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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Handbuch Arbeitsrecht – Bände 3 und 4: Kollektives Arbeitsrecht I und II

Münchener Handbuch Arbeitsrecht, 5. Auflage, Bände 2 und 3, Kollektives Arbeitsrecht I und II, 2022, C.H.Beck

Eine Rezension zu: 

Abbildung von Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht | 5. Auflage | | beck-shop.de

Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht

Bände 3 und 4: Kollektives Arbeitsrecht I und II

Herausgeber: Heinrich Kiel/Stefan Lunk/Hartmut Oetker

Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 3: Kollektives Arbeitsrecht I

Handbuch

Buch. Hardcover (In Leinen)

5. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, LXIII, 1848 S., 229,00 Euro

ISBN 978-3-406-75393-0

www.beck-shop.de

Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 4: Kollektives Arbeitsrecht II, Arbeitsgerichtsverfahren

Handbuch

Buch. Hardcover (In Leinen)

5. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, LXIII, 1613 S. 229,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-75394-7

München: C.H.Beck, 2022, alle vier Bände: 916,00 Euro plus MwSt., nur als Gesamtwerk beziehbar

 

Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht umfasst vier Bände, die das gesamte deutsche Arbeitsrecht systematisch erläutern und wesentliche Entwicklungen aufzeigen. Dabei stehen jeweils die aktuellen Herausforderungen dieses Rechtsgebietes im Zentrum. Schwerpunkte bestehen auf der einen Seite im Bereich der Europäisierung des Arbeitsrecht und bei der Analyse der Rechtsprechung. Das Handbuch soll zukünftig nach Möglichkeit in kürzeren Intervallen erscheinen.

Gegenüber der Vorauflage weist das sehr eingeführte Werk erneut erhebliche Änderungen auf, da umfangreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten waren, wie die Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht, im BetrAVG, dem Mutterschutzrecht, die Einflüsse der novellierten BPerVG und des BetrVG auf das Individualarbeitsrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht unter dem Eindruck der COVID19-Krise. Der Band I zum Individualarbeitsrecht behandelt in Schwerpunkten die Bereiche Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses, während der Band II zum Individualarbeitsrecht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsschutzrecht in Schwerpunkten behandelt sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung. Da die Vorlage im Jahr 2018 erschienen war, haben die Autoren es übernommen, den Band – bei gleicher Konzeption – umfassend zu überarbeiten, wobei dies im Bereich Arbeitsschutzrecht dazu geführt hat, diesen Teil praktisch ganz neu zu schreiben, weil die COVDID19-Pandemie insoweit fundamentale Änderungen erzwungen hat.

Das Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht stellt wie kein anderes Werk detailliert und praxisgerecht das gesamte Arbeitsrecht umfassend dar. Die vier Bände erscheinen komplett neu bearbeitet und erweitert in 5. Auflage ab dem Jahr 2021. Das Gesamtwerk ist die perfekte Bibliothek zum Arbeitsrecht und ermöglicht gründliches, strukturiertes und erfolgreiches Arbeiten in diesem vielfältigen Rechtsgebiet. Besonders geeignet für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndizi, Gerichte, Personalabteilungen und Betriebsräte. Dieses Handbuch beherrscht alle Aspekte des Arbeitsrechts.
Der neue Band 2 berücksichtigt neben den Änderungen des Teilzeit- und Befristungsrechts die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsrecht und das novellierte BPersVG sowie die Auswirkungen des geänderten Mutterschutzrechts und die Änderungen im Betriebs­rentengesetz vom Juni und Dezember 2020.
Der neue Band 3 berücksichtigt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die Aktualisierungen im Tarifvertragsgesetz von Mai 2020, das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz von Mai 2021 sowie die Änderungen des BetrVG und deren Auswirkungen auf die Betriebsratspraxis.
Der Band 3 behandelt neben der Koalitionsfreiheit als Grundrecht der Arbeitsverfassung, das Koalitionsverbandsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Arbeits- und Schlichtungskampfrecht und leitet über zum Betriebsverfassungsrecht, dass in Band 4 vertieft dargestellt wird. Der Band hat den Stand vom 01.05.2021, teilweise vom Oktober 2021.
Der Band 3 geht auf zahlreiche Detailfragen ein, auf die kürzere Darstellungen nicht eingehend können und entwickelt das kollektive Arbeitsrecht systematisch vom Grundrecht der Koalitionsfreiheit her, auf dem das gesamte Kollektivverbands für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften beruht, deren Auseinandersetzungen das kollektive Arbeitsrecht seit Jahrzehnten prägen. Diese Entwicklungen – ohne die, die aktuellen Entwicklungen nicht nachvollziehbar sind – werden in den ersten beiden Abschnitten eingehend nachgezeichnet, um die Bedeutung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit eingehend zu betonen.
Die Darstellung versteht sich insoweit als neutral und konzentriert sich auf eine objektive Darstellung. Dies zeigt sich insbesondere im Tarifrecht, dass in all seinen Verästelungen und Zusammenhängen mit der Betriebsverfassung auf der einen Seite und dem Arbeitsvertragsrecht auf der anderen Seite dargestellt wird, einschließlich einer sehr intensiven Darstellung der Allgemeinverbindlicherklärung behandelt wird. Besonders lesenswert sind die Ausführungen zur Tariffähigkeit.
Die Konsequenzen des Scheiterns der Verständigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden werden im Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht behandelt, das im Wesentlichen nicht kodifiziert ist. Die Darstellung geht auf die Entwicklung der Rspr. intensiv ein, vermeidet aber die Diskussion überholter Rechtsprechung und greift besonders die aktuellen Entwicklungen, etwa den Lokführerstreik auf. Der letzte Teil des Bandes leitet über zu den Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und gibt hier eine grundlegende Übersicht über die Betriebsverfassung, die Funktionen des Betriebsrates, die Betriebsversammlung, den Gesamtbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und betriebliche Einigungsstelle sowie den Sprecherausschuss für leitende Angestellte.
Die Darstellung zum BetrVG wird in Band 4 fortgesetzt und zwar mit den Schwerpunkten auf die – inzwischen erweiterten – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen und auch wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie in personellen Angelegenheiten. Ebenfalls eingehend dargestellt wird die Europäische Betriebsverfassung. Dies leitet über zum erheblich reformierten Personalvertretungsrecht und den „Mitbestimmungsmöglichkeiten“ bei den beiden großen Kirchen in Deutschland. Weiter intensiv dargestellt wird die Mitbestimmung im Unternehmen, besonders bei der AG sowie das MitbestG 1976 sowie die noch relevanten Bereiche der Montan-Mitbestimmung. Der Band schließt mit einer umfassenden Darstellung aller Verfahrensarten der Arbeitsgerichtsbarkeit und des ArbGG.
Das Müchener Handbuch zum Arbeitsrecht bietet den wahrscheinlich vollständigsten Überblick über das gesamte deutsche Arbeitsrecht mit allen erforderlichen Details.

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