Münchener Kommentar zum BGB: Band 9: Familienrecht I, 9. Aufl., 2022, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 9: Familienrecht I (§§ 1297 – 1588; VersAusglG, GewSchG, LPartG
Kommentar
Band I: 9. Auflage 2022, Buch, L, 2209 S. Hardcover (In Leinen), 279,00 Euro inkl. MwSt.
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
Band I: ISBN 978-3-406-76679-4
Information zu den Autoren:
- Redakteurin: Prof. Dr. Elisabeth Koch
Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle. Ziel aller Kommentierungen ist die Präsentation realitätsnaher Lösungsvorschläge.
Band 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe, geht aber auch auf die Materien des Gewaltschutzgesetzes, des Lebenspartnerschaftsgesetzes und das Versorgungsausgleichgesetz für den Fall der Scheidung der Ehe intensiv ein. Die Kommentierung hat den Stand von Ende April 2022 (die Onlineausgabe wird durchgehend aktualisiert). Das seit den fundamentalen Änderungen des Jahres 2017 obsolete Lebenspartnerschaftsgesetz wird für „Altfälle“ weiter kommentiert.
Die Kommentierungen umfasst Themenbereiche wie
- Ehewirkungen im Allgemeinen (Ehenamensrecht, Schlüsselgewalt)
- Eheliches Güterrecht (Ehevertrag, Zugewinnausgleich)
- Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich).
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur seit der Vorauflage werden intensiv ausgewertet.
Besonders hervorzuheben sind die geplanten Änderungen
- im Bereich des Versorgungsausgleichs: §§ 14, 19, 30
- durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
- die Rechtsprechung zum Wechselmodell
- Fragestellungen im Hinblick auf Kinderehen.
Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
Die erneut deutlich überarbeitete Einleitung gibt einen Überblick über das Familienrecht als Ganzes, unter Einschluss der Erörterung der dogmatischen Besonderheiten und der Bezüge zu den anderen Teilen des BGB und der Rechtsordnung, etwa zu den Regelungen des FamFG und des Strafrechts. Die Einleitung nennt jedes Gesetz mit familienrechtlichem Regelungsgehalt und geht auch auf die Bezüge zum Erbrecht ein. Dargestellt werden auch die Grundzüge des internationalen Familienrechts. Da es seit der Vorauflage keine erheblichen Gesetzesänderungen in diesem Bereich gegeben, wird die neue Auflage genutzt, um Bestandsaufnahmen vorzunehmen. Neu kommentiert wird erst § 1358 BGB, der die gegenseitige Vertretung der Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zum Gegenstand hat, die aber erst am 01.01.2023 in Kraft treten wird.
Dabei ist erneut das geänderte Eheschließungsrecht von Relevanz, das vor dem Hintergrund schwieriger politischer Auseinandersetzungen in diesem Bereich nunmehr die menschenrechtlichen Vorgaben erfüllen dürfte. Die Kommentierungen zu diesem Bereich gehen auf diesen Paradigmenwechsel im Eheschließungsrecht intensiv ein und erörtern intensiv die Veränderungen und Folgen für die Praxis, auch mit Blick auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften. Da diese Regelungen ohne eine intensive Nachzeichnung des langwierigen Gesetzgebungsprozess nicht nachvollziehbar sind, werden dieser Gesetzgebungsprozess und die bisherigen Umsetzungsschritte im Detail rekonstruiert.
Die Kommentierung verbindet teilweise die Literaturformen des Kommentars und eines Handbuches, was sich besonders in Anhängen zeigt. So geht der Anhang zu § 1302 BGB in einem sehr interessanten Überblick auf alle aktuellen Fragestellungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein, die in anderen Ländern teilweise verrechtlicht ist, aber in Deutschland bewusst und gewollt überwiegend ungeregelt bleibt, was den Abschluss von Partnerschaftsverträgen in gewissen Grenzen nicht ausschließt. Auf die schwierige Rechtslage besonders bei Abwicklungen der Vermögensbeziehungen solcher Partnerschaften wird im Detail auf rund 60 S. eingegangen.
Ähnlich verhält es sich mit den ausgezeichneten Vorbemerkungen, etwa vor § 1303 BGB, die eine Geschichte des deutschen Eherechts und der damit verbundenen Entwicklungen enthält. Die Ehewirkungen werden intensiv auch insbesondere auf vermögensrechtliche Verbindungen hin erörtert, so etwa bei § 1357 BGB. Mit großer Sorgfalt werden die Unterhaltspflichten unter Ehegatten sowie der Zugewinnausgleich erläutert.
Bei der Kommentierungen des § 1371 BGB, der im Erbrecht große Bedeutung hat, werden alle Varianten anhand einer teilweise schwierigen, nicht immer konsistenten Rechtsprechung zwischen erbrechtlicher (überlebender Ehegatte wird mindestens Miterbe) und güterrechtlicher Lösung (überlebender Ehegatte wird nicht Erbe) erörtert, gerade auch mit Blick auf etwaige Vermächtnisse und mit den oftmals außer Acht gelassenen Möglichkeiten der Ausschlagung und dem Verlangen von Zugewinn plus Pflichtteil. Es wird hier gut erklärt, dass die Wahl der Vorgehensweise konkrete Bewertungen der Situation verlangt, auch mit Blick auf steuerrechtliche Fragestellungen, die in die Darstellung ebenso einbezogen werden wie etwa insolvenzrechtliche Aspekte.
Die Relevanz von Bewertungsfragen setzt sich fort bei den Erläuterungen des Zugewinnausgleichs, wobei die Thematik der Eheverträge intensiv in die Darstellung einbezogen wird. Besonders Augenmerk wird auch den Grenzen des Zugewinns bei grob unbilligem Verhalten gewidmet, so bei der Erläuterung des § 1381 BGB, dessen Einrede selbst den Grenzen des § 242 BGB unterliegt, so dass die Rechtsprechung hierzu im Vorfeld immer analysiert werden muss, wobei diese Kommentierung eine erhebliche Unterstützung bietet.
Die Vorbemerkungen vor § 1564 BGB wiederum bringen einen Überblick über die Entwicklung des Scheidungsrechts und der Scheidungsgründe mit den jeweiligen Entwicklungsschritten. Scheidungs, Scheidungsunterhalt und Versorgungsausgleich mit den Berechnungsmethoden werden vorbildlich erörtert. Die Ehevertragspraxis wird in den Kommentierungen intensiv einbezogen.
Die renommierte Kommentierung wird zielgerecht fortgeführt und optimiertt. Die Neuauflage setzt erneut deutliche Maßstäbe im Familienrecht.