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Rezensionen juristischer Literatur

Kommentar zum Soldatengesetz

Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 11. Aufl., 2022, Vahlen

 

Eine Rezension zu:

Abbildung von Poretschkin / Lucks | Soldatengesetz | 11. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Alexander Poretschkin/Ulrich Lucks

Soldatengesetz

und

Reservistinnen – und Reservistengesetz

Kommentar

11. Auflage

Das Werk ist Teil der Reihe: Vahlens Kommentare

München: Vahlen, 2022, 644 S., 105,00 Euro

ISBN 978-3-8002-6661-4

www.beck-shop.de

Das Soldatengesetz war bereits in seinem Normenbestand durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 vom 31.07.2008 und das  Dienstordnungsgesetz vom 05.02.2009 in ca. der Hälfte seines Normenbestandes geändert worden und wurde seither weiter reformiert, etwa durch das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Truppe vom 04. August 2019. Die nunmehr von Ulrich Lucks allein durchgeführten Erläuterungen des soldatischen Dienstrechts erscheinen passend zum 65. Jahrestag der Begründung der Bundeswehr. Der Standardkommentar zum SG begleitet all diese Entwicklungen seit dem Jahr 1956.

Der Verfasser hat den Kommentar komplett überarbeitet und insbesondere nicht mehr aktuelle Fundstellen und Rechtsprechungsnachweise entfernt. Meinungsänderungen gegenüber der Vorauflage sind jeweils kenntlich gemacht und entsprechend ausgewiesen. Der Gesetzestext hat den Stand vom 31.07.2021 und die Kommentierung hat den Stand vom 30.08.2021.  Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Vorangestellt ist jeweils der Gesetzestext, dem Vorbemerkungen zur systematischen Einordnung und dann die präzisen Erläuterungen folgen.

Kern der Regelungen des Soldatengesetzes ist die rechtliche Strukturierung des Dienstverhältnisses der Soldatinnen und Soldaten. Klar zum Ausdruck kommt in diesen Regelungen die klar geregelte Befehlsstruktur, sondern dass Soldaten – völlig ähnlich wie Polizisten – (wie die §§ 6 ff zeigen) von einem rechtlichen Korsett von Pflichten umgeben ist, dem aber durchaus entscheidende Rechte korrespondieren, wie etwa § 34 SG, der auf die Wehrbeschwerdeordnung verweist. Geregelt ist ein kompletter Verhaltenskodex, der ausgehend von der Gehorsamspflicht, auch das Verhalten außer Dienst und im Ausland regelt. § 35 verweist hinsichtlich der Beteiligungsrechte auf das Soldatenbeteiligunggesetz, das Parallelen zum BPervG aufweist und in den Großkommentaren zum BPersVG oftmals mitkommentiert wird.

Da es sich um eine Sondermaterie zum Beamtenrecht handelt, regelt der zweite Abschnitt ausführlich Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses, deren rechtliche Regelungen in den Kommentierungen detailliert behandelt werden. Nichts anderes gilt für die im vierten Abschnitt geregelten Dienstleistungspflichten und deren Überwachung und Durchsetzung.

Der Rechtsschutz weist Besonderheiten auf, die im Rahmen der Kommentierung des sechsten Abschnitts detailliert thematisiert werden. Alle Kommentierungen gehen übrigens eingehend auf die Gesetzgebungsgeschichte und die jeweiligen Begründungen des Gesetzgebers ein.

Angesichts der vielfältigen Berührungen dieser Materie zum Beamtenrecht, werden die beamtenrechtlichen Parallelregelungen in den Kommentierung zitiert und herangezogen, so etwa bei den Erläuterungen des zentralen § 11 SG zur Gehorsamspflicht und ihren etwaigen Grenzen.

Entsprechend einer Armee in einem demokratischen Rechtsstaat, die auf das Ziel der Erhaltung des Friedens primär ausgerichtet ist und etwa im Katasstrophenschutz seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit leistet, haben Wissenschaft und Rechtsprechung im soldatischen Dienstrecht neue Akzente gesetzt und auch die Coronavirus-Pandemie hat neue Rechtsfragen aufgeworfen, die in der Neuauflage sämtlich angesprochen werden, so etwa im Rahmen der Kommentierung des § 17a SG, dessen Reichweite derzeit hinsichtlich bestimmter Impfpflichten vor dem BVerwG in zahlreichen Fällen verhandelt werden. Die Bezüge von § 7 SG zum IfSG werden bei § 7 in aller Kürze angerissen.

Die „Magna Charta“ des Soldatenrechts – Stichwort: „Staatsbürger in Uniform“, was stimmt – stellt § 6 SG dar, der mit allen verfassungsrechtlichen Bezügen dargestellt wird. Das Disziplinarverfahrensrecht in in der WDO geregelt.

Die aktuellen Entwicklungen sind ein hinreichender Anlass für eine Neuauflage, die mit dem 65-jährigen Bestehen des Soldatengesetzes zusammenfällt.

Der Standardkommentar zum Soldatengesetz, bietet ausführliche und praxisnahe Kommentierungen unter Heranziehung der Rechtsprechung und besticht durch eine hohe Aktualität.

Die Kommentierung richtet sich an Wehrjuristinnen und Wehrjuristen, militärische Vorgesetzte und Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter sowie Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen, Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer der Bundeswehr, Universitäten und alle an Wehrverfassung und konkreter Sicherheitspolitik Interessierte.

Die Neuauflage bietet sehr detaillierte Informationen für die praktische Rechtsanwendung in allen Anwendungsbereichen des SG.

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