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Rezensionen juristischer Literatur

Kompakt-Kommentar zum IfSG

J. Gerhard, Infektionsschutzgesetz. Kompaktkommentar, 6 . Auflage, 2022

Eine Rezension zu:

Abbildung von Gerhardt | Infektionsschutzgesetz (IfSG) | 6. Auflage | 2022 | beck-shop.de

Jens Gerhardt

Infektionsschutzgesetz

Reihe: Beck’sche Kompaktkommentare

6. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, 789 S., 95,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-78334-0

www.beck-shop.de

Der bereits vor der COVID19-Krise erschienene Kommentar erläutert in der 6. Auflage erneut kompakt und praxisnah das IfSG, mit Stand vom Juni 2022. Die möglicherweise morgen den Bundesrat passierenden – rechtspolitisch sehr umstrittenenen – Neuregelungen sind nicht Gegenstand dieser Auflage.

Die 6. Auflage berücksichtigt allerdings sämtliche gesetzlichen Änderungen bis Juli 2022. Einen besonderen Fokus legt das Werk auf die aktuellen Themengebiete:

  • einrichtungsbezogene Impfpflicht,
  • Änderungen der Masernimpfpflicht,
  • Corona-Maßnahmen außerhalb der pandemischen Lage,
  • Entschädigung,
  • Kommentierung des § 36 angesichts der Herausforderungen der Gesundheitsämter durch die Ukraine-Krise.

Der Verfasser ist Spezialist auf diesem Sektor, ist seit über zehn Jahren als Verwaltungsdirektor für das Gesundheitsamt in München tätig und leitet dort den Bereich der Sonderorganisationseinheit Corona. Infolgedessen fließt auch erhebliches Praxiswissen aus der Verwaltung in diesen Kommentar ein.

Im Zentrum des Kommentars stehen die seit der Corona – Pandemie bundesweit ergriffenen Maßnahmen auf der Basis des vorhandenen Rechtsrahmen, der die Landesebene und Kommunalebene einbezieht und die inzwischen umfassender vorhandene – teilweise wenig einheitliche – Rechtsprechung intensiv einbezieht. Die Entschädigungsregelungen sind nach wie vor eine Schwachstelle dieses Gesetzes und werfen die Frage nach dem Zusammenhang mit der Staatshaftung auf, denen die Kommentierung des § 56 eingehend nachgeht.

Entsprechend der Zielsetzung der Reihe wird hier Praxiswissen kompakt vermittelt, so dass die Kommentierung auf die wesentlichen Informationen zielt, die die Praxis benötigt. Daher werden auch die angrenzenden Rechtsgebiete einbezogen, was angesichts der Verordnungstechnik maßgeblicher Normen dieses Gesetzes unabdingbar ist. Der Kommentar erscheint seit dem Jahr 2017 und nahm damals schon bestimmte Gefahrensituationen in den Blick, für deren Bewältigung dieses Gesetz in dem im Jahr 2001 erstmals abgeschlossenen Gesetzgebungsprozess konzipiert wurden und das Bundesseuchengesetz ablöste. Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes setzt wichtige Grundkenntnisse des allgemeinen Verwaltungs- und Gefahrenabwehrrechts im öffentlichen Gesundheitsdienst voraus. Der Kommentar ist allerdings sehr verständlich geschrieben und setzt keine speziellen Vorkenntnisse voraus.
Das IfSG enthält in 15 Abschnitten detaillierte Regelungen für den Fall der parlamentarischen Feststellung durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Abs.1 IfSG i.V.m. § 4 IFSG, der dem Robert – Koch-Institut für diesen Fall die Kompetenzen einer spezifischen Katasstrophenschutzbehörde einräumt. Die Erläuterungen setzen hier erhebliche Schwerpunkte, da mit diesem Beschluss des Bundesgesundheitsministerien erhebliche Rechtsverordnungskompetenzen zukommen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen und keiner weiteren Parlamentsbeschlüsse mehr. Diesen Vorschriften korrespondieren Vollzugsvorschriften nach §§ 54 ff IfSG durch die Bundesländer, die Bundeswehr und das Eisenbahn-Bundesamt. Es besteht eine Rechtspflicht zur Angleichung an das Gemeinschaftsrecht. Vor dem Hintergrund dieser Mechanismen geht der Kommentar soweit ins Detail wie dies für die Praxis erforderlich ist. Es geht dabei zunächst um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Hygienevorschriften.
In diesem Zusammenhang wird der § 28 a IfSG erstmals eingehend erläutert, indem auf die grundrechtsrelevanten notwendigen Schutzmaßnahmen intensiv eingegangen wird. Diese Norm erlaubt es praktisch das gesamte öffentliche Leben inklusive der Arbeitstätigkeit in erheblichem Umfang einzuschränken, mit Ausnahmen bis zur Suspendierung von Datenschutzvorschriften. In Abs.3 ist jenes Modell der Flexibilisierung der Maßnahmen enthalten, die derzeit politisch erheblich für Unruhe sorgen. Die Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit § 32 IfSG, der die Verordnungskompetenzen der Länder regelt, die insoweit teilweise eigenständige Ansätze verfolgen können. Der Verfasser geht bei dem IfSG insgesamt von einer Reformbedürftigkeit aus. Die Neukommentierung des § 36 geht eingehend auf die Auswirkungen des Ukraine – Krieges auf den Infektionsschutz in staatlichen Einrichtungen wie Sammelunterkünften und ähnlichem ein. § 20 c wird nunmehr erstmals profund erläutert. Intensiv erörtert wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20 a Abs.1 auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten.

Die Neuauflage erläutert das Infektionsschutzgesetz einschließlich sämtlicher Neuerungen bis Juli 2022. Dabei legt es die recht­lichen Rahmenbedingungen für infektionsschutzrechtliche Maßnahmen umfassend dar und gibt konkrete Praxishinweise, insbesondere für Gesundheits- und Ordnungsbehörden.

Der Kommentar bietet in der sechsten Auflage eine brilliante Übersicht über die Normen des IfSG, deren Anwendung und die spezifische Verwaltungspraxis. Der Kommentar erleichtert den Umgang mit dieser Materie erheblich und die nächste Auflage wird bald erforderlich werden.

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