van Hulle/Maui/Drinhausen, Handbuch zur Europäischen Gesellschaft (SE), 2. Aufl., München, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Florian Drinhausen/Silja Maul
mitbegründet von Karel van Hulle
Handbuch zur Europäisches Gesellschaft (SE)
2. Auflage
München: C.H. Beck, 2022, 473 S., 129,00 Eur0
ISBN 978-3-406-71272-2
Das aus sehr unterschiedlichen Regelungsmaterien bestehende Europäischen Gesellschaftsrecht ist seit Jahren erheblich in Bewegung. Die Neuauflage des Handbuchs enthält alles Wissenswerte zur SE aus gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive für die Praxis. Im Zentrum der Darstellung steht der EU – rechtliche Rechtsnormenbestand mit seinem dazugehörigen Instrumentarium zur Umsetzung in das nationale Recht, wobei auf die deutsche Umsetzungen bei den Richtlinien jeweils näher eingegangen wird. Soweit noch keine Rechtsvereinheitlichung erfolgt ist, werden auch rechtsvergleichende Aspekte herangezogen, nicht zuletzt, um auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet zu sein.
Die Darstellung ist unbeschadet der komplexen Materie eingängig und prägnant und enthält viele Fallbeispiele, die die Materie transparenter machen. Sie sind oftmals der Rechtsprechung des EuGH entnommen. Das Buch ist sehr problembezogen verfasst, so dass Anwendungsprobleme im Vordergrund stehen, die zu einer Zusammenschau europarechtlicher und nationaler Rechtsnormen führen.
Die 2. Auflage ist vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen deutlich überarbeitet und in wesentlichen Abschnitten völlig neu verfasst worden. Berücksichtigt wurden insbesondere
- die jüngsten und sehr erheblichen Änderungen der Aktionärsrechterichtlinie
- die Diskussion um die europarechtliche Zulässigkeit der deutschen Mitbestimmung im Unternehmen
- die Pläne zur Europäischen Einpersonengesellschaft (SUP)
- die EU-Richtlinien zu den Berichtspflichten (CSR-RL)
- die Umsetzung der CSR-, CRD-IV- und CRR-Richtlinien betreffend die Anforderungen an die Kapitalausstattung von Unternehmen.
Zahlreiche Grundsatzentscheidungen des EuGH, etwa die Polbud – Entscheidung zum grenzüberschreitenden Formwechsel und des BGH sowie die umfangreiche aktuelle Literatur zum Europäischen Gesellschaftsrecht sind im Detail ausgewertet. Der EuGH hat der Niederlassungsfreiheit in den letzten Jahren einen “effet utile” gegeben, der dazu geführt hat, dass die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften deutlich erweitert wurde. Aus Art. 49 AEUV folgert der EuGH ein Recht auf grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes, wenn ein Verwaltungssitz im Wegzugstaat beibehalten wird, was einen grenzüberschreitenden Formwechsel grundsätzlich ermöglicht.
Die ungemein aktuelle Darstellung beschäftigt sich mit Entwicklungen im Bereich der Bilanzierungsfragen, der Umwandlung von Kapitalgesellschaften, mit den Möglichkeiten von Bezugsrechtsausschlüssen, erneut mit Problemen der verdeckten Sacheinlagen, der Haftung im qualifiziert faktischen Konzern oder mit Pflichtangeboten bei Übernahmen.
Das sehr kompakte Handbuch bietet der Praxis profunde Informationen zu allen wichtigen Fragen des Europäischen Gesellschaftsrechts.