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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum Bilanzrecht

Beck’scher Bilanz – Kommentar, 13. Aufl., 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Beck'scher Bilanz-Kommentar | 13. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Beck’scher Bilanz – Kommentar

Handelsbilanz – Steuerbilanz

§§ 238 – 339, 342 – 342 a HGB

13 .Auflage

herausgegeben von Bernd Grottel/Petra Justenhoven/Wolfgang J. Schubert/Ulrich Störk

13. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, LVII, 2731 S., 229,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-76186-7

www.beck-shop.de

Das Bilanzrecht ist eines der dynamischsten Gebiete des Handels- und Wirtschaftsrechts und eng mit bilanzsteuerlichen Strukturen verbunden. Die 13. Auflage dieses Bandes wurde angesichts zahlreicher Änderungen vollständig überarbeitet. Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Publizität stellen die Schwerpunkte der Neubearbeitung dar. Sie beziehen sich zwar im Kern auf das HGB, arbeiten aber auch die unionsrechtlichen Vorgaben heraus und stellen den Kontext zu internationalen Entwicklungen in zentralen Punkten eingehend dar.

Die Neuauflage kommentiert die Vorschriften über die Handelsbücher, §§ 238-342e HGB. Entsprechend den Anforderungen von Praxis und Wissenschaft liegen die Schwerpunkte auf dem Recht der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und der Publizität. Die Kommentierung zeigt aber auch die Abweichungen zwischen Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS auf und bezieht die internationalen Regeln auch bei der Auslegung der nationalen Vorschriften ein. Damit läßt sich mit dieser Kommentierung auch ein Systemwechsel zu IAS/IFRS begleiten. Aller dings hatte bereits das BilModG die Vorschriften des HGB für die Rechnungslegung an die International Financial Reporting Standards (IFRS) herangeführt und die Unterschiede zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und steuerlicher Gewinnermittlung durch die Streichung der umgekehrten Maßgeblichkeit neu geregelt. Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind Gegenstand der Erläuterung dieser Bereiche. Das deutsche Recht des HGB beschreitet einen eigenen Weg zwischen traditionellem HGB, IFRS und EStG. Die Änderungen durch das BilRUG sind in den Erläuterungen klar erläutert, besonders für den Konzernabschluss mit Anhang. Berücksichtigt sind insbesondere folgende Gesetzliche Änderungen:

  • Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II
  • ESEF-Reporting
  • Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) mit Reform der Bilanzkontrolle
  • Neue Exkurse, zB zu Vorstandsvergütungsbericht

Hinzu kommen alle steuergesetzlichen Änderungen seit der Vorauflage, insbes. das JStG 2020 und das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG), sowie ganz neu umfangreiche Arbeitshilfen.

Besonders relevant sind die Änderungen für die Umstellung des Systems der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Ein deutlicher Schwerpunkt der Neuauflage liegt in der Einarbeitung der Änderungen durch das FISG, dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz. Eingegangen wird auch auf die erheblichen Veränderungen etwa bei den Umsatzerlösen, beim Wegfall des gesonderten Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, eines entgeltlich erworbenen Firmen- oder Geschäftswertes in § 253 HGB und etwa bei der Zurechenbarkeit von Anschaffungspreisminderungen in § 255 HGB. Dies zeigt, dass die Änderungen sehr ins Detail gehen und die Erläuterungen dafür sorgen, dass die Praxis diese Änderungen beherrschen kann.
Weitere Änderungen haben sich bei der Konzernrechnungslegung ergeben, etwa bei der Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen von deutschen Teilkonzernen ausländischer Mutterunternehmen bei gleichzeitiger Anhebung der Größenkriterien in § 267 HGB. Diese Änderung hat zur Folge, dass ca. 7.000 mittelgroße Unternehmen seither als klein einzustufen sind. Auch bei der befreienden Wirkung von Konzernabschlüssen in §§ 291, 292 HGB haben sich erhebliche Änderungen ergeben, auf die die Erläuterungen detailliert eingehen.
Die Änderungen der §§ 289 b – 289 f, 315 b und 315 c HGB haben dazu geführt, dass bestimmte Großunternehmen ihre Lageberichte um nichtfinanzielle Erklärungen ergänzen müssen, die Themen wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange betreffen, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption, was den Anwendungsbereich der Compliance weiter ausgedehnt hat.  Die weiteren relevanten Änderungen sind alle in dem sehr informativen Vorwort dargestellt, so dass dieses Vorwort auch als Leitfaden zum Nachvollzug der Gesetzesänderungen aktiv genutzt werden kann.
Berücksichtigt wird intensiv das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte – ESEF-UG sowie das DiRUG. Intensiv erörtert werden die IDW-Verlautbarungen zur Rechnungslegung sowie die DRSC – Verlautbarungen.
Eingearbeitet sind u.a. das
  • Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
  • Kleinanlegerschutzgesetz
  • Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
  • Abschlussprüfungsreformgesetz
  • CSR-Richtlinie-UmsetzungsG
  • 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz
  • Sonderbilanzen
  • ARUG II
  • ESEF-UG.

Die neue Auflage zeigt alle Fortentwicklungen und die geänderten Anforderungen auf. Die Erläuterungen sind interdisziplinär angelegt und verknüpfen bilanzrechtliche Aspekte mit betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten, die insbesondere auch den steuerlichen Experten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ansprechen. Die Kommentierungen stammen von ausgewiesenen Bilanzpraktikern und haben den Stand von Dezember 2021.

Die umfangreiche Kommentierung gibt Wissenschaft und Praxis des Bilanzrechts nicht zuletzt wegen der Detaildichte der Kommentierungen entscheidende Impulse.

 

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