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Rezensionen juristischer Literatur

Jahreskommentar UStG 2020

Bunjes, Umsatzsteuergesetz, 19. Auflage, 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Bunjes | Umsatzsteuergesetz: UStG | 19., neubearbeitete Auflage | 2020

 Bunjes

UStG

Umsatzsteuergesetz

Kommentar

19., neubearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 1728 S., 2020, 119,00 Euro

ISBN 978-3-406-74487-7

Von erfahrenen Umsatzsteuer-Spezialisten

Erläutert von Dr. Hans-Hermann Heidner, Richter am
Bundesfinanzhof, Dr. Christian Korn, LL.M., Steuerberater und Dr. Martin Robisch, Steuerberater.

Von der 7. bis 18. Auflage mitkommentiert von Dr. Axel Leonard, Richter am Bundesfinanzhof

 

www.beck-shop.de

Der ständigen Veränderung im Umsatzsteuerrecht trägt der Kommentar durch eine jährliche Erscheinungsweise Rechnung, die meist auch schon kommende Änderungen berücksichtigt, soweit sie bereits feststehen. Inzwischen ist diese Auflage der achte Jahreskommentar in Folge im 37. Jahr seit dem Erscheinen der Erstauflage. Mit allen für das Jahr 2020 relevanten Gesetzesänderungen und eingehender Darstellung der Neuigkeiten des Umsatz­steuer-Anwendungserlasses (UStAE) sowie aktuellster Rechtsprechung.

Der Bunjes informiert den Praktiker prägnant, präzise und umfassend über das immer komplexere UStG. Geschrieben von Umsatzsteuer-Spezialisten aus Finanzgerichtbarkeit und Steuerberatung bietet er klare Antworten auf alle wichtigen Umsatzsteuer-Fragen. Eine Vielzahl alphabetischer Zusammenstellungen (ABCs) sowie das umfangreiche Sachregister erleichtern einen schnellen Einstieg. Es handelt sich um einen für die Steuerrechtspraxis und die davon betroffenenen weiteren Rechtsgebiete um einen unverzichtbaren Kommentar.
Erneute hatten die Kommentatoren neben einer sich weiter rasant entwickelnden Judikator zahlreiche Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Wichtige Änderungen in der Neuauflage:
  • Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Die neu in das UStG eingefügten §§ 6b (Konsignationslagerung) und 25f (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) werden erstmals sehr nachvollziehbar erläutert.
  • Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
  • Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Grundsteuer-Reformgesetz
  • Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
  • Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
  • Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Ganz aktuell berücksichtig sind die gesenkten Umsatzsteuersätze durch das Corona-Hilfspaket ab 1. Juli, die viel Aufwand erfordert haben.

Gewohnt prägnant, präzise und umfassend informiert der “Bunjes” den Praktiker über das immer komplexere UStG, das im Detail erhebliche Anwendungsprobleme aufwirft. Geschrieben von Finanzrichtern des V. Senats am Bundesfinanzhof und Umsatzsteuer-Spezialisten aus der Steuerberatung bietet er klare Antworten auf alle wichtigen Umsatzsteuer-Fragen. Dies ist umso erforderlicher als der Gesetzgeber fast keinen Stein auf dem anderen gelassen hat und die Regelungen ohne Kommentierung oftmals kaum angewendet werden können.

Erneut werden Schwerpunkte gebildet, etwa bei § 25 UstG hinsichtlich der Umsetzung der EuGH – und BFH – Rechtsprechung hinsichtlich der Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen, die auch für B2B-Fälle greift und die Besteuerung von Gruppenmargen abschafft. Die Neuregelung des § 6 b zur Konsignationslagerregelung als nationale Umsetzung der Quick Fixes geht auf die komplexe Thematik eingehend ein, die Warenlieferungen in der EU betrifft, die nach zwischenzeitlicher Lagerung im EU-Drittländern ausgeführt werden, die Wahlmöglichkeiten eröffnet und Ausschlüsse und Ausnahmeregelungen enthält, die sehr gut erklärt werden.

Nichts anderes gilt für die Regelung des § 25 f UstG mit der der Gesetzgeber auf massive Fälle von Umsatzssteuerbetrug im internationalen Maßstab reagiert hat und zwar auf Ketten – und Karussellgeschäften, bei gleichzeitiger Aufhebung des § 25 d UstG. Diese Norm steht in enger Beziehung zu § 370 AO und §§ 26 b und c UstG.

Ein weiterer Schwerpunkt wird bei dem Dauerbrenner der rückwirkenden Rechnungsberichtigung gesetzt. Völlig neu bearbeitet wurde die Kommentierung zu § 15 a UstG hinsichtlich der Möglichkeiten der Berichtigung der Umsatzsteuererklärungen.

Die Neuauflage berücksichtigt alle für das Jahr 2020 relevanten Gesetzesänderungen und eingehender Darstellung der Neuigkeiten des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE).

So verarbeitet die 19. Auflage des Bunjes neben der neuesten Rechtsprechung der FGe, des BFH und immer mehr des EuGH vor allem weiterhin die Änderungen, die sich durch die Regelungen zum elektronischen Marktplatz auf deutscher und europäischer Ebene ergeben und die für reichlich Verwirrung gesorgt haben. Die Erläuterungen zu den 2018 neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügten §§ 22f und 25e werden vertieft, da nunmehr erste Praxiserfahrungen vorliegen. Die Vorschriften haben vom Gesetzeszweck her die Funktion Steuerausfälle bei Handel mit Waren im Internet (wahrscheinlich ein kommender Prüfungsschwerpunkt) zu vermeiden und haben zu einem komplexen BMF-Schreiben geführt. Ohnehin gelten viele der Neuregelungen der letzten Jahre einer Mißbrauchsbekämpfung.

Die präzise Erörterung von Bedenken gegen Neuregelungen ist eine der Stärken dieses mit gutem Grund hochgelobtem Kommentar.

Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung von EuGH und BFH detailliert kommentiert. So geht die Kommentierung etwa eingehend vertieft auf das Beben im umsatzsteuerrechtlichen Organschaftsrecht nach den Änderungen des UStAE, die die Grundsätze des V. Senats weitgehend übernommen haben.

Näher eingegangen wird auch erneut auf den Einsatz von Briefkastenadressen in der Rechnungsanschrift und auf neue Entwicklungen im Zollrecht und bei der Einfuhrumsatzsteuer im Verhältnis zu Drittstaaten beim Importen. Die Probleme werden in Zukunft so zahlreich bleiben, dass ein ständiger Kommentierungsbedarf besteht. Letztlich haben sich bei allen Normen in den Erläuterungen Änderungen ergeben.

Eine Vielzahl alphabetischer Zusammenstellungen sowie das umfangreiche Sachregister erleichtern einen schnellen Einstieg in die Materie.

Der Kommentar hat jetzt den Stand vom April 2020. Eingearbeitet sind alle für 2019/20 relevanten Gesetzesänderungen zur Umsatzsteuer mit eingehender Darstellung der Neuigkeiten des Umsatzsteueranwendungserlasses UStAE.

Die – wie immer – äußerst aktuelle Neuauflage trägt nicht zuletzt der intensiven Steuerung der nationalen Umsatzsteuerrechte durch die Europäische Union Rechnung, zumal die Umsatzsteuer für den Steuerstaat von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Soweit erforderlich, wird stets auf das Richtlinienrecht zurück gegriffen. Der Kommentar erscheint jährlich als “Jahreskommentar”, was auch überaus sinnvoll ist. Dies garantiert eine topaktuelle Grundlage für die Beratungstätigkeit. Der Berater findet hier alle gesuchten Informationen.

Die MwStSystRL ist im Anhang abgedruckt. Die Erlasspraxis des Bundesfinanzministeriums wird durchgehend berücksichtigt. Dies gilt auch für das aktuelle Schrifftum.

Der seit über 37 Jahren bestens eingeführte Kommentar informiert den Praktiker prägnant, präzise und umfassend über das immer komplexere UStG vor dem Hintergrund der einschlägigen europäischen Rechtsentwicklungen und bietet sehr präzise und praxisnahe Lösungen für alle wichtigen Umsatzsteuer-Probleme. Der kompakte Kommentar bietet alle wichtigen Informationen in einem Band und sorgt für Klarheit in einem schwierigen Regelungsbereich.

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