Eine Rezension zu:
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Band 10: Familienrecht II, §§ 1589 – 1921, VBVG, SGB VIII
Kommentar
– nur als Gesamtwerk beziehbar –
Band II: ISBN 978-3-406-76680-0
Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle. Ziel aller Kommentierungen ist die Präsentation realitätsnaher Lösungsvorschläge.
Band 10 widmet sich vertieft dem Versorgungsausgleich, dem Kindesunterhalt und bietet die erste umfassende Kommentierung zu den erheblichen Änderungen durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die zu grundlegend veränderten Gesetzestexten führte, die dann auch Neukommentierungen zur Folge haben.
Unter anderen wird in interessanten Schwerpunktsetzungen thematisiert wie sich die „Ehe für alle“ auf das Kindschaftsrecht und das Verwandschaftsrecht auswirken wird. Insoweit wird auch das Personenstandsgesetz einbezogen, nachdem in das Geburtenregister auch das dritte Geschlecht „divers“ eingetragen werden kann. In diesem Zusammenhang geht die Kommentierung selbstredend auch auf die Änderungen im Abstammungsrecht ein, hier insbesondere auf das neue Samenspenderregister, das unter bestimmten Voraussetzungen eine anonyme Samenspende ermöglichen kann. Diesen Möglichkeiten korrespondieren die Rechte des Kindes auf Kenntnis der Vaterschaft, dass bei einer anonymen Samenspende allerdings zwangsläufig leerlaufen wird.
Im Fokus der Kommentierungen stehen insbesondere auch die erheblichen Änderungen im Kindschaftsrecht. Die Kommentierung berücksichtigt eingehend den Umstand, dass das Kindschaftsrecht zunehmend zum zentralen Kerngebiet des Familienrechts wird, durchaus auch auf völkerrechtlicher Grundlage. Auf die aktuellen Kontroversen wird in den Kommentierungen eingehend eingegangen, so auf die Rspr. zum Wechselmodell und zur Elternverantwortung nach Scheidung gegenüber den Kindern.
Auf dieser Linie liegt eine noch stärkere Akzentuierung des Kindesunterhaltsrechts unter Einbeziehung der Düsseldorfer Tabelle und steuerrechtlicher Fragen mit Blick etwa auf das Familienentlastungsgesetz und des Starke-Familien-Gesetzes.
Da das Betreuungs- und Vorsorgerecht erneut durch die Rechtsprechung teilweise neu interpretiert wurde, musste der Gesetzgeber reagieren, etwa hinsichtlich der Zwangsbehandlungen in § 1906 a BGB, dessen Kommentierung die gesamte Bandbreite der Problematik erfasst und Lösungen bereit stellt. Intensiv einbezogen werden auch unterbringungsrechtliche Aspekte, wobei hier auch Aspekte der Menschenwürde herangezogen werden.
Die Kommentierungen sorgen für Klarheit und Aktualität und sind mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision abgefasst worden.
Der zehnte Band der neunten Auflage des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bietet alle Detailinformationen, die im Bereich des Familienrechts relevant sind und setzt die Erfolgsgeschichte der ersten sieben Auflagen dieses renommierten Kommentars eindeutig fort. Die Neuauflage setzt erneut deutliche Maßstäbe im Familienrecht.