Juralit

Rezensionen juristischer Literatur

Kompaktkommentar DS-GVO und BDSG-neu

Däubler/Wedde/Weichert/Sommer, EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu, 2. Aufl. 2020, Bund – Verlag

Eine Rezension zu:

Titelcover klein

 Däubler/Wedde/Weichert/Sommer (Hrsg.)

EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu

Kompaktkommentar

– EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)

– Neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)

– Weitere datenschutzrechtliche Vorschriften

Zweite Auflage

in Nachfolge des über 5. Auflagen erschienenen Kompaktkommentars zum BDSG

Frankfurt/Main: Bund – Verlag, 2020, 1469 S., 99,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-7663-6865-2

Autorin und Autoren:
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Dr. Thilo Weichert, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V, (DVD), bis Juli 2015 Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD)
Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

www.bund-verlag.de

Die Vorauflage hatte den über fünf Auflagen erschienenen und eingeführten Kompaktkommentar zum BDSG ersetzt. Wie der Vorgänger bietet diese Neuauflage eine prägnante und sehr verständliche Erläuterung der zentralen Materien des Datenschutzrecht, wobei nach wie vor ein Schwerpunkt auf dem Arbeitnehmerdatenschutz liegt. Der Kommentar hat den Stand von November 2019. Berücksichtigt werden bis zum Redaktionsschluss noch sämtliche Auseinandersetzungen um die EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Kontext der Rechtsanwendung in ganz Europa weiter anhalten. Eine “Reform der Reform” dürfte absehbar sein.

Der Kompaktkommentar bietet eine kompakte Einführung in das neue Datenschutzrecht, mit vielen Hinweisen für die betriebliche Praxis, eine Kommentierung aller zentralen datenschutzrechtlichen Vorschriften in einem Band (EU-DSGVO, BDSG-neu, TMG, UKlaG, SÜG) und enthält sehr nützliche Empfehlungen zum Beschäftigtendatenschutz für Betriebsräte und Personalräte.

Seit dem 25. Mai ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Inzwischen hat sich manche Unsicherheit und auch manche Befürchtung gelegt. In ganz Europa gilt ein neues Datenschutzrecht, allerdings mit sehr unterschiedlichen nationalen Begleitgesetzen. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat seine Gültigkeit verloren und wurde durch die DSGVO und ein deutsches Anpassungsgesetz (BDSG-neu) ersetzt, die Gegenstand dieser interessanten Kommentierung sind, die das gesamte deutsche und europäische Datenschutzrecht in einem Band erläutert.

Die Kommentierungen bieten klare Orientierungen und helfen, die Vorschriften zu verstehen und richtig einzuordnen. Dabei haben die Autoren immer die betriebliche Praxis, den Beschäftigtendatenschutz und die Aufgaben von Betriebs- und Personalräten im Blick.

Neben der ausführlichen Kommentierung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG erläutern die Autoren auszugsweise weitere datenschutzrechtliche Vorschriften, wie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG).

Schwerpunkte der Neuauflage:

  • Aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum neuen Datenschutzrecht
  • Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Anpassung und Umsetzung des Datenschutzrechts (2. DSAnpUG-EU)
  • Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im betrieblichen Bereich
  • Datenschutz im Betriebsrats- und Personalratsbüro
  • Hinweise zum Verbraucherdatenschutz.

Die Kommentierungen sind wie wie bisher sehr problemorientiert. Im Kontext des Zusammenhangs der jeweiligen Normen werden etwa folgende Fragen aufgeworfen und problematisiert: Was besagen diese neuen Regelungen? Was ist bei ihrer Anwendung zu beachten? Welche Änderungen gelten im Beschäftigtendatenschutz? Und wie können die Interessen von Beschäftigten beim Datenschutz durchgesetzt werden?

Wie der Vorgängerkommentar widmet sich die Kommentierung unter dem Blickwinkel der Neuregelung sehr aktuellen Themenkreisen wie dem Beschädigtendatenschutz, bringt die Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretungen auf die Tagesordnung, geht darauf ein, ob und wie die neuen Regeln Probleme im Bereich BigData und Cloudcomputing lösen, welche Betroffenrechte unter welchen Voraussetzungen bestehen, welche Aufsichts- und Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen und natürlich werden auch weiterhin die Auswirkungen auf SocialMedia und Telemedien intensiv einbezogen. Der rechtspolitische Diskurs wird intensiv einbezogen. Der Kompaktkommentar erläutert das gesamte neue Datenschutzrecht und hilft, die oft komplizierten Vorschriften zu verstehen und richtig anzuwenden. Dabei haben die Autoren immer die betriebliche Praxis im Blick. Ausgangspunkt der Neuauflage ist die Tatsache, dass die DSGVO inzwischen ihre Potentiale entfaltet, aber auch Lücken und Verwerfungen hervortreten, etwa im Bereich der Öffnungsklauseln.

Im Ausgangspunkt geht die Kommentierung von der Annahme aus, dass in Zeiten von BigData der Einzelne nicht zum Objekt schwer durchschaubarer Verfahren werden darf, die niemand mehr kontrollieren kann. Es geht daher darum, die Kontrolle über die Informationstransaktionen zurück zu gewinnen. Die Einheitlichheit des europäischen Rechtsrahmen – der in sich auch Widersprüche und Unklarheiten enthält -, werden durch nationale Öffnungsklauseln zumindest beeinträchtigt. Da der deutsche Gesetzgeber von fast allen Öffnungskompetenzen Gebrauch gemacht hat, wird das neue BDSG wie zuvor das alte BDSG umfassend kommentiert. In dieser Neuregelung findet sich auch eine Regulation des Beschäftigtendatenschutzes in § 26, die nach wie vor sehr rudimentär ist. Die Erläuterungen sprechen die offenen Fragen sehr offensiv an.Die Kommentierungen gehen – etwa bei Art. 99 DSGVO – auch jeweils auf Aspekte der Folgenabschätzung ein. Um die kompexen Normen leichter verständlich zu machen, sind viele Beispiele eingearbeitet.

Alle aktuellen Tendenzen werden aufgegriffen: Videokontrollen im Betrieb, der Einsatz von GPS als Kontrollinstrument, die Verwendung von BigData bei Personalentscheidungen, KI, Einsatz von Robotern,  und vieles mehr wie der Einsatz neuer Softwareüberwachungsstrukturen, wozu sich keine expliziten Regelungen finden.

Die Kommentierungen behandeln nicht nur das Gesetzesrecht, sondern gehen auch auf konkrete Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse ein. Die neuen Regelungen haben erhebliche zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen, die bis in die Vertragspraxis reichen, worauf auch intensiv eingangen wird. Das Thema des datenschutzrechtlichen Verbraucherschutzes ist ein zentrales Thema der Kommentierungen. Die Einleitung rekapituliert den Entstehungsprozess.

Im Rahmen der Kommentierung der Art. 44 ff zur grenzüberschreitenden Informationsverarbeitung wird weiter auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache “Safe – Harbour” eingegangen und auf die Problematik des vergleichbaren Schutniveaus in Drittländern wie den USA.

Wie aktuelle Entwicklungen zeigen, kommt dem Datenschutz eine immer größere Bedeutung für jeden Bürger (und Politiker) zu und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen geht es darum, was der Staat an Daten erheben darf und wie sie sie verwalten und nutzen darf. Auf der anderen Seite stellt sich das Problem welche Daten Unternehmen erheben dürfen und wie mit Daten umgehen müssen, die Diskussion um “Facebook” und andere Social Networks sowie die Abschöpfung von Informationen zur Verbesserung der Werbestragien zeigen dies in aller Schärfe. Darüber hinaus stellen sich die Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzes in Unternehmen mit immer größerer praktischer Bedeutung. In vielen Bereichen fehlen trotz der Regelungsdichte klare Normen und auch die EU-Datenschutzgrundverordnung enthält hierzu oftmals nur Regelungsansätze, deren Anwendung in der Praxis abzuwarten bleibt. Nichts anders verhält es sich im Detail mit Auskunftsrechten und dem “Recht auf Vergessen”. Videoüberachung, Cloud – Computing, die Nutzung von Apps und die Datenerhebungen in Social – Networks, Auftragsdatenverarbeitung, grenzüberschreitender Datenverkehr und Einwilligung von Arbeitnehmern markieren nach wie vor nur einige Probleme in diesem Bereich.

Stets bemühen sich die Kommentierungen Lösungsmodelle für alle abschätzbaren Problemlagen anzubieten, zumal zu vielen Bereichen sich erst Rechtsprechung entwickeln wird.

Der Kommentar hat alle aktuellen Entwicklungen sorgfältig und sehr intensiv aufgearbeitet. Er hat nach wie vor einen breiten Adressatenkreis, der von Juristen, über Betriebsräte, Datenschutzbeauftragten bis hin zu interessierten Bürgern reicht, die sich eingehend über die Rechtslage informieren wollen. Infolgedessen sind die Kommentierungen auch sehr verständlich abgefasst.

Die 2. Auflage dieses äußerst informativen Kommentars, liefert dem Leser alle erforderlichen Informationen. Die extrem komplexen Vorschriften werden praxisnah und verständlich erläutert.

Der Kommentar bietet eine äußerst profunde Übersicht über alle aktuellen Entwicklungen im neuen Datenschutzrecht und stellt eine Informationsquelle ersten Ranges dar.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Nähere Informationen dazu und zu den Rechten als Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Mit der weiteren Verwendung stimmen die Nutzer der Verwendung von Cookies zu.

Datenschutzerklärung