Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Jauernig: Kommentar zum BGB

Jauernig, BGB. Bürgerliches Gesetzbuch, 18. Aufl., 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Jauernig | Bürgerliches Gesetzbuch: BGB | 18. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Jauernig

Hrsg. v. Rolf Stürner

Bürgerliches Gesetzbuch

Kommentar

18., neubearbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 2831 S., 69,00 Euro inkl. MwSt.

mit Rom-I-, Rom-II-VO, EuUnthVO/HUntProt und EuErbVO
Kommentar

ISBN 978-3-406-75772-3

Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner. Bearbeitet von Prof. Dr. Christian Berger, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Richter am Oberlandesgericht a.D., und Prof. Dr. Arndt Teichmann, Richter am Oberlandesgericht a.D.

www.beck-shop.de

Der Kommentar ist seit langem eingeführt und neben dem “Palandt” eines der “Flagschiffe” der Kurzkommentarliteratur zum BGB. Nachdem Othmar Jauernig die Herausgeberschaft beendet hatte und verstorben war, ist nunmehr Rolf Stürner Herausgeber. Der Kommentar hat in den letzten Auflagen eine stärkere Ausrichtung zum europäischen, internationalen Privatrecht hin erfahren, indem die Rom I – III – Verordnungen sowie die EuERbVO erstmals kommentiert sind. Der Kommentar bietet daher auch für die Bearbeitung grenzüberschreitender Sachverhalte zuverlässige Informationen.

Für die 18. Auflage sind die Kommentierungen erneut erheblich überarbeitet worden, was angesichts der einzuarbeitenden Gesetzesänderungen und der dramatischen Entwicklung der Rechtsprechung auch nicht weiter verwunderlich ist. Der Kommentar hat den Stand von Ende Juni 2020 hinsichtlich der Nachträge, sonst bis Ende April 2020. Vertieft wurden wegen der inzwischen vorhandenen Rechtsprechung insbesondere die Kommentierungen zum 2018 geänderten Werkvertragsrechts mit dem Bauvertragsrecht und die Änderungen der kaufrechtlichen Gewährleistung nebst Folgewirkungen auf das AGB – Recht, die Änderungen beim Recht der Zahlungsdienste, die Umsetzung der II. Pauschalreiserichtlinie. Vertieft wurde auch die Kommentierung zum Reisevertragsrecht. Alle gesetzgeberischen Änderungen sind im Detail erfasst. Da nur wenige Normen seit der Vorauflage geändert wurden, gab dies Gelegenheit insbesondere die Erläuterungen zu Normen zu vertiefen, die in der Vorauflage neu kommentiert wurden.

Die Kommentierung erfolgt immer mehr mit einem Blick aufs Internationale.  Daher werden in einem Band sehr kompakt die für das Internationale Privatrecht zentralen EU-Verordnungen Rom I-III sowie die EuUnthVO/HUntProt und die EuErbVO in ihren Grundzügen erläutert. Insbesondere die letztere VO hat zu einer Flut neuerer Rechtsprechung geführt, die in die Kommentierung eingegangen ist.
Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Dazu wurde insbesondere die aktuelle Rechtsprechung ausgewertet. Außerdem waren mehrere Änderungen des BGB zu berücksichtigen, u.a. durch
  • das Umsetzungsgesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe
  • das G zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 etwa im Bereich des Mietrechts sowie
  • das G über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Auf die geplante Reform des Rechts der GbR geht der Kommentar noch nicht ein, zumal bislang kein Referentenentwurf vorliegt. Dies gilt auch für die geplanten elektronischen Inhaberschuldverschreibungen in § 793 BGB. Auf die Auswirkungen der COVID19-Gesetzgebung auf das BGB – unmittelbar und mittelbar – wird vertieft eingegangen. Im Sinne einer kompakten Kommentierung haben die Verfasser praxisnahe Schwerpunkte gesetzt.

Änderungen haben sich seit der Vorauflage in der Art der Kommentierung ergeben, da bereits die Vorauflage auf den Onlinekommentar in der Beck-Datenbank abgestimmt war, was zu einer teilweisen Änderung der Zitierweise geführt hat, da Onlinekommentare einen unmittelbaren Zugriff auf Fundstellen via Hyperlinks ermöglichen. Dies wird Kommentare in Buchform auf absehbare Zeit aber nicht ersetzen.

Der sehr kompakte und prägnante Kommentar beantwortet zuverlässig alle wesentlichen Fragen zum Bürgerlichen Recht. Weiterführende Hinweise ermöglichen zudem eine vertiefende Beschäftigung mit speziellen Rechtsfragen, die ein Kurzkommentar nicht behandeln kann. Die Rechtsprechung ist praxisgerecht ausgewertet und aufgearbeitet.

Der »Jauernig« erläutert außerdem die für das Internationale Privatrecht zentralen EU-Verordnungen Rom I-III sowie die EG-UntVO und die EuErbVO in ihren Grundzügen, was dem Umstand Rechnung trägt, dass es in der Praxis immer mehr grenzüberschreitende Fälle und Projekte gibt.

Der Kommentar richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Richter, Studierende, Referendare und Praktiker in der Wirtschaft.

Nach wie vor konzentriert sich die Kommentierung auf die wesentlichen Aspekte, was auch die Auswahl der Fundstellen prägt, wobei aber alles Wesentliche berücksichtigt wird. Die Ausführungen sind seit der ersten Auflage sehr konzentriert und bringen das Wesentliche sehr schnell auf den Punkt, so dass der Leser die gesuchten Informationen rasch findet.

Noch deutlicher als bisher ist die Kommentierung durch eine sehr differenzierte Schwerpunktsetzung gekennzeichnet. Daher werden weniger wichtigere Vorschriften kürzer als praktisch wichtige Vorschriften kommentiert. Als Beispiel mögen die §§ 313, 314 BGB im Vergleich zu §§ 372 ff BGB dienen oder die Kommentierung zum Versorgungsausgleich.

Wichtigen Abschnitten sind Einleitungen vorangestellt. Als Beispiel mag hier die Einleitung vor § 1922 BGB dienen, die die Grundprinzipien der Erbrechts verdeutlicht. Ähnlich verhält es sich mit dem reformierten Werkvertragsrecht, dass interessante Neuerungen gebracht hat.

Die Kommentierungen sind klar, verständlich, sehr strukturiert und stets auf die praktische Anwendung bezogen. Der Aufbau folgt oftmals Zweckmäßigkeitserwägungen.

Besonders hervorzuheben ist, dass Fragen der Darlegungs- und Beweislast intensiv berücksichtigt werden und auch prozessrechtliche Aspekte an geeigneten Stellen herangezogen werden. Auch “Querverbindungen” zu anderen Normen und Problemkomplexen werden durchgehend hergestellt.

Besonders zu begrüßen ist nunmehr die Einbeziehung der zentralen internationalprivatrechtlichen Regelungen für die Europäische Union, die insbesondere die alle wesentlichen Informationen enthalten.

Der Praxishandkommentar ist in seiner Qualität unverändert prägnant und wird mit jeder Auflage noch praxisnäher und ist sehr schnell lesbar. Der Erfolg zeigt seit langen Jahren, dass die Leser ihn sehr gerne nutzen!

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung