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Rezensionen juristischer Literatur

Ein Kommentar zum ArbSchG

Kollmer / Klindt/Schucht (Hrsg.), ArbSchG. Kommentar, 4. Auflage, 2021, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Kollmer / Klindt | Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG | 4. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Norbert Kollmer/Thomas Klindt/Carsten Schucht (Hrsg.)

Arbeitsschutzgesetz

mit Arbeitsschutzversordnungen

4. Auflage

Kommentar

München: C.H.Beck, 2021. Buch. XXVII, 1354 S. Hardcover (In Leinen), 149,00 Euro

ISBN 978-3-406-75383-1

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

www.beck-shop.de

Die COVID19-Krise hat das Arbeitsschutzrecht verändert, aber auch gezeigt, wie zentral diese Materie für das Arbeitsleben ist, da sie regelt unter welchen gesundheitlichen und technischen Bedingungen Arbeit stattfinden darf. Die Vorschriften sind oftmals sehr technisch orientiert, orientieren sich unter Umständen an DIN-Normen und haben einen stark Bezug zu den Ingenieurswissenschaften und zur Medizin. Dieser Klassiker des Arbeitsschutzrechts erläutert ausführlich und fundiert das gesamte Arbeitsschutzrecht und kommentiert diese Vorschriften prägnant und praxisgerecht. Neben dem Arbeitsschutzgesetz werden folgende, speziellere Arbeitsschutzverordnungen erläutert: BetrSichV, BaustellV, LasthandhabV, PSA-BV, BiostoffV, MuSchArbV, LärmVibrationsArbSchV, OstrV, ArbMedVV, ArbStättV und EMFV. Diese Auflistung zeigt die Breite des Arbeitsschutzrechts, dass durch das ArbSchG „verklammert“ wird.

Die Neuauflage berücksichtigt in einer durchgängigen Neubearbeitung mit folgende Schwerpunkte:

  • Einarbeitung des neuen ab 1.1.2021 geltenden Arbeitsschutzkontrollgesetzes und der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 21.1.2021
  • brandaktuelle Fragestellungen zur Corona-Pandemie, Homeoffice, Digitalisierung
  • inklusive Erläuterung der Arbeitsschutzverordnungen: BetrSichV, BauStellV, LasthandhabV, PSA-BV, BioStoffV, ArbStättV, LärmVibrationsArbSchV, OstrV, ArbMedVV, EMFV
  • auszugsweise Kommentierung des Mutterschutzgesetzes
  • systematische Darstellungen u.a. zum Arbeitssicherheitsgesetz und zu den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Die Erläuterungen gehen an geeigneten Stellen auf die Zusammenhänge mit dem IfScG und den sie begleitenden Landesverordnungen (mit oftmals nur wöchenlicher Haltbarkeitsdauer) ein. In diesem Werk wechseln sich Erläuterungen und eher handbuchartige Darstellungen sinnvoll ab. Die Kommentierung wirft insgesamt alle aktuellen Fragestellungen auf, die zeigen, dass der Schutzzweck des Arbeitsschutzrechtes auch durch den Schutzzweck des Schutzes der Allgemeinheit ergänzt wird. Die Grundlagen werden in der ausgezeichneten Einleitung deutlich, die sowohl auf die verfassungsrechtlichen als auch auf die – sehr starken – europarechtlichen Einflüsse eingeht. Besonders lesenswert ist Vorbemerkung vor § 1 ArbSchG, da hier die rechtlichen Zusammenhänge in Schaubildern sehr deutlich werden, so auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach öffentlichem Recht und Zivilrecht sowie Arbeitsrecht. Eingegangen wird dort auch auf das zentrale Thema der Verordnungsermächtigungen.
Herausgearbeitet werden die zentralen Themen des Arbeitsschutzes im Zeitalter von COVID19, die dafür sorgen, dass eine Hygiene – Compliance auch dort eingeführt wurde, wo sie früher kaum Relevanz hatte. Dabei geht es etwa um systematische Desinfektionspläne. räumliche Ergonomie und biologische Belastungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Neuauflage stellt die Digitalisierung der Arbeitsverhältnisse dar. Hier sticht das Thema „Home – Office“ heraus, dessen Rechtsgrundlagen nicht für völlig konsistent gehalten werden, da sie in einem schwierigen Umfeld zwischen Telearbeit, Konferenztechnologie, Datenschutzanforderungen, Heimarbeit einerseits befinden und auch die kritischen Bereiche Plattformarbeit und „Werkvertrag“ berühren können.
Das ArbSchG muss auf Sachverhalte angewendet werden, für die noch keine Spezialnormen existieren. Die zahlreichen Generalklauseln erleichtern dies, etwa in §§ 3 ff ArbSchG. Für solche Problemstellungen werden in dieser Kommentierung praxisnahe Lösungsmodelle entwickelt.
Die Herausgeber sind Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayreuth, Prof. Dr. Thomas Klindt, RA, FA für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Universität Bayreuth, München, und Dr. Carsten Schucht, RA, Augsburg.
Der Kommentar ist bestens geeignet für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits­ingenieur*innen, Betriebsärzt*innen, Unternehmer*innen und Behördenleiter*innen, Betriebs- und Personalrät*innen, Mitarbeiter*innen von Arbeitsschutzbehörden, Unfallversich­erungsträgern*innen, arbeitsmedizinischen Diensten sowie Richter*innen und Rechtsanwält*innen.

Wer sich mit Arbeitsschutzrechts beschäftigt, wird zwangsläufig zu diesem führenden Kommentar greifen und dort nach Lösungen suchen.

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