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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar Strafgesetzbuch, Band 9: Völkerstrafgesetzbuch

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 9, Nebenstrafrecht II: Völkerstrafgesetzbuch, 4. Aufl., 2022, C.H.Beck

 

Eine Rezension zu: 

Abbildung von Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 9: Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch | 4. Auflage | 2022 | beck-shop.de

 Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 9: Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch

Strafvorschriften aus: AufenthG, FreizügG/EU, AsylG, StAG, WaffG, KrWaffG, SprengG, WStG, EGWStG

Kommentar

Bandredaktor: Prof. Dr. Christoph Sefferling

 

4. Auflage

München: C.H.Beck, 2022, XXIV, 1725 S. Mit einer Beilage zu Band 5: §§ 275-281 StGB nF., 339,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-74609-3

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Der Band „Nebenstrafrecht III“ des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch enthält eine umfassende Darstellung jener Materien des deutschen Nebenstrafrechts, mit internationalen Bezügen, insbesondere eine Kommentierung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches und der neuen §§ 275 – 281 StGB n.F. Die Neuauflage greift unbeschadet einer Vertiefung der Konzeption viele aktuelle Entwicklungen auf, an denen es insbesondere bei der Anwendung des Völkerstrafrechts derzeit nicht mangelt.

Der Kommentar hat den Stand von Februar 2022 2017 und greift Entwicklungen seit der Vorauflage aus dem Jahr 2018 auf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die hier kommentierten oftmals miteinander interagieren, da eine Völkerstraftat in der Regel mit einem Waffenrechtsdelikt zusammentrifft. Auch ist es möglich, dass ein Kriegsverbrecher in Deutschland – ggf. unter falscher Identität – Asyl beantragt. Der Verstoß eines Bundeswehrsoldaten gegen ein Delikt des Völkerstrafrechts – was sehr, sehr selten gewesen sein dürfte angesichts der berichteten Entscheidungen – führt zum Wehrstrafrecht. Daher sind die hier kommentierten Materien gut ausgewählt.

Die Entwicklungen werden auch in der vierten Auflage erneut möglichst international dokumentiert, so dass dieser Kommentar sich nicht  lediglich auf eine deutsche Betrachtungsperspektive beschränkt, sondern auch Bezüge zur internationalen Menschenrechtsproblematik herstellt. Die schwierige, von zahlreichen Bezügen zum Völkerrecht gekennzeichnete Materie wird durch zahlreiche Fälle und Beispiele  anschaulich vermittelt. Rechtsprechung und Literatur wurden im Detail ausgewertet, auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen, zu denen es noch keine Entscheidungen geben kann.

Der neue Band 9 erläutert die strafrechtlichen Normen des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes und Asylgesetzes, die sonst meist allein aus verwaltungsrecht­licher Sicht kommentiert werden, sowie des StaatsangehörigkeitsG. Darüber hinaus werden das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz, das Wehrstrafgesetz und dessen Einführungsgesetz ausführlich dargestellt. Dabei handelt es sich bei den genannten Materien um verwaltungsakzessorisches Strafrecht, mit erheblichen Unterschieden zu den §§ 3 ff StGB bei der internationalen Anwendung. Bei der Kommentierung des Strafrechts im Bereich des Ausländer- und Asylrechts wurde die Kommentierung an die letzten Gesetzesänderungen feinabgestimmt.
Insbesondere dem Waffenrecht kommt als Reaktion auf Amokläufe und Terroranschläge im Vorfeld zu den hier einschlägigen strafrechtlichen Delikten eine Präventivfunktion zu, auch um den internationalen Handel stärker zu kontrollieren. Es handelt sich hierbei um Vorfeldkriminalisierung, deren veränderte Einschätzung sich in regelmäßigen Verschärfungen des Waffenrechts niederschlägt. Die Kommentierung geht in diesem Bereich eingehend auf das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2020 ein.
Ferner beinhaltet der Band eine ausführliche Kommentierung zum Völkerstrafgesetzbuch. Ein erheblicher Teil des Bandes ist dem Völkerstrafrecht gewidmet. Die Entwicklungen in Syrien und in der Ukraine – soweit nicht nach Redaktionsschluss geschehen – werden eingehend berücksichtigt. Insgesamt hat das VStGB in seiner Bedeutung zugenommen, dessen allgemeiner Teil auf die Vorschriften des allgemeinen Teil des deutschen StGB verweisen. Betroffen waren in den letzten Jahren besonders Anklagen wegen der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen wie dem „Islamischen Staat“. Dies korrespondiert Entwicklungen beim IStGH in Den Haag, die rechtsvergleichend einbezogen werden, zumal die Zuständigkeit des IStGH nachrangig ist, weil er nur zuständig ist, wenn auf nationaler Ebene nicht hinreichend gehandelt wird, was leider häufiger der Fall ist. In die Darstellung einbezogen wird auch die Rechtsprechung diverser völkerrechtlicher ad-hoc-Gerichtshöfe.
Das VStGB setzt die Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland aus dem Rom – Statut um und erfasst den gesamten Bereich Komplex des internationalen Strafrechts in einem Gesetz kodifiziert wird, soweit nicht Verweisungen auf das StGB eingreifen, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. Seit dem Jahr 2017 findet sich in § 13 VStGB der sehr aktuelle Straftatbestand des Agressionsverbrechen, etwa durch einen völkerrechtlichen Angriff auf einen souveränen Staat. Danach wurde § 80 StGB gestrichen, da die neuere Norm den Auftrag aus Art. 26 GG eindeutig klarer erfüllt. Diese Norm wird hier erstmals ausführlich kommentiert.

Der Kommentar bietet eine der transparentesten und besten Darstellungen dieser schwierigen Materie, die Studenten, Wissenschaftler und Praktiker gleichermaßen anspricht.

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