J. Koch, Aktiengesetz, 17. Auflage, 2023, C.H..Beck
Eine Rezension zu:
Jens Koch
Aktiengesetz: AktG
Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
17. Auflage
München: C.H.Beck, 2023, L, 2743 S., 199,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-79753-8
Das Werk ist Teil der Reihe: Beck’sche Kurz-Kommentare; Band 53
Der Klassiker zum AktG glänzt erneut mit einer hochaktuellen Kommentierung, nachdem das AktG seit Jahren nicht zur Ruhe kommt und Gesetzesänderungen meist sogar mehrfach pro Jahr an der Tagesordnung sind. Der von Uwe Hüffer begründete Kommentar ist der Kommentar des ersten Zugriffs bei aktienrechtlichen Problemen jeglicher Art, mit zahlreichen Bezügen zum Insolvenzrecht, Umwandlungsrecht, Bilanzrecht und Körperschaftssteuerrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht beim SpruchG, dass in der Fassung der BT-Drs. 20/486 kommentiert wird und zwar im Anhang zu § 305 AktG gemäß dem Entwurf zur diesbezüglichen Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie. Im Gesetzgebungsverfahren hatten sich immer wieder Verzögerungen ergeben.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt der Deutsche Corporate Governance Code 2022 dar, dessen Änderungen eingehend eingearbeitet wurden.
Deutliche Einflüsse wird das Hinweisgeberschutzgesetz auf das AktG nehmen, allerdings abgestuft nach der Größe des Unternehmens, die ab einer Größe von 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, Hinweisgeberschutzkanäle mit internen Meldestellen zu implementieren. Die Erläuterungen erfolgen bei § 76 AktG ab Rdrn. 19 a ff, die eingehend auf die Whistleblower – Strukturen eingehen, wobei auch auf die Thematiken der finanziellen Anreize und der unternehmensinternen Kronzeugenregelungen eingegangen wird. Diese Thematik bewegt sich an einer Schnittstelle zum kollektiven Arbeitsrecht und betrifft auch Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung und das Thema Betriebsvereinbarungen. In vielen Unternehmen werden inzwischen konkrete unternehmensinterne Regelwerke hierzu aufgestellt, was völlig sinnvoll ist.
Natürlich geht der Kommentar auch auf etwaige Auswirkungen des am 01.01.2024 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ein, da dessen Art. 61 auch Änderungen des AktG vorsieht, etwa hinsichtlich des Wortlauts des § 67 AktG.
Wer immer aktienrechtliche Rechtsfragen zu klären hat, wird diesen Klassiker der aktienrechtlichen Kommentarliteratur mit Gewinn zu Rate ziehen.