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Münchener Kommentar zum BGB: Band 9: Familienrecht I

Münchener Kommentar zum BGB: Band 9 und 10: Familienrecht I und II, 8. Aufl., 2019/2020, C.H.Beck – update 01/2020

Eine Rezension zu:

  Abbildung von Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 9: Familienrecht I | 8. Auflage | 2019 | §§ 1297-1588, Versorgungsausgl...Abbildung von Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, Band 10: Familienrecht II, §§ 1589-1921, SGB VIII | 8. Auflage | 2020

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB

Band 9: Familienrecht I (§§ 1297 – 1588; VersAusglG, GewSchG, LPartG

Band 10: Familienrecht II, §§ 1589 – 1921, SGB VIII

Kommentar

          Band I: 8. Auflage 2019, Buch, XXVII, 2285 S. Hardcover (In Leinen), 279,00 Euro inkl. MwSt.

          Band II: 8. Auflage, 8. Auflage 2020. Buch. LVI, 2606 S. Hardcover (In Leinen), 299,00 Euro inkl. MwSt.

– nur als Gesamtwerk beziehbar –

Band I: ISBN 978-3-406-726095-0

Band II: ISBN 978-3-406-72610-1

Information zu den Autoren:

  • Redakteurin: Prof. Dr. Elisabeth Koch
  • Die Bearbeiter des neunten Bandes: Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, Rechtsanwältin
  • Dr.KonradDuden, LL.M.
  • Dr.Hans-Ulrich Maurer, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
  • Dr.Christof Münch, Notar
  • Prof. Dr.AndreasRoth
  • Prof. Dr.Karl August Sachsen Gessaphe
  • SilkeScholer, Rechtsanwältin
  • WaltherSiede, Richter am Oberlandesgericht
  • AlbrechtWeber, Rechtsanwalt, Richter am Oberlandesgericht a.D.
  • BeatrixWeber-Monecke, Richterin am Bundesgerichtshof a.D.
  • und Prof. Dr. Marina Wellenhofer

www.beck-shop.de

Mit den nunmehr erschienenen Bänden 9 und 10 des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die 8. Auflage dieses renommierten Großkommentars fortgesetzt, dessen Kommentierungen Details enthalten, die in kürzeren Kommentierungen zu kurz kommen müssen oder nicht relevant sind. In der neuen Ausgabe des verlagseigenen Magazins beckextra findet sich ein interessantes Interview mit Erfindern, Herausgebern und Redakteurinnen dieses Kommentars, insbesondere mit Herrn Prof. Säcker, der diesen Kommentar in den 70ger Jahren konzipiert hat, vor dem Hintergrund der damals vorhandenen, “vergleichbaren” Kommentarliteratur: http://presse.beck.de/beckextra-das-magazin.aspx.

Das nunmehr auf  13 Bände angelegte Werk wird voraussichtlich im Jahr 2020 komplett vorliegen. Bis zu diesen Endzeitpunkt sollen alle Einzelbände vorliegen. Die Kommentierung soll ab dieser Auflage in einem dreijährigen Turnus erfolgen, was auch sinnvoll ist, weil auch das Zivilrecht ständigen Veränderungen unterliegt, wie die ersten erschienenen Bände der achten Auflage eindrucksvoll gezeigt haben.

Der bereits von der ersten Auflage an hochgepriesene Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das gesamte Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung, die europarechtliche und internationale Bezüge intensiv einbezieht.

Die Kommentierungen sind einheitlich aufgebaut. Sie beginnen mit einer Herausarbeitung des  Normzwecks und einer rechtlichen Einordnung, gehen dann auf die Tatbestandsmerkmale im Detail ein und weisen viele Querverweise zu anderen Erläuterungen auf. Rechtsprechung und Literatur sind auf einem hohem Niveau so vollständig wie möglich ausgewertet, was Kritik der Autoren nicht ausschließt. Die Strukturierung erhöht den Praxisnutzen dieses einflußreichen Großwerkes, das vom BGH und den Instanzgerichten durchgehend berücksichtigt wird.

Es handelt sich um eine Kommentierung, die vertiefte Informationen bietet, die nicht überall in dieser Form präsent sind. Die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur wird auf Hintergründe und Zusammenhänge hin analysiert. Es handelt sich um eine Kommentierung für Nutzer, die es entweder  “genau wissen wollen” oder es genau wissen müssen.

Mit der 8. Auflage werden die Bände 9 und 10 in einer vollständig überarbeiteten Form vorgelegt.

Das Gesamtwerk hat folgenden Plan:

 Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 978-3-406-72600-2

Die Kommentierungen bieten insbesondere für schwierige Problemfälle – die nicht so selten sind – einen hohen Praxisnutzen, bei einer seit der Erstauflage anhaltenden, hohen wissenschaftlichen Reputation. Die Kommentierung ist bekanntlich auch eine sehr verlässliche Zitatquelle. Ziel aller Kommentierungen ist die Präsentation realitätsnaher Lösungsvorschläge.

Band 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe, geht aber auch auf die Materien des Gewaltschutzgesetzes, des Lebenspartnerschaftsgesetzes und das Versorgungsausgleichgesetz für den Fall der Scheidung der Ehe intensiv ein. Die Auflage ist von einem erheblichen Autorenwechsel gekennzeichnet. Die Kommentierung hat den Stand von Ende August 2019.

Dies umfasst Themenbereiche wie

  • Ehewirkungen im Allgemeinen (Ehenamensrecht, Schlüsselgewalt)
  • Eheliches Güterrecht (Ehevertrag, Zugewinnausgleich)
  • Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich).

Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur seit der Vorauflage werden intensiv ausgewertet.

Besonders hervorzuheben sind die Änderungen durch

  • das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
  • das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung durch Personen gleichen Geschlechts
  • das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung durch Personen gleichen Geschlechts.

Die deutlich überarbeitete Einleitung gibt einen Überblick über das Familienrecht als Ganzes, unter Einschluss der Erörterung der dogmatischen Besonderheiten und der Bezüge zu den anderen Teilen des BGB und der Rechtsordnung, etwa zu den Regelungen des FamFG und des Strafrechts. Die Einleitung nennt jedes Gesetz mit familienrechtlichem Regelungsgehalt und geht auch auf die Bezüge zum Erbrecht ein. Dargestellt werden auch die Grundzüge des internationalen Familienrechts.

Dabei ist besonders das neue Eheschließungsrecht von Relevanz, das vor dem Hintergrund schwieriger politischer Auseinandersetzungen in diesem Bereich nunmehr die menschenrechtlichen Vorgaben erfüllen dürfte. Die Kommentierungen zu diesem Bereich gehen auf diesen Paradigmenwechsel im Eheschließungsrecht intensiv ein und erörtern intensiv die Veränderungen und Folgen für die Praxis, auch mit Blick auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften. Da diese Regelungen ohne eine intensive Nachzeichnung des langwierigen Gesetzgebungsprozess nicht nachvollziehbar sind, werden dieser Gesetzgebungsprozess und die bisherigen Umsetzungsschritte im Detail rekonstruiert.

Die Kommentierung verbindet teilweise die Literaturformen des Kommentars und eines Handbuches, was sich besonders in Anhängen zeigt. So geht der Anhang zu § 1302 BGB in einem sehr interessanten Überblick auf alle aktuellen Fragestellungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein, die in anderen Ländern teilweise verrechtlicht ist, aber in Deutschland bewusst und gewollt überwiegend ungeregelt bleibt, was den Abschluss von Partnerschaftsverträgen in gewissen Grenzen nicht ausschließt. Auf die schwierige Rechtslage besonders bei Abwicklungen der Vermögensbeziehungen solcher Partnerschaften wird im Detail auf rund 60 S. eingegangen.

Ähnlich verhält es sich mit den ausgezeichneten Vorbemerkungen, etwa vor § 1303 BGB, die eine Geschichte des deutschen Eherechts und der damit verbundenen Entwicklungen enthält. Die Ehewirkungen werden intensiv auch insbesondere auf vermögensrechtliche Verbindungen hin erörtert, so etwa bei § 1357 BGB. Mit großer Sorgfalt werden die Unterhaltspflichten unter Ehegatten sowie der Zugewinnausgleich erläutert.

Bei der Kommentierungen des § 1371 BGB, der im Erbrecht große Bedeutung hat, werden alle Varianten anhand einer teilweise schwierigen, nicht immer konsistenten Rechtsprechung zwischen erbrechtlicher (überlebender Ehegatte wird mindestens Miterbe) und güterrechtlicher Lösung (überlebender Ehegatte wird nicht Erbe) erörtert, gerade auch mit Blick auf etwaige Vermächtnisse und mit den oftmals außer Acht gelassenen Möglichkeiten der Ausschlagung und dem Verlangen von Zugewinn plus Pflichtteil. Es wird hier gut erklärt, dass die Wahl der Vorgehensweise konkrete Bewertungen der Situation verlangt, auch mit Blick auf steuerrechtliche Fragestellungen, die in die Darstellung ebenso einbezogen werden wie etwa insolvenzrechtliche Aspekte.

Die Relevanz von Bewertungsfragen setzt sich fort bei den Erläuterungen des Zugewinnausgleichs, wobei die Thematik der Eheverträge intensiv in die Darstellung einbezogen wird. Besonders Augenmerk wird auch den Grenzen des Zugewinns bei grob unbilligem Verhalten gewidmet, so bei der Erläuterung des § 1381 BGB, dessen Einrede selbst den Grenzen des § 242 BGB unterliegt, so dass die Rechtsprechung hierzu im Vorfeld immer analysiert werden muss, wobei diese Kommentierung eine erhebliche Unterstützung bietet.

Die Vorbemerkungen vor § 1564 BGB wiederum bringen einen Überblick über die Entwicklung des Scheidungsrechts und der Scheidungsgründe mit den jeweiligen Entwicklungsschritten. Scheidungs, Scheidungsunterhalt und Versorgungsausgleich mit den Berechnungsmethoden werden vorbildlich erörtert.

Der Band 10 widmet sich den Abschnitten 2 und 3 zum Familienrecht, also den Themenbereichen Verwandtschaft (Abstammungsrecht, Recht des Kindesnamens, Unterhaltspflicht, Sorgerecht, Adoptionsrecht), Kindschaftsrechts mit Bezügen zum SGB VIII das eigenständig kommentiert wird, Kindesunterhalt und des Betreuungsrechts.

Hervorzuheben sind zunächst die gesetzlichen Änderungen u.a. durch

  • das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
  • das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
  • das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten mit dem neuen § 1906a BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
  • das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
  • das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht mit der Normierung des Verbotes der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
  • das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung.

Unter anderen wird in interessanten Schwerpunktsetzungen thematisiert wie sich die „Ehe für alle“ auf das Kindschaftsrecht und das Verwandschaftsrecht auswirken wird. Insoweit wird auch das Personenstandsgesetz einbezogen, nachdem in das Geburtenregister auch das dritte Geschlecht „divers“ eingetragen werden kann. In diesem Zusammenhang geht die Kommentierung selbstredend auch auf die Änderungen im Abstammungsrecht ein, hier insbesondere auf das neue Samenspenderregister, das unter bestimmten Voraussetzungen eine anoyme Samenspende ermöglichen kann. Diesen Möglichkeiten korrespondieren die Rechte des Kindes auf Kenntnis der Vaterschaft, dass bei einer anoymen Samenspende allerdings zwangsläufig leerlaufen wird.

Im Fokus der Kommentierungen stehen insbesondere auch die erheblichen Änderungen im Kindschaftsrecht, etwa hinsichtlich des Gesetzes zur Erschwerung von Kinderehen mit strafrechtlicher Flankierung. Intensiv kommentiert werden die Änderungen bei § 1631 b BGB bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Die Kommentierung berücksichtigt eingehend den Umstand, dass das Kindschaftsrecht zunehmend zum zentralen Kerngebiet des Familienrechts wird. Auf die aktuellen Kontroversen wird in den Kommentierungen eingehend eingegangen, so auf die Rspr. zum Wechselmodell und zur Elternverantwortung nach Scheidung gegenüber den Kindern.

Auf dieser Linie liegt eine noch stärkere Akzentuierung des Kindesunterhaltsrechts unter Einbeziehung der Düsseldorfer Tabelle und steuerrechtlicher Fragen mit Blick etwa auf das Familienentlastungsgesetz und des Starke-Familien-Gesetzes.

Da das Betreuungs- und Vorsorgerecht erneut durch die Rechtsprechung teilweise neu interpretiert wurde, musste der Gesetzgeber reagieren, etwa hinsichtlich der Zwangsbehandlungen in § 1906 a BGB, dessen Kommentierung die gesamte Bandbreite der Problematik erfasst und Lösungen bereit stellt. Intensiv einbezogen werden auch unterbringungsrechtliche Aspekte, wobei hier auch Aspekte der Menschenwürde herangezogen werden.

Die Kommentierungen sorgen für Klarheit und Aktualität und sind mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision abgefasst worden.

Der neunte und der zehnte Band der achten Auflage des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bietet alle Detailinformationen, die im Bereich des Familienrechts relevant sind und setzt die Erfolgsgeschichte der ersten sieben Auflagen dieses renommierten Kommentars eindeutig fort. Die Neuauflage setzt erneut deutliche Maßstäbe im Familienrecht.


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