationsquellen allerersten Ranges im Datenschutzrecht.

abstract

For the first time, the EU General Data Protection Regulation (GDPR) provides a common and uniform data protection standards within the European Union.

This comprehensive commentary on the GDPR builds upon the long tradition of Spiros Simitis’ commentary on the former German Data Protection Act, who is, together with the international data protection experts Indra Spiecker and Gerrit Hornung, co-editor as well. Every single Article is analysed in detail, including both German and European scientific discourses. At the centre of the analysis are:

 

  • Human rights and civil liberties as the starting point of data protection and privacy, and as guidelines for the interpretation of the GDPR.
  • The remaining competences of the Member States and the opening clauses.
  • The scope of application of European data protection law.
  • The pan-European forum for the interpretation of the Regulation, including the role of the European Data Protection Board.

 

Within the interpretation of the opening clauses, several authors discuss in detail specific requirements for sectoral data protection, including CCTV, advertisement, data protection at the work place, and internet issues.

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