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Rezensionen juristischer Literatur

Standardwerk: Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bde. I – II

Voßkuhle/Eifert/Möllers (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts – Bd. I und II, 3. Auflage, 2022, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu: 

Abbildung von Voßkuhle / Eifert | Grundlagen des Verwaltungsrechts | 3. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Grundlagen des Verwaltungsrechts

Band I und II

Herausgegeben von Prof. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.; Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M., und Prof. Dr. Christoph Möllers

begründet von

Wolfgang Hoffmann – Riem/Eberhard Schmidt – Aßmann/Andreas Voßkuhle

 ISBN 978-3-406-75448-7

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Die dritte Auflage enthält einige konzeptionelle Änderungen im Vergleich zu der 2012 und 2013 erschienenen Vorauflage und ist jetzt konsequent auf zwei Bände ausgerichtet. Festgehalten wird an der Ausgangskonzeption eine Standardgesamtdarstellung des Verwaltungsrechts auf einer zugleich theoretischen und praxisorientierten Basis vorzulegen, das höchsten Ansprüchen genügt. Die Systemperspektive einer „Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft“ wird weiter verfolgt und der steuerungswissenschaftlich inspirierte Forschungsansatz wird vertieft, so dass der Band sich auch an die eher politikwissenschaftlich orientierte Verwaltungswissenschaft richtet.

Dazu wurde die Darstellung überarbeitet, aktualisiert, neu gestaltet und mit völlig neuen Beiträgen versehen, da das Verwaltungsrechts des Jahres 2022 sich vom Verwaltungsrecht des Jahres 2012 in vielerlei Hinsicht unterscheidet, etwa im Hinblick auf die weit fortgeschrittene Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens. Entsprechend betreffen die neuen Beiträge die Digitalisierung des Verwaltungsrechts, die Rechtsvergleichung, die Internationalisierung und Europäisierung des Verwaltungsrechts und die Informationsbeziehungen der Verwaltung. Die Konzeption wurde gestrafft, um die Stoffmenge zu reduzieren und gleichzeitig einen Konzentrationseffekt zu erreichen.

Beherrscht wird die Neuauflage von den drei großen Trends „Europäisierung, Globalisierung und Digitalisierung des Verwaltungsrechts“, die gleichzeitig Tendenzen einer Rekommuninalisierung des Verwaltungsrechts korrespondieren, der sich am Aufgabenzuwachs ausmachen lässt. Die beiden Bände gehen auf alle wesentlichen neuen Entwicklungslinien ein. hält an der Konzeption der Erstauflage fest, bietet aber erhebliche Intensivierungen der Darstellungen, unter Erweiterung der Perspektiven. Die Darstellung ist der “Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft” als Steuerungsmodell verpflichtet und vertieft diesen Ansatz durch Erweiterung der Systemperspektive, der Arbeit mit Referenzgebieten und die besonders wichtige Offenheit für Informationen aus anderen Disziplinen.

Das umfassende zweibändige Handbuch legt unter Beteiligung einer Vielzahl – auch neu eingetretener – renommierter Autorinnen und Autoren eine aufeinander abgestimmte Gesamtdarstellung des geltenden Verwaltungsrechts vor, die viele Querverweise enthält. Es bietet Prak­tikerinnen und Praktikern in Behörden, Wirtschaft und Verbänden sowie deutschen und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen übersichtlichen Zugang zu allen wesentlichen Grundlagen, Theoriekonzepten und neueren Entwicklungen im Verwaltungsrecht.

Die Neuauflage trägt erneut insbesondere der Internationalisierung und Europäisierung des Verwaltungsrechts Rechnung, wobei etwa auch Aspekte der Finanzen in Europa berücksichtigt werden. Ohnehin lässt sich Verwaltungsrecht im 21. Jahrhundert nicht mehr als reine “Staatswissenschaft” betreiben. Die Einflüsse der Internationalisierung, Europäisierung, Privatisierung, Mischunternehmen, Public Sponsoring, Digitalisierung prägen das Verwaltungsrecht und haben zur Herausbildung neuer Steuerungsformen geführt, die Gegenstand dieser sehr gehaltvollen Darstellung sind. Diesen Anforderungen lässt sich heute nicht mehr durch eine Auslegung von Gesetzestexten genügen.

In die Darstellungen eingearbeitet sind etwa Perspektiven der Gesetzgebungsarbeit und der Verwaltungspraxis sowie durchgehend Aspekte der Folgeabschätzung. Infolgedessen wird auch das ”Zusammenspiel” mit dem Zivilrecht und dem Strafrecht intensiv thematisiert.

Die beiden Bände greifen weit aus und widmen sich zentralen Grundsatzfragen, so wird etwa die Stellung des Einzelnen im Verwaltungsrecht ebenso reflektiert, wie die Frage der demokratischen Legitimation der Verwaltung, die Eigenständigkeit der Verwaltung, die Funktionenordnung des Grundgesetzes und das Parlamentsgesetz als Steuerungsmittel. Zwischen die hoheitliche Regulierung und die Selbstregulierung hat sich längst die hoheitlich kontrollierte Selbstregulierung geschoben, die gerade in Krisenzeiten ein vielversprechendes Regulierungsmodell darstellt und in den letzten drei Jahren weiter ausgebauf wurde. Dementsprechend wird auch das Verhältnis von Markt und Steuerung eingehend behandelt, wobei völlig realistisch durchaus von der Begrenztheit von Steuerungsmaßnahmen ausgegangen wird, die sich nicht pauschal beurteilen lassen. In diesem Rahmen spielt auch das Konzept eines “virtuellen Staates” als “Netzwerkstaat” im Vergleich zum Netzwerkmanagement in Unternehmen eine Rolle, da sich hier erhebliche Konvergenzen ergeben haben.

Im Verhältnis Staat und Bürger begegnen sich nicht “Gleiche”, sondern es ist unter Umständen die Aufgabe von Verwaltungsverfahren, den restlichen Widerspruchsverfahren und Verwaltungsstreitverfahren angemessene Ergebnisse in diesem Verhältnis herzustellen. Die Staatsgewalt ist anders begründet und mit anderen Machtkompetenzen ausgestattet als der Bürger, der seinen Freiheitsanspruch stets neu einfordern muss. In diesem Bereich ergeben sich auch zahlreiche Transparenzerfordernisse, die in beiden Bänden behandelt werden.

Die beiden sehr vielschichtigen Bände bieten eine Bestandsaufnahme der Grundlagen der Verwaltungswissenschaft und des Verwaltungsrechts auf sehr hohem Niveau. Die Beiträge bieten mehr als eine Bestandsaufnahme, sondern versuchen interessante Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen und Entwicklungen zu prognostizieren.

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