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Rezensionen juristischer Literatur

Informationsfreiheit und Informationsrecht – Jahrbuch 2019

Informationsfreiheit und Informationsrecht, Jahrbuch 2019, lexxion, 2020

Eine Rezension zu:

Informationsfreiheit und Informationsrecht

Jahrbuch 2019

Herausgeber: Alexander Dix, Henning Blatt, Michael Kloepfer, Peter Schaar, Friedrich Schoch, Ulrich Kelber, Dieter Kugelmann

Berlin: lexxion, 2020, 336 S, 88,00 Euro inkl. MwSt.

www.lexxion.eu

 

Das Jahrbuch „Informationsfreiheit und Informationsrecht“ erscheint seit dem Jahr 2010 und widmet sich jeweils in jedem Jahr anderen Aspekten des Informationsfreiheitsrecht und dessen aktuellen Entwicklungen, die eng mit dem Datenschutzrecht verbunden ist. Es bezieht sich im Kern auf die Durchsetzung und Umsetzung der Rechte aus den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder oder speziellerer Gesetzesgrundlagen, die wiederum in wesentlichen Teilen auf europäischem Richtlinienrecht beruhen.

Der Frage, welche Informationsrechte Bürgern, bürgerschaftlichen Initiativen, politischen Parteien und anderen Berechtigten gegen die Verwaltung zustehen, ist keine Randfrage, sondern für den demokratischen Rechtsstaat auch als Kontrollinstrument von erheblicher Bedeutung. Diese Informationsrechte sind allerdings nicht grenzenlos, sondern werden von einem komplexen Regel- und – Ausnahme – Normengeflecht geprägt, das auch in politische Diskurse hineinreicht.

Digitalisierung und Informationsfreiheit sind eng miteinander verbunden. Durch neue Anwendungsbereiche und Entwicklungen entstehen sowohl Chancen für mehr Bürgerbeteiligung als auch Risiken, etwa im Bereich Transparenz und Datenschutz. Wie vielfältig dieses Themenfeld ist, zeigt sich im aktuellen Jahrbuch für Informationsfreiheit und Informationsrecht 2019, das auf einzigartige Weise die wissenschaftliche Expertise von führenden Expertinnen und Experten mit praxistauglichen Hilfestellungen verbindet. Jedes Jahrbuch enthält ausgewählte Beiträge zum Thema Informationsfreiheit und arbeitet wesentliche Aspekte der Thematik heraus.

Auf der einen Seite geht es um Partizipation, wenn öffentliche Stellen auf Informationsplattform öffentliche einsehbare und nach Registrierung einsehbare Informationen bereitstellen, etwa im Rahmen von Transparenzportalen. Auf der anderen birgt die Entwicklung der Digitalisierung in diesem Bereich auch Risiken für den Datenschutz, indem die Grenzen der Transparenz überschritten werden können, etwa bei der Verbreitung von Informationen durch Polizeibehörden via Twitter. Die letztgenannte Problematik ist Gegenstand des ersten Beitrages „Freund und Helfer auf Twitter“, deren rechtliche Qualifikation noch unsicher ist. Ein Verdikt der Unzulässigkeit würde den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gerade zu entgegenwirken, so dass eine gewisse staatliche Zurückhaltung gefordert wird.

Der zweite Beitrag enthält eine interessante Urteilsanmerkung zur Entscheidung BVerwG in Sachen „netzpolitik.org“, in dem sich die Bundesanwaltschaft auf eine Ausnahmetatbestand berufen hatte, um Informationen nicht preisgeben zu wollen, bei denen ohnehin noch datenschutzrechtliche Schranken eine Rolle spielen. Gegen Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden besteht per se kein Informationsanspruch wegen § 3 Nr.8 IFG und diese Bereichausnahme hat das BverwG entsprechend ausgelegt und einen Informationsanspruch verneint.

In einem weiteren Beitrag geht es um Informationsansprüche im Hinblick auf die Neufassung des § 96 Abs.4 BHO, den der Verfasser für verfassungswidrig hält, auch wenn das BVerfG eine Urteilsverfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerwG nicht zur Entscheidung angenommen hat, was eine anderweitige Befassung nicht ausschließt. Nicht weniger interessant ist die Arbeit über „Blockchain – Technologien zwischen Datenschutz und Transparenz“, da es angesichts der Ausweitung dieser Technologie unbedingt erforderlich ist, diese auf eine Konformität mit der DGVO zu untersuchen, was in diesem Beitrag geschieht. Die Abhandlung identifiziert zahlreiche Spannungsverhältnisse, etwa hinsichtlich der Identifizierung eines Verantwortlichen bei dezentralen Netzwerken oder aber auch hinsichtlich der Änderbarkeit der eingespeisten Informationen. Letztlich ist dies nur von Fall zu Fall beurteilbar.

Eine weiterer Beitrag widmet sich dem beim Bundesanzeigerverlag verwalteten Transparenzregister, dessen Handhabung nicht ganz einfach ist, weil hier viele Unsicherheiten bestehen, auch hinsichtlich der Berechtigungen. Der Beitrag geht der Entwicklung sehr plastisch nach und legt die Schwachstellen offen und geht auf die Änderungen durch die fünfte Geldwäschrichtlinie ein, deren nationale Umsetzung seit dem 01.01.2020 in Kraft ist. Gefordert wird ein zentrales Register mit entsprechender Registeröffentlichkeit, entsprechend dem Handelsregister.

Der nächste Beitrag gibt in englischer Sprache einen profunden Überblick über den aktuellen Stand der Informationsfreiheit in Deutschland, während der nächste Beitrag sich den schneckenartig bewegenden Fortschritten in diesem Bereich widmet. Ein weiterer Beitrag widmet sich dem „Recht auf Vergessen“ in der Judikatur des BVerfG, dessen bisherige Entscheidungen weit über das Informationsfreiheitsrecht hinausweisen, da unter anderem Prüfungsmaßstäbe für diesbezügliche Grundrechtsverstöße entwickelt wurden und ein individueller Rechtsschutz auch via Verfassungsbeschwerde eröffnet wurde.

Nach einem Beitrag zur Fortentwicklung des Verbraucherinformationsrecht, wirft ein anderer Beitrag einen Blick auf die Cyber- Security in China und bietet einen interessanten Überblick über das neue Datenschutzrecht in China in sehr kompakter Form mit weiteren Nachweisen. Der nächste Beitrag gilt der polizeilichen Informationsordnung, ausgehend von dem Fall Armand A., der in Kleve in seiner Zelle schwere, tödliche Verbrennungen erlitt. Die Aufklärung dieses Falles deckte erhebliche Schwächen in der polizeilichen Informationsordnung auf, deren Aufarbeitung in NRW noch nicht abgeschlossen ist und die in diesem Beitrag näher analysiert werden.

Weitere Beiträge beschäftigen sich mit der Reform des Hamburger Transparenzgesetzes und  der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten anhand einer Kritik des Regierungsentwurfes für eine Geologiedatengesetz. Detaillierte Untersuchungen zum Umweltinformationsgesetz als einem Spezialgesetz im Bereich der Informationsrechte folgen und zeigen die wachsende Bedeutung dieser Materie. Es folgt ein interessanter Beitrag zum Einsatz von Algorithmen in der öffentlichen Verwaltung.

Der Band schließt mit dem in den jeweiligen Jahrbüchern üblichen Überblick über die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung zum IFG und UIG, hier für die Jahre 2018/2019.

Die Jahrbücher zur Informationsfreiheit und zum Informationsrecht geben in jedem Jahr einen profunden Überblick über aktuelle Tendenzen in diesem Bereich und dem aktuellen Stand der Entwicklung.

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