Peter Raue/Jan Hegemann (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Urheber – und Medienrecht, 3. Auflage, 2024, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Peter Raue/Jan Hegemann (Hrsg.)
Münchener AnwaltsHandbuch
Urheber- und Medienrecht
3., Auflage
München: C.H.Beck, 2023, 1400 S., 229,00 Euro inkl. MwSt.
ISBN 978-3-406-77630-4
Das eingeführte Münchener AnwaltsHandbuch enthält auf 1.400 Seiten alle in der Praxis erforderlichen Informationen für die Bereiche des Urheber – und Medienrecht. Der kompakte Band enthält in Schwerpunkten gebündelte Informationen zu diesen Materien. Der Band bietet eine erhebliche Arbeitserleichterung für in diesem Bereich tätige Rechtsanwälte. Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster und Praxistipps runden den Band entscheidend ab. Da der Band 12 Jahre nach der zweiten Auflage erscheint, handelt es sich angesichts der vielfältigen Rechtsänderungen um eine Neubearbeitung. Einbezogen werden auch die zahlreichen ungeklärten Abgrenzungsfragen zwischen privaten und öffentlichem Rundfunk.
- Urheberrecht und Urhebervertragsrecht
- Verlagsrecht
- Musikrecht sowie Film- und Fernsehvertragsrecht
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
- Rundfunkrecht
- Jugendmedienschutz
- Telemedien- und Telekommunikationsrecht
- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Kulturförderung
- Medienarbeits- und Sozialrecht
- Verfahrensrecht.
Die 3. Auflage berücksichtigt u.a. die Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes und das Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (UrhDaG). Das Handbuch wertet die ergangene Rechtsprechung praxisnah auf und markiert auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Teilbereichen, so etwa für das Musikrecht und die Formen der Berichterstattung. Die Darstellungen sind sehr vielschichtig und umfassend.
Das wichtige Werk bietet der Praxis erhebliche Informationen und ist in jeder Hinsicht ein Gewinn.