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Rezensionen juristischer Literatur

Münchener Kommentar zur ZPO, Band 1

Münchener Kommentar Zivilprozessordnung, Bd. 1, 6. Auflage, C.H.Beck

Eine Rezension zu:

Abbildung von Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO, Band 1: §§ 1-354 | 6. Auflage | 2020 | beck-shop.de

 Wolfgang Krüger/Thomas Rauscher (Hrsg.)

 Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung

Bd. 1: §§ 1 – 354 ZPO

mit Gerichtsverfassungsgesetz und Nebengesetzen

Der Großkommentar zur ZPO

Kommentar

 6. Auflage

 München: C.H.Beck, 2020, Buch. LV, 2738 S., In Leinen, 359,00 Euro inkl. WwSt.

339,00 Euro inkl. MWSt. bei Abnahme aller drei Bände

 ISBN 978-3-406-74521-8

www.beck-shop.de

Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht lediglich ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne. Ziel dieser herausragenden Kommentierung mit prominenter Kommentatorenliste ist es, die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen mit dem Ziel der Durchsetzung des materiellen Rechts aufzuzeigen. Diesen Verbindungslinien wird in sehr detaillierten Kommentierungen intensiv nachgegangen.

Jeder Zivilprozess dient dem Ziel materielle Ansprüche durchzusetzen. Im Vordergrund der aus drei Bänden bestehenden Kommentierung steht die Entwicklung realitätsnaher Lösungsvorschläge und praktikabler Entscheidungshilfen. Es ist das erklärte Ziel dieses Kommentars dem Leser umfassende Sicherheit in der forensischen Praxis zu vermitteln. Infolgedessen wird auf alle für die Praxis wichtigen Streitfragen und Zweifelsfragen vertieft eingegangen. Es handelt sich um einen Kommentar zur Lösung auch sehr schwieriger Problemstellungen. Mit der Vorlage diesen Bandes, beginnt die 1. Auflage.

Die Vorteile dieser Kommentierung liegen in einer präzise Auswertung und Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung für Wissenschaft und Praxis und in einer exakten Information über die wesentliche Literatur zur Zivilprozessordnung. Die Darstellung ist sehr übersichtlich und – nebenbei bemerkt – vorzüglich lesbar, auch vom Drucksatz her.

Der Band 1 umfasst die Kommentierung der allgemeinen Vorschriften wie z. B. Zuständigkeit, Wertvorschriften, Gerichtsstand, Parteien, Prozesskosten, mündliche Verhandlung, Zustellungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die ersten Vorschriften für Verfahren im ersten Rechtszug. Eingearbeitet ist auch das aktuelle Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten.

Seit der Vorauflage aus dem Jahr 2016 ist die ZPO erheblich geändert und ergänzt worden. Dies betrifft zum einen die Einführung der Musterfeststellungsklage in den §§ 606 ff ZPO, aber insbesondere auch jene Normen, die aufgrund der überfälligen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs geändert oder eingeführt worden sind.

Es liegt auf der Hand, dass der elektronische Rechtsverkehr ein weiterer Schwerpunkt der Neuauflage ist und insbesondere die Erläuterungen der §§ 130 und 130a ZPO dieGrundlagen erklären. Auch sämtliche weiteren Gesetzesänderungen seit der Vorauflage werden eingehend kommentiert, soweit sie die §§ 1 – 354 ZPO betreffen. Es liegt auf der Hand, dass insbesondere die Rechtsprechung im Detail ausgewertet wird und zum Teil auch sehr kritisch hinterfragt wird, wenn sich dazu Anlass bietet.

Die Kommentierungen geben zunächst in der Regel einen Überblick über den Regelungszusammenhang der Norm und den Normzweck, gehen dann zum Anwendungsbereich über und und erörtern sodann die relevanten Einzelfälle, wobei die Schwerpunkte nach Aktualität gesetzt werden. Die Erläuterungen arbeiten insbesondere neben Grundlagenproblem die aktuellen Detailprobleme heraus.

Teilweise weisen die Erläuterungen auch Anhänge auf. So wird beispielsweise in den Anhängen zu § 278 a ZPO zum einen das Mediationsgesetz wiedergegeben und zum anderen das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, die auch beide kommentiert werden. Den Kommentierungen sind stets Gliederungen vorangestellt, die dem Leser den Inhalt anzeigen. Die Erläuterungen sind ohnehin eng vernetzt und weisen zahlreiche Querverweise auf. An geeigneten Stellen wird auch auf parallele Verfahrensordnungen eingegangen, so etwa auf das ArbGG und das FamFG, zum die ZPO – Vorschriften immer wieder abgegrenzt werden müssen. Auf Fragen des Beweisrechts wird durchgehend eingegangen, wo dies erforderlich ist. Die Kommentierungen zu §§ 284, 286 ZPO enthält die zentralen Ausführungen zum Beweisrecht mit der Beweisaufnahme als dem Kernstück der richterlichen Tätigkeit. In den Kommentierungen zum Beweisrecht wird auch auf Fragen der internationalen Beweisaufnahme intensiv eingegangen. Ohnehin werden Fragen der grenzüberschreitenden Problemfälle des Zivilprozesses und den europarechtlichen Normen der EuGVVO an den entscheidenden Schnittstellen stets thematisiert.

Der überaus eingeführte Kommentar weist in allen Erläuterungen präzise Zusammenfassungen der neuesten Rechtsprechung auf und brilliert mit exakten Informationen über die wesentliche Literatur in einer überaus übersichtliche und klaren Darstellung bei vorzügliche Lesbarkeit. berleitet.

Es würde den Kommentierungen kaum gerecht, hier auf Details einzugehen.

Die Kommentierungen sind – allein schon optisch – sehr strukturiert, so dass der Leser die gesuchten Informationen schnell finden kann. Dem Leser wird der jeweilige Normzweck klar vermittelt, um sodann eine systematische Einordnung vorzunehmen, die zur detaillierten Erläuterung der Tatbestandsmerkmale überleitet.

Die herausragende Kommentierung bietet eine der detailreichsten Kommentierungen des Zivilprozessrechts auf höchstem Niveau.

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