Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage, 2021, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Johann Demharter
Grundbuchordnung
mit dem Text der Grundbuchverfügung und weiterer Vorschriften
Kommentar
32. neubearbeitete Auflage
München: C.H.Beck, 1344 S., 85,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-68431-9
Reihe: Beck’sche Kurzkommentare Band 8
Der Kommentar bietet in der 32. Auflage erneut alle maßgeblichen Informationen zum Grundbuchrecht. Die Kommentierung ist strikt praxisorientiert, wird von den Gerichten überwiegend herangezogen und wertet die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung souverän aus. Der Kommentar enthält ein Sonderkapitel »Wohnungseigentum im Grundbuch«, die den Stand der aktuellen WEG-Reform hat.
Außerdem berücksichtigt die 32. Auflage zahlreiche Neuerungen, darunter:
- Einarbeitung der DS-GVO bei § 12
- Erstkommentierung des § 12d GBO zur Anwendung der VO (EU) 2016/679 – Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die DS-GVO
- Grundbucheinsicht durch Erben und Testamentsvollstrecker
- Rechtsgeschäftliche Vollmacht des Notars und seiner Angestellten sowie Urkundenvorlage beim Grundbuchamt
- Vertiefung zum Erlass einer Zwischenverfügung und den behebbaren Hindernissen
- Vertretung von Nacherben durch transmortal Bevollmächtigte
- Vertiefung zur Auswirkung der Führung elektronischer Gerichtsakten auf das Grundbuchrecht.
Ganz neu ist die Erläuterung des § 12 d GBO, der die Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts im Bereich der GBO regelt und die Auskunftsrechte für Dritte erheblich beschränkt hat, über die nach § 12 c GBO der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet. Diese Auflage legt den Fokus ohnehin erheblich auf die Digitalisierung des Grundbuches und geht intensiv auf den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern ein, was insbesondere die §§ 126, 133 GBO betrifft.
Wie gewöhnlich vertieft auch diese Neuauflage zahlreiche Einzelaspekte anhand aktueller Entscheidungen aus der Rechtsprechung oder ungelöster aktueller Rechtsprobleme. Dies betrifft etwa Vertretung die von Nacherben durch postmortal Bevollmächtigte, die Benutzungsdienstbarkeit, dingliche Wohnrechte oder die Abgrenzung des Grundstücknießbrauchs von der Benutzungsdienstbarkeit. Die Ausführungen betreffen sehr häufig Zusammenhänge des Grundbuchrechts mit dem materiellen Immobilienrecht. Ungeklärt ist beispielsweise weiterhin, ob eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht im Grundstücksverkehr eingesetzt werden darf. Der Verfasser geht auch auf die Streitfrage ein, ob eine von einem Gesellschafter einer GbR erteilte Vollmacht mit deren Insolvenz erlischt. Der Kommentar hat den Stand vom 10.09.2020.
Wer im Bereich des Grundbuchrechts Probleme zu lösen hat, wird zwangsläufig dankbar zur führenden Kommentierung für diesen Bereich greifen.