Münchener Kommentar zum BGB: Band 5: Schuldrecht Allgemeiner Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h), 8. Aufl., 2020, C.H.Beck
Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 5: Schuldrecht Besonderer Teil II (§§ 535 – 630 h BGB)
BetrKV – HeizKKV – WärmeLV – EFZG – TzBfG – MiLoG – KSchG
Kommentar
8. Auflage
München: C.H.Beck, 2020, , Buch, XXVII, 2962 S. Hardcover (In Leinen), 299,00 Euro
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
ISBN 978-3-406-72604-0
Information zu den Autoren:
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Redakteure: Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Wolfgang Krüger
Das Gesamtwerk hat folgenden Plan:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 978-3-406-72600-2
- Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 978-3-406-72602-6
- Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311-432), 978-3-406-72603-3
- Band 4: Schuldrecht, Besonderer Teil I §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG, 978-3-406-72604-0
- Band 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II, 978-3-406-72605-7
- Band 6: Schuldrecht Besonderer Teil III (§§ 630-704), 978-3-406-72606-4
- Band 7: Schuldrecht Besonderer Teil IV, 978-3-406-72607-1
- Band 8: Sachenrecht, 978-3-406-72608-8
- Band 9: Familienrecht I, 978-3-406-72609-5
- Band 10: Familienrecht II, §§ 1589-1921, SGB VIII, 978-3-406-72610-1
- Band 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG, 978-3-406-72611-8
- Band 12: Internationales Privatrecht I, 978-3-406-72612-5
- Band 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-248 EGBGB, 978-3-406-72613-2
Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle.
Für die 8. Auflage wurde Band 5 – bislang Band 4 – insgesamt vollständig überarbeitet und auf den Stand von Januar 2019 gebracht. Die Kommentierungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass eine Kommentierung im Jahr 2020 stets eine Kommentierung vor der nächsten Gesetzesänderung ist, so dass das BGB immer mehr von ursprünglichen Glanz einbüßt, nachdem es Vorschriften enthielt, die Jahrzehnte “gehalten” haben. Eine Kommentierung hat heute insbesondere die Aufgabe aus einer Anhäufung von unübersichtlichen, verordnungsgleichen Normen einen Gesamtzusammenhang herzustellen, der in Form eines beweglichen Systems die aktuelle Rechtslage auf eine Bestandsaufnahme bringt. Berücksichtigt werden zahlreiche Gesetzesänderungen seit der erst im Jahr 2016 erschienenen Vorauflage.
Der Band 5 vereint sehr unterschiedliche Materien wie das Miet- und Pachtrecht und das Arbeitsrecht. Die Kommentierungen gehen insbesondere für den Bereich des Arbeitsrechts weit über den Gesetzestext der arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB hinaus.
Die Kommentierung zum Mietrecht geht in deutlichen Schwerpunkten auf das Mietrechtsanpassungsgesetz 2018/2019 ein. Dieses Gesetz ist eine Art Korrekturgesetz, weil in Berlin bemerkt wurde, dass die bisherigen Regelungen zur Mietpreisbremse nicht den gewünschten Effekt hatten. Ob die neuen Optimierungen diesen Effekt haben werden, wird sich zeigen. Jedenfalls wird der neue Auskunftsanspruch eines Mietinteressenten gegen den Vermieter hinsichtlich der bisherigen Miethöhe eingehend dargestellt, der bewirken soll, dass der Vermieter sich bei falscher Auskunft nicht auf eine Ausnahme bei einer etwaigen Mieterhöhung berufen können soll. Auch die Herabsetzung des Umlagesatzes bei Modernisierungen in Ballungsgebieten wird eingehend mit allen praktischen Folgen kommentiert.
Besonders intensiv eingearbeitet wird die fast unübersehbare Anzahl von mietrechtlichen Entscheidungen, deren Anzahl mit jeder Gesetzesänderung ansteigt, was dann meist weitere Streitfragen produziert. Die Kommentierung erläutert das gesamte Mietrecht vollständig und dies bedeutet, dass auch alle mietrechtlichen Begleitregelungen aus diversen Verordnungen wie etwa hinsichtlich der Betriebskosten souverän einbezogen und erläutert werden. Dies leisten nur wenige Kommentierungen.
Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zu Angehörigenmietverträgen, zu Annahmefristen für Mietverträge, zur Zwischenvermietung, zu Aufrechnungsverboten, zum Vertragseintritt des Mieters, zum Vorkaufsrecht des Mieters und zur Fristenberechnung. Fragen des Leistungsstörungsrechts und Fragen der Betriebskostenabrechnung (Gartenpflege, „Mülltourismus“) beschäftigten die Gerichte weiter sehr intensiv. Weitere Schwerpunkte stellen die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und das Vorliegen von Kündigungsgründen (vorgetäuschter Eigenbedarf) dar. Beim Eigenbedarf wird auf die jüngste BGH – Rechtsprechung intensiv eingegangen.
Der Band 5 bietet eine souveräne Erläuterungen aller Rechtsfragen des Mietrechts und des Dienst- und Arbeitsrecht vor aktuellem Hintergrund und mit sehr tiefgehenden Erörterungen.