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Münchener Kommentar zum StGB, Band 1

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 1: §§ 1-37

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Abbildung von Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 1: §§ 1-37 | 4. Auflage | 2020 | beck-shop.de

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 1: §§ 1-37

Bandredaktor: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg

Herausgegeben von Prof. Dr. Volker Erb und Dr. Jürgen Schäfer

Bisher herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Joecks und Dr. Klaus Miebach

Kommentar

Buch. In Leinen

4. Auflage

München: C.H.Beck, 2020, XXXVII, 1993 S., 319 Euro inkl. MwSt

– Es besteht Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk –

ISBN 978-3-406-74601-7

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Mit dem Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch beginnt die vierte Auflage dieses führenden Großkommentars. Wie alle anderen Werke mit der Bezeichnung „Münchener Kommentar“ wird der Nutzer umfassend, wissenschaftlich gründlich und praxisorientiert über alle sich derzeit stellenden  strafrechtlichen Fragestellungen systematisch und kompakt informiert. Aufgrund des Todes von Herrn Prof. Wolfgang Joecks hat ein Herausgeber und Autorenwechsel stattgefunden. Die Kommentierungen von Prof. Joecks werden von mehreren Autoren weiter geführt. Er hat mit seinen Kommentierungen – als Mitbegründer des Kommentars – insbesondere zu §§ 25 – 31 StGB Maßstäbe gesetzt.
 

Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden die in der Praxis bedeutsamen Teile des Nebenstrafrechts einschließlich des Steuersstrafrechts.

Der Großkommentar widmet sich dem Konzept folgend allen modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis, sowohl von Staatsanwaltschaften , Justiz und Strafverteidigung, ohne die sich hier stellenden Konflikte auszuklammern, soweit sie das materielle Strafrecht betreffen.

Die Reihe ist mit guten Gründen für die jeweils präzise Auswertung der neuesten Rechtsprechung und Literatur berühmt und in allen Bereichen führend. Die verlässliche Auswertung aller vorhandenen Informationen führt zu realitätsnahen Lösungsvorschlägen, auch bei nicht gelösten Streitfragen. Alle diese Aspekte machen den Kommentar zum idealen Werkzeug für den Strafrechts-Profi.

Die Neuauflage von Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand. Der Band 1 erläutert damit die für das Strafrecht fundamentalen Grundfragen und geht entsprechend in die Tiefe der sich hier stellenden Fragestellungen.

Alle Kommentierungen wurden umfassend aktualisiert. Besonders intensiv wurden die Themenbereiche Vorsatz, Fahr­lässigkeit, Irrtum sowie Täterschaft und Teilnahme überarbeitet, da sich hier zahlreiche aktuelle Probleme stellen, deren Aufklärung geradezu den Sinn eines Großkommentars ist.

Die Kommentierungen zu einzelnen Teilabschnitten weisen jeweils Vorbemerkungen auf, die auch als Einführung gelesen werden können. Die Einführung vor § 3 StGB stellt zunächst einmal klar, dass der Begriff internationales Strafrecht irreführend ist, weil es sich um nationale Regelungen handelt, die übrigens manche Staaten im Vergleich zu Deutschland gar nicht in dieser Form kennen. Es geht eher um ein transnationales Strafrecht und die §§ 3 – 7 StGB sind eher objektive Bedingungen der Strafbarkeit, wie Ambos treffend formuliert. Diese Vorbemerkung entfaltet alle wesentlichen Strukturen des deutschen Strafrechts in internationaler Perspektive und geht dabei auch auf europarechtliche  Bedenken ein, wie etwa bei dem absolut passiven Personalitätsprinzip. Diese Vorbemerkung geht auf alle maßgeblichen Fallgruppen und enthält eine interessante Diskussion der Terrorismusproblematik, der Immunitätsprobleme und weiterer neuralischer Punkte.

Ähnlich verhält es sich mit der Vorbemerkung zu § 25 StGB, da die Fragen zu Täterschaft und Teilnahme zu den absolut fundamentalen Aspekten des Strafrechts gehören. Hier findet sich unter anderem ein ungemein lesenswerter Abschnitt zur Strafbarkeit juristischer Personen, einer auch de lege ferenda ungelösten Problematik. Die Kommentierung des § 25 StGB geht auf alle Strukturen und Verzweigungen der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ein, besonders auf aktuelle Aspekte, etwa bei er erneut sehr maßgeblichen Frage der mittelbaren Täterschaft kraft Ausnutzung organisatorischer Machtapparate in Abgrenzung zur Mittäterschaft, bei der ein Großteil der Rspr. des BGH in den letzten Jahren – Btm – Delikte betroffen hat, die eingehend analysiert werden. Die Kommentierungen gehen auf alle Lösungsansätze und alle Streitfragen ein.

Die Vorbemerkung vor § 32 StGB enthält eine der interessantesten Überblicke zum Notwehrrecht und geht auf alle kritischen Bereiche dieser Thematik ein. Diese Ansätze werden in den nachfolgenden Erläuterungen anhand einer kritischen Analyse der Rechtsprechung im Detail aufgegriffen.

Der erste Band der vierten Auflage beeinhaltet eine gewisse Zäsur gegenüber der dritten Auflage, bietet aber nach wie vor eine der klarsten und objektivsten Darstellungen dieser an Streitpunkten nicht gerade armen Materie in vorbildlichen Erläuterungen.

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