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Münchener Kommentar zum BGB: Band 5: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h)

Münchener Kommentar zum BGB: Band 5: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h), 8. Aufl., 2020, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

  Abbildung von Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 5: Schuldrecht - Besonderer Teil II | 8. Auflage | 2020 | §§ 535-630h, BetrKV, Heizkoste...

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 5: Schuldrecht Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h BGB)

BetrKV – HeizKKV – WärmeLV – EFZG – TzBfG – MiLoG – KSchG

Kommentar

                                                                                                                         8. Auflage

München: C.H.Beck, 2020, , Buch, XXVII, 2962 S. Hardcover (In Leinen), 299,00 Euro

– nur als Gesamtwerk beziehbar –

ISBN 978-3-406-72604-0

Information zu den Autoren:

  • Redakteure: Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Wolfgang Krüger

www.beck-shop.de

Mit dem nunmehr erschienenen Band 5 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die 8. Auflage dieses renommierten Großkommentars fortgesetzt, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind. In der neuen Ausgabe des verlagseigenen Magazins beckextra findet sich ein interessantes Interview mit Erfindern, Herausgeben und Redakteurinnen dieses Kommentars, insbesondere mit Herrn Prof. Säcker, der diesen Kommentar in den 70ger Jahren konzipiert hat, vor dem Hintergrund der damals vorhandenen, “vergleichbaren” Kommentarliteratur: http://presse.beck.de/beckextra-das-magazin.aspx.

Das nunmehr auf  13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich im Jahr 2020 komplett vorliegen. Bis zu diesen Endzeitpunkt sollen alle Einzelbände vorliegen. Die Kommentierung soll ab dieser Auflage in einem dreijährigen Turnus erfolgen, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie die ersten vier Bände eindrucksvoll gezeigt haben.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die europarechtliche und internationale Bezüge intensiv einbezieht.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des  Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und weisen viele Querverweise zu anderen Erläuterungen auf. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was Kritik der Autoren nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH und den Instanzgerichten durchgehend berücksichtigt wird.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe und Zusammenhänge hin analysiert. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder  “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Mit der 8. Auflage wird der Band 5 in einer vollständig überarbeiteten Form vorgelegt.

Das Gesamtwerk hat folgenden Plan:

 Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 978-3-406-72600-2

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.

Für die 8. Auflage wurde Band 5 – bislang Band 4 – insgesamt vollständig überarbeitet und auf den Stand von Januar 2019 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2020 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2016 erschienenen Vorauflage.

Der Band 5 vereint sehr unterschiedliche Materien wie das Miet- und Pachtrecht und das Arbeitsrecht. Die Kommentierungen gehen insbesondere für den Bereich des Arbeitsrechts weit über den Gesetzestext der arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB hinaus.

Die Kommentierung zum Mietrecht geht in deutlichen Schwerpunkten auf das Mietrechtsanpassungsgesetz 2018/2019 ein. Dieses Gesetz ist eine Art Korrekturgesetz, weil in Berlin bemerkt wurde, dass die bisherigen Regelungen zur Mietpreisbremse nicht den gewünschten Effekt hatten. Ob die neuen Optimierungen diesen Effekt haben werden, wird sich zeigen. Jedenfalls wird der neue Auskunftsanspruch eines Mietinteressenten gegen den Vermieter hinsichtlich der bisherigen Miethöhe eingehend dargestellt, der bewirken soll, dass der Vermieter sich bei falscher Auskunft nicht auf eine Ausnahme bei einer etwaigen Mieterhöhung berufen können soll. Auch die Herabsetzung des Umlagesatzes bei Modernisierungen in Ballungsgebieten wird eingehend mit allen praktischen Folgen kommentiert.

Besonders intensiv eingearbeitet wird die fast unübersehbare Anzahl von mietrechtlichen Entscheidungen, deren Anzahl mit jeder Gesetzesänderung ansteigt, was dann meist weitere Streitfragen produziert. Die Kommentierung erläutert das gesamte Mietrecht vollständig und dies bedeutet, dass auch alle mietrechtlichen Begleitregelungen aus diversen Verordnungen wie etwa hinsichtlich der Betriebskosten souverän einbezogen und erläutert werden. Dies leisten nur wenige Kommentierungen.

Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zu Angehörigenmietverträgen, zu Annahmefristen für Mietverträge, zur Zwischenvermietung, zu Aufrechnungsverboten, zum Vertragseintritt des Mieters, zum Vorkaufsrecht des Mieters und zur Fristenberechnung. Fragen des Leistungsstörungsrechts und Fragen der Betriebskostenabrechnung (Gartenpflege, „Mülltourismus“) beschäftigten die Gerichte weiter sehr intensiv. Weitere Schwerpunkte stellen die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und das Vorliegen von Kündigungsgründen (vorgetäuschter Eigenbedarf) dar. Beim Eigenbedarf wird auf die jüngste BGH – Rechtsprechung intensiv eingegangen.

Das Arbeitsrecht wird in diesem Band sehr intensiv kommentiert. Über das BGB hinaus werden das TzBfg, das EFZG, das KSchG und das MiloG erläutert, die das Arbeitsrecht eingehend prägen. Die Kommentierungen wurden unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung insbesondere des BAG und des EuGH sehr gründlich aktualisiert. Eingegangen wird auf alle arbeitsrechtlichen Entwicklungen, so auch auf die Digitalisierung der Arbeitsprozesse, Arbeit 4.0 und weitere aktuelle Themen.
Die Änderung des § 611a BGB mit der ersten gesetzlichen Definition des Arbeitsvertrages – die nicht unumstritten ist – ist eingearbeitet. Berücksichtigt sind ferner die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und das neue Entgelttransparenzgesetz mit ihren zahlreichen Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse, etwa hinsichtlich der Anforderungen an datenschutzrechtlichen Einwilligen und das Arbeitnehmerdatenschutzrecht.  Auf die gesonderte Kommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) ist besonders hinzuweisen, da dieses Gesetz erheblichen Einfluss auf das Arbeitsrecht genommen hat und weitaus mehr regelt, als nur den gesetzlichen Mindestlohn. Insoweit wird auf alle Funktionen – etwa auch hinsichtlich der „Minijobs“ – näher eingegangen.

Der Band 5 bietet eine souveräne Erläuterungen aller Rechtsfragen des Mietrechts und des Dienst- und Arbeitsrecht vor aktuellem Hintergrund und mit sehr tiefgehenden Erörterungen.

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