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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zum StGB, Bände 3 und 4

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 4. Auflage, Bände 3 und 4, 2021, C.H.Beck

Abbildung von Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 3: §§ 80 -184k | 4. Auflage | 2021 | beck-shop.deAbbildung von Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 4: §§ 185-262 | 4. Auflage | 2021 | beck-shop.de

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 3: §§ 80 -184k

Kommentar

Herausgegeben von Volker Erb und Jürgen Schäfer

Buch. Hardcover (In Leinen)

4. Auflage

München: C.H.Beck, 2021, XL, 1855 S., 349,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-74603-1

und

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 4: §§ 185-262

Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

4. Auflage

München, C.H.Beck, 2021, XXXVIII, 2237 S., 359,00 Euro inkl. MwSt.

ISBN 978-3-406-74604-8

www.beck-shop.de

Die 4 Auflage des Münchener Kommentars zum Strafrecht hat folgenden Plan:
Die Neuauflage der Bände 3 und 4 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch aktualisiert die gesamte Kommentierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Strafrecht neu. Ziel ist – wie in den Vorauflagen die exakte und aktuelle Analyse der in diesen Bereichen bestehenden Problembereiche und die dogmatische Durchdringung des Stoffes.
Die Neuauflage von Band 3 behandelt die ersten Vorschriften des Besonderen Teils (§§ 80 – 184k). Da die letzte Auflage vor drei Jahren erschienen ist, mußten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen berücksichtigt werden, neben der rasanten Entwicklung der Rechtsprechung. Die Kommentierung in diesem Band hat den Stand von Dezember 2020, berücksichtigt aber teilweise noch jüngere Entwicklungen. Da angesichts vieler Gesetzesänderungen eine ganze Reihe von Auslegungsproblemen noch nicht geklärt sind, werden für Wissenschaft und Praxis entsprechende Lösungsmodelle entwickelt. Zu zahlreichen Normkomplexen finden sich handbuchartige Vorbemerkungen, die die Zusammenhänge für den Leser leichter herstellen, so etwa vor den §§ 174 ff StGB. Die dortige Vorbemerkung zeichnet die neuere Rechtsentwicklung im Detail mit allen Reformvorhaben nach.
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Der Großteil der kommentierten Normen betrifft Staatsschutzdelikte, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, die Geld- und Wertzeichenfälschung, Aussagedelikte und das Sexualstrafrecht, das in den letzten Jahren mehrfach geändert wurde, mit sehr kontroversen rechtspolitischen Diskursen, auf die in den Erläuterungen entsprechend eingegangen wird.
Das Änderungsgesetz zur Versuchsstrafbarkeit des sog. »Cyber­groomings« in § 176 Abs.6 StGB ist kontrovers diskutiert worden. Die Regelung enthält jetzt eine im internationalen Vergleich einzigartige, punktuelle Regelung des untauglichen Versuches am untauglichen Objekt, die sehr kritisch erläutert wird, da es wohl nur darum geht, Ermittlungsansätze zu schaffen, ohne dass dieser Regelung eine sinnvoller Gehalt zu entnehmen ist. Die Kommentierung bringt die Zweifel klar auf den Punkt.
Eingegangen wird selbstredend auch auf die neue Rechtslage zum sog. »upskirting«in § 184 k StGB, der eine grundlegende Umdefinition der sexuellen Selbstbestimmung enthält, da eine Abkehr von einem Bezug zur Körperlichkeit erfolgt ist, die den Bereich der Zulässigkeit von Abbildungen auch ohne personelle Identifikation ermöglicht. Die Erläuterung geht eingehend auf die unzureichende und widersprüchliche Gesetzesbegründung ein und prangert eine Konzeption an, die neben widersprüchlich markierten Opferinteressen einen „Gefühlsschutz“ zum Gegenstand von strafrechtlichen Normen gemacht hat, deren Vollzug dadurch nicht einfacher wird. 
Selbstredend werden weitere Schwerpunkte beim 60. StrÄndG (»Modernisierung des Schriftenbegriffs«) gesetzt. Alle Gesetzesänderungen werden ausführlich dargestellt. Gegenstandes des Bandes 4 sind zunächst die Äußerungsdelikte, dann Verletzungen des persönlichen Lebensbereiches, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung sowie Begünstigung und Hehlerei. In allen Bereichen werden die seit der Vorauflage von vor über drei Jahren ergangene Rechtsprechung eingehend analysiert und das Schrifttum umfassend ausgewertet. Die Erläuterungen bilden eingehende Schwerpunkte.
Insbesondere das Gesetz zur Verbesserung der Infomation über einen Schwangerschaftsabbruch wird bei § 218 StGB eingehend berücksichtigt, dessen jeweilige Gesetzesfassung eine Art Seismograph für den Lebensschutz in der Gesellschaft darstellt. Die Erläuterungen zum Schwangerschaftsabbruch zeichnen die gesamte Entwicklung bis zur aktuellen Rechtslage nach, die ohne diese Kenntnis letztlich nicht verstehbar ist. Die Aufgabe selbst ist praktisch kaum lösbar, wie im Zusammenhang mit dem SFHÄnderungsG plastisch dargestellt wird.
Intensiv eingegangen wird auch auf das BVerfG-Urteil zu § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) und damit wird eine seitens des BVerfG für njichtig erklärte Norm richtigerweise kommentiert, zumal der Gesetzgeber eine vergleichbare Norm wieder einführen könnte. Die Kommentierung setzt sich eingehend mit der Haltung der Ärzteschaft zur ärztlichen Suizidassistenz auseinander und mit der Funktion von Sterbehilfeorganisationen. Das Urteil des BVerfG wird eingehend analysiert und kommentiert und insbesondere vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung eingehend besprochen. Dem Regelungsauftrag ist der Gesetzgeber bislang nicht nachgekommen.
Der Münchener Kommentar ist auch beim StGB ein immer verlässlicher Garant für vertiefte Informationen zu allen aktuellen Entwicklungen im Strafrecht unter Einbeziehung angrenzender Bereiche.

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