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Rezensionen juristischer Literatur

Hate Speech

B. Krause, Hate Speech, Erstauflage, 2022, C.H.Beck

Abbildung von Krause | Hate Speech | 1. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Benjamin Krause

Hate Speech

Strafbarkeit und Strafverfolgung von Hasspostings

Einzeldarstellung

Buch. Softcover

München: C.H.Beck, 2022, XIII, 114 S., 39,00 Euro

ISBN 978-3-406-79430-8

Hate Speech ist die Beschreibung der Art und Weise einer Aussage als Phänomen, aber kein Rechtsbegriff, auch wenn jeder versteht, was damit gemeint ist. Es kann jeden Menschen treffen, der sich in den Medien des Internets bewegt. Ein Plattform-Compliance ist unvermeidbar, aber sie muss die Freiheit der Rede entsprechend beachten. Hate Speech geht weit über eine zulässige oder unzulässige Schmähkritik hinaus. Das vorliegende Handbuch widmet sich diesen Phänomenen aus der Sicht der Praxis, insbesondere der Arbeit der Staatsanwaltschaften. Seit Anfang 2019 gibt es in Hessen eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Das Buch ist gleichermaßen Einführung, Nachschlagewerk und Hilfsmittel in einem Band, zumal es viele Beispiele und Mustertexte enthält.
Das gerade erschienene Buch beschreibt die Strafbarkeit und Strafverfolgung von Hasspostings. Das Buch stellt das Phänomen „Hate Speech“ mitsamt den über die unmittelbaren Rechtsgutverletzungen hinausgehenden Auswirkungen und Gefahren vor.Hate Speech kann auch automatisiert über Bots gesteuert werden und Kampagnencharakter haben. Im § 1 geht der Verfasser diesen Phänomenen in einem Überblick nach, der erstmals 1997 vom Europarat für Aussagen verwendet wurde, die vom Schutzbereich der EMRK nicht gedeckt sein konnten. Es handelt sich um Angriffe in Textform mit diffamierendem, bedrohlichen und menschenverachtenden Inhalten. Diese Art Aussagen – gern auch in Kommentarfunktionen – finden sich in allen sozialen Netzwerken und auch in den Medienauftritten von Presseorganen oder Blogs. Seit Oktober 2017 gibt es das Netzdurchsetzungsgesetz, dass sich als schwaches Instrument erwiesen hat. Etwa bei Facebook gibt es inzwischen Kontrollinstanzen, deren Irrtumsquote aber hoch sein dürfte. Den Sperren und Löschungen korrespondiert zivilrechtlich ein Wiederherstellungsanspruch. Das erste Kapitel enthält klare Statistiken zu diesem Bereich und geht konkret auf die Gefahren ein, die sich zwischen Silencing und Radikalisierung bewegen können. Maßnahmen und Praxis werden vorgestellt.
Der § 2 stellt die praxisrelevanten Straftatbestände sowie die praxisrelevanten Ermittlungen zusammen mit höchstrichterlicher Rechtsprechung sehr konkret dar, mit der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und dem internationalen Strafrecht. Es liegt auf der Hand, dass die Äußerungsdelikte der §§ 185 – 194 StGB hier den Schwerpunkt ausmachen. Hate Speech bewegt sich oftmals sehr nah entlang einer Verleumdung oder üblen Nachrede gegenüber Dritten.

§ 3 beschreibt konkret die Ermittlungspraxis mit den strafprozessualen Zwangsmaßmaßnahmen mit dem Schwerpunktthema der Identifikation von Tatverdächtigen, mit E-Mail-Überwachungen und E-Mail-Beschlagnahme, Sicherstellung von internetfähigen Geräten und anderen Maßnahmen. Darüber hinaus hat der Autor Mustertexte für Ermittlungsmaßnahmen erstellt, die Standardmaßnahmen und Spezialmaßnahmen gleichermaßen erfassen und höchst informativ sind. Ein ausführliches Glossar bietet eine schnelle Hilfestellung.

Das übersichtlich aufgebaute Buch bietet aus der Praxis für die Praxis, viele Beispiele, Tipps und Lösungsvorschläge. Es richtet sich gleichermaßen an Betroffene und Praktikerinnen und Praktiker, die sie mich Hasspostings beschäftigen. Es ist eine deutliche Bereicherung der strafrechtlichen Praxisliteratur!

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