Gelhausen/Weiner, SGB XIV. OEG. VersMedV. Kommentar, 7. Auflage, 2021, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Reinhard Gelhausen/ Bernhard Weiner
SGB XIV – OEG – VersMedV
Kommentar
7. Auflage
München: C.H.Beck, 2021, 522 S., 129,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-76929-0
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Das neue SGB XIV löst schrittweise in mehreren Stufen bis zum 01. Januar 2024 die bisherigen Entschädigungsvorschriften ab und hat diesen Bereich neu kodifiziert. Insbesondere das Bundesversorgungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz treten dann vollständig außer Kraft. Der Kommentar war bereits zum früher geltenden Entschädigungsrecht erschienen und wurde nunmehr völlig neu geschrieben.
Das SGB XIV betrifft insbesondere die Bereiche von Impf- Schäden, die Gewaltopfer – Entschädigung, den Berufsschadensausgleich sowie die Gleichstellung von in – und ausländischen Gewaltopfern. Der Kommentar ist ein idealer Begleiter für den Übergangsprozess und zieht bei den Erläuterungen die Gesetzesmaterialen intensiv heran. Dabei verknüpft der Kommentar die bestehende Rechtslage mit der künftigen Rechtslage und wertet die noch für das neue Recht relevante Rechtsprechung intensiv aus. Etwa für Impfschäden enthält § 24 SGB XIV erstmals eine umfassende Haftungsregelung, die das Infektionsschutzgesetz ergänzt.
Der Nutzer wird Schritt für Schritt zum neuen Recht hingeführt. Besonders intensiv werden Konzeptionsänderungen und Neuansätze hervorgehoben. Bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 sind erste Teile des neuen SGB XIV in Kraft getreten, so dass auch bereits geltendes Recht erläutert wird. Diese Regelungen betreffen insbesondere höhere Waisenrenten, Beerdigungs- und Überführungskosten sowie die Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern. Die siebte Auflage enthält eine vollständige, praxisgerechte Erläuterung des gesamten Sozialen Entschädigungsrechts, in einer übersichtlichen und transparenten Darstellung in Zusammenhang mit korrespondierenden Rechtsgebieten und enthält aktuelle Berechnungsbeispiele, ergänzt durch einen Frage-/Antwortkatalog für typische Rechtsfragen.
Das Werk bietet eine umfassende Übersicht über die Leistungsansprüche nach dem OEG/BVG und die relevanten Verordnungen, wie BerufsschadensausgleichsVO, AusgleichsrentenVO, AnrechnungsVO oder die Bekanntmachung der Vergleichseinkommen. Zusätzlich werden die Vorschriften der Teile A und C der Versorgungsmedizinverordnung erörtert. Dargestellt werden auch die Änderungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die sich mit dem Inkrafttreten des SGB XIV ergeben. Der Kommentar ermöglicht einen Vergleich der Regelungen zum OEG und zum SGB XIV.
Das Werk kommentiert übersichtlich und leicht verständlich die nach dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bis zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Bestimmungen des SGB XIV sowie diejenigen zum Übergangsrecht und den Besitzständen, die bereits vor dem Inkrafttreten am 1.1.2024 für die Arbeit der Verwaltungspraxis wesentlich sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vollständig berücksichtigt.
Die Neuerscheinung kommentiert mit aktuellem Gesetzesstand und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung das neue SGB XIV. Praxisnah und gut verständlich unterstützt es den Nutzer beim schrittweisen Übergang vom alten zum neuen sozialen Entschädigungsrecht und zeigt auf, wie sich das neue Recht stärker an den Bedürfnissen der Opfer von Gewalttaten und Terrorismus orientiert. Insbesondere die Terroranschläge der letzten Jahre haben Lücken bei der Opferentschädigung gezeigt, deren Schließung sich der Gesetzgeber nicht verschließen konnte und wollte, nachdem Reformpläne bereits seit einer Reihe von Jahren bestanden haben. Das neue SGB XIV enthält eine neue Konzeption, die bislang getrennte Materien zusammenführt und auch eine Vereinheitlichung des Rechtsweges zu den Sozialgerichten enthält. Es finden sich daher erhebliche Änderungen gegenüber den bisherigen Rechtslage, die in dieser exzellenten Kommentierung deutlich werden, wobei auch ungelöste Problembereiche angesprochen werden.
Der Handekommentar geht auf alle Leistungsansprüche zum sozialen Entschädigungsrecht pointiert ein und ermöglicht als Standardwerk einen schnellen Zugriff.