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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum GVG

Graf, GVG. Gerichtsverfassungsgesetz. Kommentar, 1. Aufl., 2023, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Graf | Gerichtsverfassungsgesetz: GVG | 1. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Jürgen Graf (Hrsg.)

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

mit Landesausführungsgesetzen

Kommentar

1. Auflage

München: C.H.Beck, 2023, 1591 S., 249 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-78626-6

www.beck-shop.de

Die erste Printauflage des seit dem Jahr 2008 eingeführten Online – Kommentars zum GVG aus „beckonline“ bringt alle Erläuterungen auf den aktuellen Stand der Printauflage (die Online-Auflage ist immer aktuell). Das GVG in seiner ursprünglichen Fassung trat bereits im Jahr 1879 in Kraft und bewirkte eine erhebliche Rechtsvereinheitlichung, war aber auch immer ein  Spiegel der staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Gerichtsverfassung hat in einem demokratischen Rechtsstaat maßgeblich die Funktion, dem rechtlichen Schutzbedürfnis der Bürger zu diesen, in Ausfüllung des Art. 20 Abs.3 GG und beruht auf den Vorgaben des Grundgesetzes. Dem sind die Erläuterungen verpflichtet.

Die Erläuterungen beleuchten alle gerichtsverfassungsrechtlichen Probleme, ob Zivilverfahren, Strafverfahren oder öffentliches Recht, da dieses Gesetz die Gerichtsverfassung insgesamt betrifft. In die Kommentierung einbezogen sind das EGGVG und weitere mit der Gerichtsver­fassung zusammenhängende Normen. Dieser Kommentar erläutert erstmals alle landesgesetzlichen Regelungen zum GVG in einem Band, so dass diese Querschnittsmaterie hier bei Problemfällen erstmals insgesamt erschlossen wird.

Dieser Kommentar erläutert das Kernstück der deutschen Gerichtsverfassung. Das GVG und das EGGVG regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der Gerichtsverfassung, sondern prägen auch wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze, die hier konkretisiert werden. Da das GVG heute nicht mehr das gesamte Gerichtsverfassungsrecht enthält, wird auf grundgesetzliche Vorgaben und speziellere Regelungen intensiv eingegangen. Aufgrund der immer stärkeren Einbindung in europarechtliche Strukturen werden diese maßgeblich in die Darstellung einbezogen, ebenso wie die Rechtsprechung des EuGH. soweit relevant.

Der neue Printkommentar kommentiert fundiert und praxisnah das Gerichtsverfassungsgesetz sowie das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und wertet die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung detailliert aus. Einige Neuerungen sind erst zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Die Neuauflage berücksichtigt 10 wichtige Neuerungen, darunter:
  • das Gesetz zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
  • das Gesetz zur Änderung des EG-VerbraucherschutzdurchsetzungsG sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
  • das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nicht­zulassungsbeschwerde in Zivilsachen
  • das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
  • das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen ­Musterfeststellungsklage
  • die gerichtsverfassungsrechtlichen Aspekte der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.

Die Kommentierung setzt entscheidende Schwerpunkte beim Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ihrer personellen Zusammensetzung, ihren Tätigkeitsbereichen und den tragenden Prinizipien der Gerichtsverfassung. Daneben werden aber alle gerichtsverfassungsrechtlichen Problemstellungen aus den Zivilverfahren, den Strafverfahren oder dem öffentlichen Recht erfasst und auf Praxisprobleme untersucht, die entsprechenden Lösungsmodellen zugeführt werden.

Besondere Schwerpunkte bestehen bei den Regelungen zur richterlichen Unabhängigkeit, der Bildung der Spruchkörper – etwa für die Kammern für Handelssachen -, der Bestellung von Dolmetschern und dem Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren in §§ 198 ff mit der Verzögerungsrüge, die in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen sehr klar erläutert wird. Bei der Kommentierung des EGGVG sticht nach wie vor die prägende und wichtige Kommentierung des § 23 EGGVG mit seinen Abgrenzungsfragen hervor, der etwa in Hinterlegungssachen von Bedeutung ist.

Der neue Print – Kommentar zum GVG schafft für die Praxis Klarheit bei Fragen zur Gerichtsverfassung.

 

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