Knut Werner Lange, Erbrecht, 3. Aufl., 2022, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Knut Werner Lange
Erbrecht
Reihe: “Grosses Lehrbuch”
3. Auflage
München: C.H.Beck, 2022, 1092 S., 149 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-78947-2
Die dritte Auflage des beeindruckenden Bandes ersetzt seit der Vorauflage in dieser Reihe die zuletzt im Jahre 2011 erschienene Darstellung von Heinrich Lange und Kurt Kuchinke, die damit nicht mehr fortgeführt wird.
Die praktische Bedeutung des Erbrechts nimmt unter Einschluss internationaler Erbfälle immer mehr zu. Demgegenüber geht die Bedeutung in der juristischen Ausbildung seit einigen Jahren deutlich zurück und beschränkt sich auf Grundzüge, mit denen in der Praxis nicht auszukommen sind, von Bezügen zum Steuerrecht und anderen Rechtsgebieten ganz zu schweigen. Der Verfasser stellt diese interessante Materie bewusst umfassend dar, um dem Erbrecht in der deutschen Jurisprudenz wieder zu mehr Geltung zu verschaffen. Die Bezüge zum Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Internationalen Privatrecht, dem Familienrecht und weiteren Rechtsbereichen werden so dargestellt, dass der Leser mit dieser Materie zuverlässig umgehen kann und Fehler vermeiden kann. Das Werk wendet sich gleichermaßen an Studenten, Wissenschafter und Praktiker.
Das Werk folgt nicht dem traditionellen Aufbau, sondern geht insoweit eigene Wege, auch um der Praxis dienlich zu sein, die dieses Werk auch als Handbuch nutzbar machen kann. In den Mittelpunkt der Darstellung werden die Akteure im Erbrecht gerückt, da Erben andere Interessenperspektiven haben, als Nachlässgläubiger, der Erblasser oder etwa ein Testamentsvollstrecker. Überschneidungen aufgrund der Struktur des Werk vermeidet die Darstellung sehr geschickt durch Verweisungen.
Auf diese Weise werden thematische Verknüpfungen schneller sichtbar und ein praxisbezogener Zugang ermöglicht. Zugleich soll so verdeutlicht werden, dass im Erbrecht die vorausschauende Gestaltung im Zentrum zu stehen hat.
Neben der Darstellung der Grundsätze und der Systematik des Erbrechts werden die vielfältigen Verknüpfungen zu verwandten Rechtsgebieten aufgezeigt. Zum leichteren Verständnis sind praxisbezogene Fallbeispiele und zahlreiche Schaubilder eingefügt. Mit Kapiteln zum Landwirtschaftserbrecht, zur Unternehmensnachfolge, zum Europäischen und zum Internationalen Erbrecht greift das Werk zudem über die Grenzen des eigentlichen Erbrechts des BGB weit hinaus. Es handelt sich bei diesem Werk um eine völlig zentrale Darstellung der Materie, die mit der dritten Auflage noch weiter an Gewicht gewonnen hat. Das Werk wird auch entsprechend viel zitiert.
Zur Neuauflage
- Erweiterung der unionsrechtlichen Bezüge
- Einarbeitung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- Berücksichtigung der künftigen Änderungen durch das MoPeG
- Hinweise auf die Änderungen durch die Stiftungsreform 2023/2026
- Durchgängige Neubearbeitung zu Anfang März 2022
Die Neuauflage berücksichtigt damit zwar keine zentralen Änderungen der erbrechtlichen Vorschriften, aber von Vorschriften, die mit dem Erbrecht korrespondieren und die insbesondere in der Vertragsgestaltung enormen Einfluss aufeinander haben, was sich beim MoPeG noch zeigen wird. Ohnehin berücksichtigt die Neuauflage generell alle bereits bekannten Regelungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht, die noch in Kraft treten werden, wie das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum, 01.01.2023. Nichts anderes gilt für das neue Stiftungsrecht, dass am 01.07.2023 in Kraft treten wird, soweit nicht Vorschriften zum 01.01.2026 in Kraft treten werden. Die Zusammenhänge werden in seperaten Abschnitten dargestellt, um die Auflage bis zum Erscheinen der Folgeauflage aktuell zu halten. Die Neuauflage ist insgesamt komplett aktualisiert worden, unter eingehender Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung der Rechtsprechung und der Literatur.
Besondere Bedeutung hat im Rahmen dieser Darstellung die vorausschauende Gestaltung. Verfügungen von Todes wegen werden zwar heute weitgehend unter steuerlichen Gesichtspunkten abgefasst – die sich allerdings beim Erbfall schon geändert haben können -, der Verfasser warnt aber mit guten Gründen davor, die gewählten Lösungen nur an einer potentiellen Steueroptimierung auszurichten, die bei Änderungen im Steuerrecht zum Zeitpunkt des Todes ganz oder teilweise obsolet sein können. Die vorausschauende Gestaltung bedarf daher auch fortwährender Analyse mit Blick auf wirtschaftliche und steuerliche Entwicklungen. Das Erbschaftssteuerrecht wird als Rechtsquelle der Erbrechtsgestaltung in diesem Werk durchgehend beachtet. Die letzte Reform vor den nächsten Reform ist eingearbeitet.
Stärker herausgestellt hat der Verfasser nunmehr auch die Bezüge zum Familienrecht, etwa beim minderjährigen Erben, dessen Rechtsstellung jetzt wesentlich intensiver behandelt wird als in der Vorauflage. Die Stiftung wird jetzt in einem eigenen Kapitel 24 intensiv behandelt. Das Werk hat den Stand von Februar 2022.
In diesem Band wird durchgehend berücksichtigt, dass sich hinter den erbrechtlichen Interessenkonflikten oftmals Auseindersetzungen mit erheblichen emotionalen Dimensionen verbergen, die rationale Konfliktbewältigungen durch Mediation und/oder Vergleich erheblich erschweren können. Der Verfasser weist sehr treffend darauf hin, dass nur ein Rechtsanwender, der sich dieser Hintergründe bewusst ist, das Erbrecht letztlich bedürfnisgerecht anwenden kann, was völlig zutreffend ist.
Das Buch hat fünf Teile. Der Teil A gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen des Erbrechts, mit einem Überblick darüber, wer nach deutschem Rechte erben kann und welche Rechte überhaupt vererblich sind.
Der Teil B ist der Perspektive des Erblassers gewidmet. In diesem Rahmen werden etwa die Testierfreiheit und ihre Grenzen sowie die gesetzliche Erbfolge umfassend dargestellt. Sehr lesenswert ist das Kapitel über die Nachlassverwaltung und etwaige Steuerungen durch den Erblasser im Wege des Widerrufs oder von Änderungen letztwilliger Verfügungen.
Der Teil C beschäftigt sich mit der Perspektive der Nachlassberechtigten, die sehr vielschichtig ist und auch entsprechend komplex dargestellt wird. Zum einen wird in diesem Rahmen die Auslegung von letztwilligen Verfügungen dargestellt, die erhebliche Besonderheiten aufweist. Sodann geht es allgemein um die Erbenstellung und sehr intensiv um die Themen Erbengemeinschaft mit all ihren Problemen und die Testamentsvollstreckung.
Im Teil D geht es um die Perspektive des Rechtsverkehrs in deren Zentrum die Interessen der Nachlässgläubiger stehen, auch wenn sich dies darin nicht erschöpft, da in diesem Rahmen auch das Pflichtteilsrecht in einer exzellenten Abhandlung dargestellt wird. Die Haftung in der Erbengemeinschaft wird erst in diesem Teil behandelt, was sehr geschickt die Vermeidung von Überschneidungen vermeidet.
Teil E behandelt die Nachfolge in besondere Vermögensarten, wie etwa das Landwirtschaftserbrecht (unter Berücksichtigung der Höfeordnungen, wo es sie noch gibt) und die Unternehmensnachfolge, die einen interessanten Bogen zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen schlägt. Erweitert wurde das Kapitel über die Stiftung von Todes wegen, die sich bei Unternehmern großer Beliebtheit erfreut.
Dieser Teil E enthält überdies eine ganz exzellente Darstellung der internationalprivatrechtlichen Bezüge, die heute besonders wichtig sind, weil immer mehr Deutsche Deutschland vor dem Erbfall verlassen haben und die Vermögenswerte oftmals aus dem Ausland vererbt werden, was interessante, aber auch sehr schwierige Fragen aufwirft. In diesem Rahmen wird die Europäische ErbrechtsVO mit dem deutschen Ausführungsgesetz vertieft dargestellt, zur der etliche Entscheidungen des EuGH ergangen sind, die deutliche Akzente gesetzt haben.
Der Aufbau des Werkes mag zunächst etwas “gewöhnungsbedürftig” sein, aber wer sich mit dieser der Interessenjurisprudenz etwas verpflichteten Darstellung näher beschäftigt, wird als Leser großen Nutzen aus der Arbeit mit diesem Buch ziehen, dass etliche Schaubilder enthält, die die Komplexität der Materie zu reduzieren helfen.
Dieses bedeutende Standardwerk zum Erbrecht bietet eine der kompaktesten und besten Darstellungen dieser komplexen Materie, die zudem umfassend und sehr verständlich dargestellt wird.