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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum RDG

Deckenbrock/Henssler (Hrsg.), Rechtsdienstleistungsgesetz. Kommentar, 5. Aufl., C.H.Beck, 2021

Eine Rezension zu:

Abbildung von Deckenbrock / Henssler | Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG | 5. Auflage | 2021 | beck-shop.de

 Christian Decklenbrock/Martin Henssler (Hrsg.)

Rechtsdienstleistungsgesetz

Kommentar

5. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, 1080 S., 119,00 Euro

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

ISBN 978-3-406-71632-7

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Das Rechtsberatungs- und -besorgungsrecht wurde mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz  gegenüber dem zuvor geltenden Rechtsberatungsgesetz einem Systemwechsel unterzogen, der die Rechtsdienstleistungen einer modernen Zivilgesellschaft komplett neu novelliert hat. Keineswegs geht es dabei um eine komplette Freigabe der Rechtsdienstleistungen, sondern jeweils darum, unter welchen Voraussetzungen ein Bürger, bestimmte Berufe, bestimmte Unternehmen, bestimmte Stellen in welchem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die nicht der Anwaltschaft angehörigen oder den steuerberatenden Berufen. Natürlich liegen den Regelungen politische Kompromisse zugrunde, die sich in den Gesetzesmaterialien ausdrücken.  Die nunmehr fünfte Auflage dieses eingeführten Kommentars geht auf alle sich wahrscheinlich stellenden – auch neuen – Praxisprobleme eingehend und marktbezogen ein.  Auch diese Auflage macht deutlich, dass es in erster Linie um Abgrenzungsfragen geht, weil die Rechtsberatung im Kern nach wie vor Sache der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist, aber dieses “Rechtsberatungsmonopol” von vielfältigen Durchbrechungen gekennzeichnet ist, wie beispielsweise auf Softwarelösungen beruhende Onlinelösungen zeigen.

Die zum Rechtsberatungsgesetz ergangene Rechtsprechung lässt nur noch sehr punktuell verwenden. Die Bezüge zum UWG werden eingehend thematisiert, was jetzt angesichts der neuen Änderungen noch vertieft wird.

Das RDG ist zwar ein  relativ neues Gesetz, wurde aber bereits etliche Male geändert. Es ist auf jetzt 24 Normen angewachsen, wo noch die RechtsdienstleistungVO hinzutritt, die in diesem Band ebenfalls kommentiert wird. Die Neuauflage hat den Stand von Januar 2021 und berücksichtigt sämtliche Änderungen unter Einschluss aller bis dahin ergangenenen Gerichtsentscheidungen.

Gründlich eingearbeitet wurden:
  • bereits der RefE eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
  • Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, auch soweit die Vorschriften erst zum 1.10.2021 in Kraft treten
  • Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung,
  • Gesetz zur Umsetzung der BerufsanerkennungsRL und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
  • Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679.
Umfassend beleuchtet das Werk auch neue Phänomene wie »Law Clinics« und »Legal Tech«, die lediglich schlagwortartig Phänomene mit sehr unterschiedlichen Gestaltungen kennzeichnen, wobei es bei Legal Tech oftmals um Online-Plattformen zur massenweisen Durchsetzung von Verbraucheransprüchen geht, etwa bei Mietminderungen, Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätungen und anderen Bereichen, ohne dies diese Phänomen abschließend kennzeichen würde. Rechtsdokumentegeneratoren existieren überdies schon etwas länger. Nichts alles ist so neu, wie es manchmal aussieht.

Dieses Werk erfasst alle Kern- und Randbereiche des neuen Rechts einschließlich der Rechtsverordnung zum RDG. Die Bezüge zur früheren Rechtslage werden an passender Stelle noch hergestellt, wo dies angebracht ist. Da bislang noch wenig Rechtsprechung zur neuen Rechtslage vorhanden ist, werden die Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren sehr ntensiv ausgewertet. Enthalten sind auch viele praktische Beispiele und Übersichten. Selbstredend stellt der Bereich „Inkasso“ einen Schwerpunkt dieses Band, auch und gerade unter Einbeziehung des Verbraucherschutzes. Literatur und Rechtsprechung werden sehr detailliert in den Fußnoten ausgewertet. Die Kommentierung stammt im Wesentlichen von Professoren der Rechte und Richtern um hinsichtlich des “Rechtsberatungsmonopols” der Rechtsanältinnen und Rechtsanwälte eine gewisse Neutralität herzustellen.

Das RDG regelt in Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes den Rechtsberatungsmarkt, soweit die diesbezüglichen Dienstleistungen nicht ohnehin Rechtsanwälten nach der BRAO oder den steuerberatenden Berufen nach dem SteuerberatungsG vorbehalten sind oder in weiteren Spezialgesetzen geregelt sind. Das RDG regelt insofern auch die Durchbrechungen der von derartigen Gesetzen gezogenen Grenzen. Angesichts der Rechtsprechung zum Rechtsberatungsgesetz bot dieses Gesetz keinen verlässlichen Rechtsrahmen für den Rechtsberatungsmarkt, was sich mit dem RDG geändert hat, das etwa für Rentenberater als registrierte Berater eine sinnvolle Mindestberufshaftpflichtversicherung eingeführt hat.

Das RDG hat eine erhebliche Öffnung des Rechtsberatungsmarktes vorgenommen, etwa auch mit der Zulassung der Rechtsdienstleistung im Nebenberuf, so dass das Rechtsberatungsmodell der Anwaltschaft zwar erheblich durchbrochen wurde, aber auch neue Chancen für die Anwaltschaft in diesen Grenzbereichen bietet. Der Praxiskommentar gibt Rechtsanwendern bei der täglichen Arbeit mit diesem Gesetz interessante Hilfestellungen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Unschärfen des RDG in Grenzbereichen. Intensiv wird auf die Änderungen in § 4 RDGEG durch das Gesetz gegen serlöse Geschäftspraktiken eingegangen, die insbesondere den Bereich der Inkassokosten betreffen, von vielen Inkassounternehmen aber noch nicht wahrgenommen worden sind. Inwieweit die neuen Verbraucherschutzregelungen hier Abhilfe schaffen werden, ist offen. Die Anforderungen an die Eignung wurden deutlich verschärfte und die Kosten werden begrenzt, da sich hier Auswüchse gezeigt haben, die viel Kritik bewirkt haben.

Die Kommentierung verdeutlich sehr plastisch die Regel – Ausnahme – Konzeption des Gesetzes, dass in § 2 Abs.3 RDG bestimmte Dienstleistungen aus dem Rechtsdienstleistungsbegriff ausklammert und etwa für die Mediation in § 2 Abs.3 Nr.4 RDG einen ersten schwierigen Grenzbereich eröffnet, dem die Autoren auch eingehend nachgehen und zeigen, welchen Risiken sich eine Mediation im rechtlich relevanten Bereich aussetzt, wenn der Mediator keine Anwaltszulassung besitzt. Nicht wesentlich unproblematischer ist die Abgrenzung nach § 2 Abs.3 Nr. 5 RDG bei der Erörterung von Rechtsfragen in Medien, wenn konkrete Hilfestellungen im Einzelfall gegeben werden.

Abgrenzungsprobleme ergeben sich aber auch im Bereich des § 5 Abs.2 RDG. Die Kommentierung geht hier dazu über zu dessen Anwendungsbereich Beispiele zu bilden. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, im Bereich der Tätigkeit als Immobilienmakler, Hausverwalter, Schuldenberater, Architekt, Sachverständiger nicht mit Rechtsberatungsdienstleistungen in Konflikt zu kommen, so dass die diesbezügliche – begrenzte – Freistellung sinnvoll ist. Ausgezeichnet erörtert wird auch die unentgeltliche Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch nichtregistrierte Personen. Interessante Neuerungen hat das Gesetz mit den registrierten Beratern aufgrund besonderer Sachkunde geschaffen, etwa für den Bereich der Rentenberatung, der von der Anwaltschaft praktisch nicht wahrgenommen wird und mit dem dementsprechenden Register. Die Kommentierung zu diesem Bereich wurde erneut vertieft. Hinzuweisen ist besonders auf die vorzügliche Einleitung, die sämtliche Strukturen und Probleme in einer hochaktuellen Übersicht anspricht.

Der Kommentar lenkt einen praxisnahen, sehr fundierten Blick insbesondere auf die kritischen Grenzbereiche des RDG und stellt diese Materie sehr systematisch und detaillreich dar.

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